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News
Embryonenschutz Ade!
Das PID-Zulassungsgesetz (PräimpG) tritt am 8. Dezember in Kraft,
obwohl Verordnung und lizensierte Zentren noch nicht bestehen.
Damit wird der bisherige Embryonenschutz in Deutschland
ausgehebelt.
Die Bundesvorsitzenden der Christdemokraten für das Leben (CDL),
Mechthild Löhr, erklärt in einer Stellungnahme:
„Der Embryonenschutz in Deutschland besteht jetzt eigentlich nur
noch auf dem Papier. Denn morgen tritt das vom Bundespräsidenten
Wulff, Kanzlerin Merkel und Gesundheitsminister Bahr unterzeichnete
neue Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik in Kraft,
nachdem auch seitens der Vertretungen der Bundesländer keinerlei
Einspruch erfolgt ist.
Obwohl in den Bundestagsdebatten die Zulassung der PID zur
angeblich wichtigsten ethischen Frage dieser Legislaturperiode
erklärt wurde, wird die PID nun merkwürdig still und unkommentiert
von zahlreichen Seiten im Tagesgeschäft Wirklichkeit. Dies ist umso
erstaunlicher, als es hier um eine zentrale Frage der Menschenwürde
und des Grundrechts auf Leben handelt und zudem wesentliche
Bestandteile der konkreten Umsetzung nach wie vor völlig ungeklärt
und höchst problematisch sind. Insbesondere betrifft dies die
Grenzen der Zulassung der Selektion, und die ebenfalls notwendige
Verordnung sowie die noch nicht bestehenden lizensierten Zentren
und Ethikkommissionen. Dennoch sind überraschenderweise bereits die
ersten“ PID- geprüften“ Schwangerschaften gemeldet und in den
Laborzentren üben Ärzte schon in der Praxis die Durchführung der
PID. Zukünftig überlässt es der Gesetzgeber neu gebildeten,
interdisziplinären Ethikkommissionen, nach welchen Kriterien sie
den anfragenden Eltern eine PID im Einzelfall genehmigen oder
ablehnen. Obwohl es hier um das Grundrecht auf Leben geht, wissen
derzeit auch die behandelnden Gynäkologen nicht, wann sie zukünftig
einer Patientin PID anbieten dürfen und wann nicht.
Bewusst wollte der Gesetzgeber auf einen diskriminierenden Katalog
von Krankheitsindikatoren verzichten, nimmt damit aber jetzt
Beliebigkeit, ja sogar Willkür in den Ethikkommissionen in Kauf.
Welches Leben wird zukünftig als noch lebenswürdig eingestuft und
welches nicht mehr? Angesichts des aktuellen, brisanten Urteils des
Europäischen Gerichtshofes am 18. Oktober wurde dagegen auf
EU-Ebene erfreulicherweise klargestellt, dass bereits am Beginn der
Existenz jeder Embryo über Menschenwürde verfügt, die zu achten
ist. So schreibt es bisher auch das deutsche Embryonenschutzgesetz
vor, das nun durch die Regelungen des PID-Gesetzes generell
unterlaufen wird. Ob dies vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand
hat, wird allerdings zu prüfen sein. Denn sehr schnell werden jetzt
in den bundesweit zahlreichen Reproduktionskliniken professionelle
und kommerzielle Strukturen entwickelt, die zusätzlich zur ohnehin
erlaubten Spätabtreibung dazu beitragen, das nur noch möglichst
gesunden Kindern das Recht auf Leben zugestanden wird. Immer
offener tritt dann zu Tage, daß die Anwendung der PID nicht etwa
Ausdruck von Mitleid und Mündigkeit ist, sondern die wachsende
Erbarmungslosigkeit und Intoleranz gegenüben Ungeboren, die
Krankheitsrisiken tragen. Wenn jetzt eine junge Mutter die
Geburtsklinik mit einem (schwer-)behinderten Kind verlässt, wird
sie noch häufiger als bisher diskriminierend gefragt werden, ob so
ein Kind denn nicht zu verhindern gewesen wäre."
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