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08.04.2012

Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts: Kein uneingeschränktes Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an Sterbewillige

Die Ärztekammer kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin kein uneingeschränktes Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an Sterbewillige gegenüber einem Arzt aussprechen. Zu diesem Urteil kam die 9. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts am 30.03.12

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