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Manifest „Kultur des Lebens“ beschlossen vom Bundesvorstand der Senioren-Union der CDU Deutschlands am 05.07.2011 in Berlin

In einer Zeit, die geprägt ist von wachsender Individualität, einer älter und bunter werdenden Bevölkerung, sich auflösenden Milieus und Werteverfall, brauchen wir in unserer Gesellschaft wieder mehr Orientierung, mehr inhaltliche Führung und ein
konkretes christlich geprägtes Leitbild, das Richtschnur unseres Handelns und Verhaltens sein soll.

Deutschland ist ein christlich geprägtes Land, aber wie lange noch?  Der Sozialwissenschaftler Dr. Andreas Püttmann hat in seinem Buch „Gesellschaft  ohne Gott – Risiken und Nebenwirkungen der Entchristlichung Deutschlands“
formuliert, was viele denken, aber sich nicht auszusprechen trauen: „Ein Volk, ja ein ganzer Kontinent, den man früher das `christliche Abendland` nannte, ist dabei, sich von seinem geistlichen und damit langfristig auch von seinem geistig-moralischen Fundament zu verabschieden.“ 
Um dieses geistig-moralische Fundament geht es der Senioren-Union der CDU Deutschlands. Um es wieder zu schärfen, ist eine breit angelegte gesellschaftliche Debatte –nicht nur innerhalb der CDU –darüber notwendig, was die Eckpfeiler unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens und politischen Handelns sind. Zu diesen Eckpfeilern gehören für die Senioren-Union an erster Stelle die in unserem
Grundgesetz verankerten Prinzipien des Lebensschutzes und der Menschenwürde.
Denn, so hat es auch der ehemalige hessische Ministerpräsident Roland Koch treffend gesagt, „ohne Werte und Prinzipien ist kein Staat zu machen“. Völlig zu
Recht weist Koch in seinem Buch „Konservativ“ darauf hin, dass die Fragen „Wie stehen wir zum Leben?“ und „Verliert das Leben in der modernen Welt an Wert?“ entscheidend dafür sind, ob das Gesicht unserer Gesellschaft ein humanes ist oder nicht.
Die CDU ist diejenige Partei in Deutschland, die sich klar und deutlich zum Christentum, zur Würde des Menschen und damit zu einer humanen Gesellschaft bekennt und für sie eintritt. In ihrem Grundsatzprogramm hat die CDU festgehalten, „dass unsere Politik auf dem christlichen Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott beruht“. Aber: Das Grundsatzprogramm ist das eine, politisches Alltagshandeln das andere. Entscheidend ist letztendlich, wie CDU-Politik
konkret im politischen Alltag gelebt und ob die CDU in ihrem Handeln von ihren Grundprinzipien und Werten getragen wird.
Die Gültigkeit des „C“ in der CDU wird seit Jahrzehnten immer wieder hinterfragt und kontrovers diskutiert. Die Frage "Was macht den christdemokratischen Kern der CDU heute wirklich noch aus?" wird zu Beginn des 21. Jahrhunderts zwar immer öfter gestellt –aber immer seltener beantwortet. Wohl auch deshalb, weil im politischen Alltag die Grundsätze und das Wertegerüst immer mehr verschwimmen und –wenn überhaupt –nur noch eine untergeordnete Rolle spielen, wenn es z.B. darum geht, den Koalitionsvertrag abzuarbeiten. Wichtiger als politische Grundsätze scheint mittlerweile, dem vermeintlichen Zeitgeist hinterher laufen und in allen Meinungsumfragen zu jeder Zeit vorne liegen zu müssen.
Konrad Adenauer hat einmal gesagt: "Christen müssen vor allem eines, nämlich führen!" Diesen Anspruch darf die CDU nicht aufgeben, unabhängig von aktuellen Stimmungen oder der rückläufigen Entwicklung der Mitgliederzahlen in der katholischen und evangelischen Kirche.

Wir Christdemokraten müssen für das christliche Menschenbild einstehen, immer und zu jeder Zeit. Das christliche Menschenbild, das in jedem Menschen ein Ebenbild
Gottes sieht, zeichnet aus, dass es uns –unabhängig von unseren Talenten und Leistungen – zu gegenseitiger Anerkennung und Achtung verpflichtet. In einer pluralistischen Gesellschaft, die um den Ausgleich individueller Interessen ringen muss, kann das christliche Menschenbild daher nicht hoch genug geschätzt werden.
Denn in dem es jeden Menschen als um „seiner willen gewollt“ und als „Zweck an sich selbst“ betrachtet, schafft es gewissermaßen erst die Voraussetzung dafür, dass der Ausgleich widerstreitender Interessen in einem Mit- statt in einem Gegeneinander erfolgen kann.
Mit dem christlichen Menschenbild einher geht die Idee von einer unverlierbaren Würde. Diese Würde kommt jedem Menschen zu, unabhängig davon, wie er entstanden ist, in welchem Entwicklungsstadium er ist und in welcher körperlichen oder geistigen Verfassung er sich befindet.
In einer individualistisch geprägten Gesellschaft wirken das christliche Menschenbild und der aus ihm resultierende Würdegedanke also geradezu gemeinschaftsfördernd
und -stabilisierend.
Spitzenakteure der CDU sprechen gerne davon, dass die Kernideen und Werte unserer Partei immer wieder in die neue Zeit "übersetzt" werden müssen. Dem stimmen wir mit einer Ausnahme zu: das christliche Menschenbild ist zeitlos und
davon ausgenommen. Auch wenn wir angesichts neuer technischer Möglichkeiten vor neuen Herausforderungen stehen, heißt das noch lange nicht, dass man deshalb
seine ethischen Fundamente schleifen muss.
Für die Senioren-Union gilt: Die Feststellung, dass in bioethischen Fragen Gott und die Ebenbildlichkeit des Menschen der letzte Maßstab bleiben müssen, hat nichts an
Aktualität und Relevanz eingebüßt. Bei der CDU aber scheint dies leider nicht mehr uneingeschränkt der Fall zu sein.
Die Senioren-Union fordert die CDU deshalb auf, sich aktiv für eine "Kultur des Lebens" einzusetzen und entsprechend konsequent –am "C" orientiert –politisch zu handeln.
Folgende Themen sind der Senioren-Union dabei besonders wichtig:
Präimplantationsdiagnostik (PID)
Im Grundsatzprogramm hat die CDU festgelegt: "Wir treten für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) ein." Darüber hinaus hat der CDU-Bundesparteitag in Karlsruhe im letzten Jahr mit knapper Mehrheit für ein Verbot der PID gestimmt.
Vor diesem Hintergrund ist die Senioren-Union der CDU Deutschland darüber enttäuscht, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sich trotzdem nicht für ein Verbot entschieden hat.
Wir fragen uns in diesem Zusammenhang: Was ist der Sinn eines Grundsatzprogramms, wenn inhaltliche Eckpfeiler und Leitplanken der CDU und Bundesparteitagsbeschlüsse im politischen Tagesgeschäft nichts mehr zählen? Es
darf nicht sein, dass unser christlicher Kompass –unser Alleinstellungsmerkmal unter den demokratischen Parteien –über Bord geworfen wird. Das beschädigt nicht nur
die Glaubwürdigkeit der CDU, sondern schwächt auch das Vertrauen der Menschen und der Kirchen in das "C" in unserem Namen in ganz erheblicher Weise.
Deshalb fordert die Senioren-Union die CDU Deutschlands die CDU/CSUBundestagsfraktion dazu auf, für den Gesetzesentwurf „Krings et al.“ (Drucksache 17/5450) zu stimmen, der ein umfassendes Verbot der PID vorsieht, weil dieser der Grundsatzhaltung der CDU entspricht.
Wir verharmlosen weder das Leid, das die Behinderung eines Kindes für die betroffenen Eltern bedeuten kann, noch achten wir den natürlichen Wunsch von Eltern nach gesunden Kindern gering, wenn wir festhalten: Sollte die PID –wie begrenzt auch immer – in Deutschland zugelassen werden, stünde unsere
Gesellschaft vor einem echten Paradigmenwechsel. Denn dann gäbe es erstmals Kinder, die nicht um ihrer selbst willen gewollt werden, sondern lediglich unter der Einschränkung, dass ihnen Eigenschaften fehlen, die ihren Eltern Sorgen bereiten.
Wir verstehen, dass für Eltern, die sich mit der Frage beschäftigen, ob eine PID zu rechtfertigen ist, oft andere Aspekte als die faktische Selektion von Embryonen mit
unerwünschten Merkmalen im Vordergrund stehen. Auch ihnen gilt ein besonderes Gespräch.
Da Leid nicht objektivierbar ist, besitzt die PID als Instrument zur Leidvermeidung auch eine wesenhafte Tendenz zur Ausweitung. Im Ausland wird die PID daher nicht
nur bereits zur Selektion von Embryonen eingesetzt, die lediglich ein erhöhtes Risiko besitzen, im Erwachsenalter an so genannten spätmanifestierenden Krankheiten zu erkranken, sondern –etwa in den USA –auch bereits zur Wahl des Geschlechts.
Eine solche Entwicklung muss der Gesetzgeber verhindern. In einer zunehmend ökonomisierten Gesellschaft, in der tragende Werte ins Schwanken geraten und durch das ersetzt werden, was gerade gefällt und opportun ist, reicht es nicht mehr
aus, auf eine Selbstdisziplinierung von Ärzten und Eltern zu setzen. Dies überfordert nicht nur die Beteiligten, sondern widerspricht auch jeder Lebenserfahrung.

Stammzellforschung
Unvereinbar mit dem christlichen Menschenbild und der Würde, die jedem Menschen zukommt, ist auch die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen. Diese
werden überwiegend aus Embryonen gewonnen, die für eine künstliche Befruchtung nicht mehr in Frage kommen. Für die Gewinnung der Stammzellen müssen die Embryonen getötet werden.
Wissenschaftler erhoffen sich von dieser Forschung wichtige Erkenntnis für die Heilung von Krankheiten, die heute als unheilbar gelten. Bislang hat diese Hoffnung jedoch noch keine ernstzunehmende Bestätigung gefunden. Stattdessen werden
menschliche embryonale Stammzellen inzwischen als kostengünstige Alternative zu Tierversuchen betrachtet, an denen sich neuartige Medikamente und chemische
Substanzen auf gefährliche Wirkungen für den Menschen testen lassen.

Angesichts solcher Szenarien gilt für die Senioren-Union: Wer dauerhaft den Schutz menschlichen Lebens aufrechterhalten will, der muss mit Nachdruck auch an der Entwicklung und dem Ausbau ethisch unbedenklicher Alternativen arbeiten, wie z.B.
der Forschung mit adulten Stammzellen. Adulte Stammzellen, die jeder Mensch besitzt, können ohne Schädigung des
Organismus, entnommen und im Labor kultiviert werden. Anders als mit embryonalen Stammzellen konnten mit ihnen auch bereits eine ganze Reihe von Heilungserfolgen erzielt werden.

Unser Ziel muss es daher sein, die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine ethisch unumstrittene Forschung zu verbessern, nicht ethisch umstrittene Forschung zu fördern.Leider ist dazu im Koalitionsvertrag zwischen und Union und FDP im Bund nichts
aufgeführt. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Prüfung der Einrichtung einer Dialogplattform "Deutsches Stammzellnetzwerk" muss endlich umgesetzt werden,
und zwar mit einem Schwerpunkt im Bereich der adulten Stammzellen. Die Senioren-Union wird dazu einen Antrag an den nächsten CDU-Bundesparteitag richten.

Tötung noch nicht geborener Kinder
Die Senioren-Union lehnt Abtreibung und damit die Tötung noch nicht geborener, wehrloser Kinder grundsätzlich ab. Auch ihnen kommt jene Würde zu, die in unserer Rechtsordnung den Staat verpflichtet, sich schützend vor sie zu stellen. Auch hier
fühlen wir uns dem "C" in der CDU in besonderer Weise verpflichtet. Die CDU dagegen ist in dieser Frage leider nicht mehr konsequent. In ihrem Grundsatzprogramm hat die CDU zur Tötung noch nicht geborener Kinder folgendermaßen Stellung genommen: "Mit den hohen Abtreibungszahlen, die sich auch aus Spätabtreibungen ergeben, finden wir uns nicht ab. Wir müssen Frauen und Männern dabei helfen, sich für das Leben zu entscheiden."

Diese Aussage greift aus Sicht der Senioren-Union viel zu kurz. Einerseits beklagt unsere Gesellschaft den Kindermangel und eine zu niedrige Geburtenrate. Auf der anderen Seite wurden dem Statistischen Bundesamt allein 2010 110.431
Schwangerschaftsabbrüche gemeldet. Das entspricht der Einwohnerzahl einer Stadt wie Ingolstadt oder Salzgitter.
Ernstzunehmende Schätzungen gehen davon aus, dass die Dunkelziffer bei Abtreibungen mindestens noch einmal so hoch ist wie die Hellziffer und beziffern die Zahl der tatsächlich durchgeführten Abtreibungen in Deutschland auf 1.000 pro
Werktag. Aber auch nach den offiziellen Zahlen sterben in Deutschland an jedem Werktag 424 Kinder im Leib ihrer Mütter. Das sind 14 Schulklassen.
Da bereits jedes abgetriebene Kind eines zu viel ist, fordern wir eine gesetzliche Umsetzung der lebensbejahenden Beschlüsse des CDU-Grundsatzprogramms.
Die im Jahr 2009 nach jahrelangen Diskussionen beschlossenen Verbesserungen bei der gesetzlichen Regelung von Spätabtreibungen gehen nicht weit genug. Zwar ist es zu begrüßen, dass danach der schwangeren Frau erstmals eine Bedenkzeit von drei Tagen auferlegt wurde, um so einen pathologischen Befund wenigstens ansatzweise
verarbeiten zu können und das Kind davor zu schützen, Opfer einer unüberlegten Spätabtreibung zu werden. Und doch wird man fragen müssen: Darf es ausreichen, dass Arzt und Patientin nach reichlicher Überlegung darin übereinstimmen, eine Diagnose als Abtreibungsgrund anzusehen? Haben Kinder mit Behinderungen kein grundsätzliches Recht, das Licht der Welt zu erblicken? Kommt ihnen nicht auch jene Würde zu, aufgrund derer der Staat das Leben seiner anderen Bürger schützt?
Aus Sicht der Senioren-Union ist es inhuman, ein lebensfähiges Kind zu töten –nur weil es wahrscheinlich eine Behinderung haben wird! Unsere Gesellschaft muss "Ja"
zur Vielfalt des Lebens sagen, nicht "Nein" oder "Vielleicht".
Adoption Die Senioren-Union unterstützt die geplante Lockerung der gesetzlichen Regeln bei Adoptionen. Im Mittelpunkt des gesetzgeberischen Handelns muss dabei immer das Kindeswohl stehen. Deshalb ist es richtig, wenn Bundesfamilienministerin Schröder den derzeitig erlaubten Altersabstand zwischen Kind und Adoptiveltern von 40 Jahren
überdenken will. Die Senioren-Union fordert eine Anhebung des Altersabstandes auf maximal 50 Jahre.
Denn in einer immer älter werden Gesellschaft, in der die Menschen auch immer länger aktiv sind, spricht nichts dagegen, auch älteren Ehepaare, also Paare jenseits
der 40, die Möglichkeit zu eröffnen, Kinder zu adoptieren. Insoweit sollten die derzeit zweifellos im Bereich der Adoption bestehenden bürokratischen Hürden deutlich
gesenkt werden.

Aktive Sterbehilfe
Die CDU lehnt aktive Sterbehilfe ab und hat diese Position auch in ihrem Grundsatzprogramm fest verankert. Bekräftigen möchte die Senioren-Union diese Haltung mit zwei Zitaten, die wegweisend für die CDU und unsere Gesellschaft sein
sollten: Der Theologe Dietrich Bonhoeffer sagte einst, dass "der Mensch sein irdisches Leben, auch dort, wo es zur Qual wird, ganz in Gottes Hand geben und sich nicht daraus
durch Selbsthilfe befreien soll."
Der ehemalige Erzbischof von Wien, Franz Kardinal König, sagte zum Thema Sterbehilfe: "Menschen sollen an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen.“
CDU und Kirche stehen bei der Ablehnung aktiver Sterbehilfe fest Seite an Seite. Die Senioren-Union begrüßt ausdrücklich, dass der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz , Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, und der Vorsitzende der
Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, in einer gemeinsamen Erklärung vom 15. Mai 2011 Tötung auf Verlangen und die Mithilfe des Arztes bei der Selbsttötung des Patienten unmissverständlich abgelehnt haben.
Sehr besorgniserregend aber ist, dass derzeit unter einer Gruppe von Ärztinnen und Ärzte darüber diskutiert wird, ob es ihnen freigestellt werden soll, bei Selbsttötungen
unterstützend zu wirken. Dies kann und darf nicht Aufgabe von Ärztinnen und Ärzte sein und widerspricht dem ärztlichen Ethos! Sterbehilfe –gleich welcher Art und welchen Umfangs –gibt eine Entscheidung in die Hand von Mitmenschen, deren
Beurteilung niemals objektiv erfolgen kann, deren Folgen aber unumkehrbar sind.
Das gilt auch für die Unterstützung eines Suizids.
Die Legalisierung aktiver Sterbehilfe oder auch des ärztlich assistierten Suizids würde unsere Gesellschaft radikal verändern. Denn wenn die Verkürzung eines sich seinem
Ende zuneigenden Lebens eine staatlich anerkannte oder auch nur respektierte Alternative wird, kann niemand mehr sicherstellen, dass viele ältere Menschen dies
nicht als „Aufforderung“ verstehen, ihrer Familie, ihren Freunden und Bekannten nicht „unnötig“zur Last zu fallen. Dies muss im Interesse aller Beteiligten verhindert werden.
Betont werden muss in diesem Zusammenhang auch, dass die Weigerung „Tötung auf Verlangen“ zu leisten oder bei einem Suizid zu assistieren, nicht als Verletzung der Autonomie des „Sterbewilligen“ verstanden werden kann. Dies umso mehr, als
die Suizidforschung längst übereinstimmend lehrt, dass so genannte Bilanz- oder rationale Suizide, sofern sie überhaupt vorkommen, allenfalls sehr selten sind. So haben Nachuntersuchungen ergeben, dass rund 90 Prozent aller untersuchten Suizide mit psychischen Störungen der Suizidenten einhergingen, die eine „Freiheit
der Entscheidung“ entweder verunmöglichten oder aber zumindest stark einschränkten.

Der Tod gehört zum Leben. Deswegen dürfen Sterbende auch „nicht gewaltsam am Sterben gehindert“ werden (Robert Spaemann). Lebensverkürzende Maßnahmen
lehnen wir als Senioren-Union aber kategorisch ab. Statt auf Sterbehilfe setzen wir auf Sterbebegleitung. Deshalb ist es richtig, dass die CDU die Palliativmedizin, die Hospize und andere Formen der Sterbebegleitung unterstützt, die Sterbenden ihre letzte Lebensphase erleichtert und ihnen und ihren Angehörigen ein würdiges, schmerzfreies Abschiednehmen ermöglicht. Union und FDP haben im Koalitionsvertrag festgehalten, dass "die gewerbsmäßige
Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung unter Strafe gestellt werden soll". Da dies bisher nicht geschehen ist, fordert die Senioren-Union die CDU dazu auf, diesen Punkt zeitnah umzusetzen. Zugleich muss ausgeschlossen werden, dass die
im Koalitionsvertrag gewählte Formulierung nicht andere Formen der „Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung“ ermöglicht. Darüber hinaus plädiert die Senioren-Union dafür, dass die CDU sich innerhalb der Bundesregierung dafür einsetzt, dass auf europäischer Ebene Schritte eingeleitet
werden, sich dem Verbot auf aktive Sterbehilfe anzuschließen.

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