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Manifest „Kultur des Lebens“ beschlossen vom Bundesvorstand der Senioren-Union der CDU Deutschlands am 05.07.2011 in Berlin
In einer Zeit, die geprägt ist von wachsender Individualität, einer
älter und bunter werdenden Bevölkerung, sich auflösenden
Milieus und Werteverfall, brauchen wir in unserer Gesellschaft
wieder mehr Orientierung, mehr inhaltliche Führung und ein
konkretes christlich geprägtes Leitbild, das Richtschnur unseres
Handelns und Verhaltens sein soll.
Deutschland ist ein christlich geprägtes Land, aber wie lange
noch? Der Sozialwissenschaftler Dr. Andreas Püttmann hat in
seinem Buch „Gesellschaft ohne Gott – Risiken und
Nebenwirkungen der Entchristlichung Deutschlands“
formuliert, was viele denken, aber sich nicht auszusprechen trauen:
„Ein Volk, ja ein ganzer Kontinent, den man früher das `christliche
Abendland` nannte, ist dabei, sich von seinem geistlichen und damit
langfristig auch von seinem geistig-moralischen Fundament zu
verabschieden.“
Um dieses geistig-moralische Fundament geht es der Senioren-Union
der CDU Deutschlands. Um es wieder zu schärfen, ist eine breit
angelegte gesellschaftliche Debatte –nicht nur innerhalb der CDU
–darüber notwendig, was die Eckpfeiler unseres gesellschaftlichen
Zusammenlebens und politischen Handelns sind. Zu diesen Eckpfeilern
gehören für die Senioren-Union an erster Stelle die in unserem
Grundgesetz verankerten Prinzipien des Lebensschutzes und der
Menschenwürde.
Denn, so hat es auch der ehemalige hessische Ministerpräsident
Roland Koch treffend gesagt, „ohne Werte und Prinzipien ist kein
Staat zu machen“. Völlig zu
Recht weist Koch in seinem Buch „Konservativ“ darauf hin, dass die
Fragen „Wie stehen wir zum Leben?“ und „Verliert das Leben in der
modernen Welt an Wert?“ entscheidend dafür sind, ob das Gesicht
unserer Gesellschaft ein humanes ist oder nicht.
Die CDU ist diejenige Partei in Deutschland, die sich klar und
deutlich zum Christentum, zur Würde des Menschen und damit zu einer
humanen Gesellschaft bekennt und für sie eintritt. In ihrem
Grundsatzprogramm hat die CDU festgehalten, „dass unsere Politik
auf dem christlichen Verständnis vom Menschen und seiner
Verantwortung vor Gott beruht“. Aber: Das Grundsatzprogramm ist das
eine, politisches Alltagshandeln das andere. Entscheidend ist
letztendlich, wie CDU-Politik
konkret im politischen Alltag gelebt und ob die CDU in ihrem
Handeln von ihren Grundprinzipien und Werten getragen wird.
Die Gültigkeit des „C“ in der CDU wird seit Jahrzehnten immer
wieder hinterfragt und kontrovers diskutiert. Die Frage "Was macht
den christdemokratischen Kern der CDU heute wirklich noch aus?"
wird zu Beginn des 21. Jahrhunderts zwar immer öfter gestellt –aber
immer seltener beantwortet. Wohl auch deshalb, weil im politischen
Alltag die Grundsätze und das Wertegerüst immer mehr verschwimmen
und –wenn überhaupt –nur noch eine untergeordnete Rolle spielen,
wenn es z.B. darum geht, den Koalitionsvertrag abzuarbeiten.
Wichtiger als politische Grundsätze scheint mittlerweile, dem
vermeintlichen Zeitgeist hinterher laufen und in allen
Meinungsumfragen zu jeder Zeit vorne liegen zu müssen.
Konrad Adenauer hat einmal gesagt: "Christen müssen vor allem
eines, nämlich führen!" Diesen Anspruch darf die CDU nicht
aufgeben, unabhängig von aktuellen Stimmungen oder der rückläufigen
Entwicklung der Mitgliederzahlen in der katholischen und
evangelischen Kirche.
Wir Christdemokraten müssen für das christliche Menschenbild
einstehen, immer und zu jeder Zeit. Das christliche Menschenbild,
das in jedem Menschen ein Ebenbild
Gottes sieht, zeichnet aus, dass es uns –unabhängig von unseren
Talenten und Leistungen – zu gegenseitiger Anerkennung und Achtung
verpflichtet. In einer pluralistischen Gesellschaft, die um den
Ausgleich individueller Interessen ringen muss, kann das
christliche Menschenbild daher nicht hoch genug geschätzt werden.
Denn in dem es jeden Menschen als um „seiner willen gewollt“ und
als „Zweck an sich selbst“ betrachtet, schafft es gewissermaßen
erst die Voraussetzung dafür, dass der Ausgleich widerstreitender
Interessen in einem Mit- statt in einem Gegeneinander erfolgen
kann.
Mit dem christlichen Menschenbild einher geht die Idee von einer
unverlierbaren Würde. Diese Würde kommt jedem Menschen zu,
unabhängig davon, wie er entstanden ist, in welchem
Entwicklungsstadium er ist und in welcher körperlichen oder
geistigen Verfassung er sich befindet.
In einer individualistisch geprägten Gesellschaft wirken das
christliche Menschenbild und der aus ihm resultierende Würdegedanke
also geradezu gemeinschaftsfördernd
und -stabilisierend.
Spitzenakteure der CDU sprechen gerne davon, dass die Kernideen und
Werte unserer Partei immer wieder in die neue Zeit "übersetzt"
werden müssen. Dem stimmen wir mit einer Ausnahme zu: das
christliche Menschenbild ist zeitlos und
davon ausgenommen. Auch wenn wir angesichts neuer technischer
Möglichkeiten vor neuen Herausforderungen stehen, heißt das noch
lange nicht, dass man deshalb
seine ethischen Fundamente schleifen muss.
Für die Senioren-Union gilt: Die Feststellung, dass in bioethischen
Fragen Gott und die Ebenbildlichkeit des Menschen der letzte
Maßstab bleiben müssen, hat nichts an
Aktualität und Relevanz eingebüßt. Bei der CDU aber scheint dies
leider nicht mehr uneingeschränkt der Fall zu sein.
Die Senioren-Union fordert die CDU deshalb auf, sich aktiv für eine
"Kultur des Lebens" einzusetzen und entsprechend konsequent –am "C"
orientiert –politisch zu handeln.
Folgende Themen sind der Senioren-Union dabei besonders wichtig:
Präimplantationsdiagnostik (PID)
Im Grundsatzprogramm hat die CDU festgelegt: "Wir treten für ein
Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) ein." Darüber hinaus
hat der CDU-Bundesparteitag in Karlsruhe im letzten Jahr mit
knapper Mehrheit für ein Verbot der PID gestimmt.
Vor diesem Hintergrund ist die Senioren-Union der CDU Deutschland
darüber enttäuscht, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sich
trotzdem nicht für ein Verbot entschieden hat.
Wir fragen uns in diesem Zusammenhang: Was ist der Sinn eines
Grundsatzprogramms, wenn inhaltliche Eckpfeiler und Leitplanken der
CDU und Bundesparteitagsbeschlüsse im politischen Tagesgeschäft
nichts mehr zählen? Es
darf nicht sein, dass unser christlicher Kompass –unser
Alleinstellungsmerkmal unter den demokratischen Parteien –über Bord
geworfen wird. Das beschädigt nicht nur
die Glaubwürdigkeit der CDU, sondern schwächt auch das Vertrauen
der Menschen und der Kirchen in das "C" in unserem Namen in ganz
erheblicher Weise.
Deshalb fordert die Senioren-Union die CDU Deutschlands die
CDU/CSUBundestagsfraktion dazu auf, für den Gesetzesentwurf „Krings
et al.“ (Drucksache 17/5450) zu stimmen, der ein umfassendes Verbot
der PID vorsieht, weil dieser der Grundsatzhaltung der CDU
entspricht.
Wir verharmlosen weder das Leid, das die Behinderung eines Kindes
für die betroffenen Eltern bedeuten kann, noch achten wir den
natürlichen Wunsch von Eltern nach gesunden Kindern gering, wenn
wir festhalten: Sollte die PID –wie begrenzt auch immer – in
Deutschland zugelassen werden, stünde unsere
Gesellschaft vor einem echten Paradigmenwechsel. Denn dann gäbe es
erstmals Kinder, die nicht um ihrer selbst willen gewollt werden,
sondern lediglich unter der Einschränkung, dass ihnen Eigenschaften
fehlen, die ihren Eltern Sorgen bereiten.
Wir verstehen, dass für Eltern, die sich mit der Frage
beschäftigen, ob eine PID zu rechtfertigen ist, oft andere Aspekte
als die faktische Selektion von Embryonen mit
unerwünschten Merkmalen im Vordergrund stehen. Auch ihnen gilt ein
besonderes Gespräch.
Da Leid nicht objektivierbar ist, besitzt die PID als Instrument
zur Leidvermeidung auch eine wesenhafte Tendenz zur Ausweitung. Im
Ausland wird die PID daher nicht
nur bereits zur Selektion von Embryonen eingesetzt, die lediglich
ein erhöhtes Risiko besitzen, im Erwachsenalter an so genannten
spätmanifestierenden Krankheiten zu erkranken, sondern –etwa in den
USA –auch bereits zur Wahl des Geschlechts.
Eine solche Entwicklung muss der Gesetzgeber verhindern. In einer
zunehmend ökonomisierten Gesellschaft, in der tragende Werte ins
Schwanken geraten und durch das ersetzt werden, was gerade gefällt
und opportun ist, reicht es nicht mehr
aus, auf eine Selbstdisziplinierung von Ärzten und Eltern zu
setzen. Dies überfordert nicht nur die Beteiligten, sondern
widerspricht auch jeder Lebenserfahrung.
Stammzellforschung
Unvereinbar mit dem christlichen Menschenbild und der Würde, die
jedem Menschen zukommt, ist auch die Forschung mit menschlichen
embryonalen Stammzellen. Diese
werden überwiegend aus Embryonen gewonnen, die für eine künstliche
Befruchtung nicht mehr in Frage kommen. Für die Gewinnung der
Stammzellen müssen die Embryonen getötet werden.
Wissenschaftler erhoffen sich von dieser Forschung wichtige
Erkenntnis für die Heilung von Krankheiten, die heute als unheilbar
gelten. Bislang hat diese Hoffnung jedoch noch keine
ernstzunehmende Bestätigung gefunden. Stattdessen werden
menschliche embryonale Stammzellen inzwischen als kostengünstige
Alternative zu Tierversuchen betrachtet, an denen sich neuartige
Medikamente und chemische
Substanzen auf gefährliche Wirkungen für den Menschen testen
lassen.
Angesichts solcher Szenarien gilt für die Senioren-Union: Wer
dauerhaft den Schutz menschlichen Lebens aufrechterhalten will, der
muss mit Nachdruck auch an der Entwicklung und dem Ausbau ethisch
unbedenklicher Alternativen arbeiten, wie z.B.
der Forschung mit adulten Stammzellen. Adulte Stammzellen, die
jeder Mensch besitzt, können ohne Schädigung des
Organismus, entnommen und im Labor kultiviert werden. Anders als
mit embryonalen Stammzellen konnten mit ihnen auch bereits eine
ganze Reihe von Heilungserfolgen erzielt werden.
Unser Ziel muss es daher sein, die technischen und wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen für eine ethisch unumstrittene Forschung zu
verbessern, nicht ethisch umstrittene Forschung zu fördern.Leider
ist dazu im Koalitionsvertrag zwischen und Union und FDP im Bund
nichts
aufgeführt. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Prüfung der
Einrichtung einer Dialogplattform "Deutsches
Stammzellnetzwerk" muss endlich umgesetzt werden,
und zwar mit einem Schwerpunkt im Bereich der adulten Stammzellen.
Die Senioren-Union wird dazu einen Antrag an den nächsten
CDU-Bundesparteitag richten.
Tötung noch nicht geborener Kinder
Die Senioren-Union lehnt Abtreibung und damit die Tötung noch nicht
geborener, wehrloser Kinder grundsätzlich ab. Auch ihnen kommt jene
Würde zu, die in unserer Rechtsordnung den Staat verpflichtet, sich
schützend vor sie zu stellen. Auch hier
fühlen wir uns dem "C" in der CDU in besonderer Weise verpflichtet.
Die CDU dagegen ist in dieser Frage leider nicht mehr konsequent.
In ihrem Grundsatzprogramm hat die CDU zur Tötung noch nicht
geborener Kinder folgendermaßen Stellung genommen: "Mit den hohen
Abtreibungszahlen, die sich auch aus Spätabtreibungen ergeben,
finden wir uns nicht ab. Wir müssen Frauen und Männern dabei
helfen, sich für das Leben zu entscheiden."
Diese Aussage greift aus Sicht der Senioren-Union viel zu kurz.
Einerseits beklagt unsere Gesellschaft den Kindermangel und eine zu
niedrige Geburtenrate. Auf der anderen Seite wurden dem
Statistischen Bundesamt allein 2010 110.431
Schwangerschaftsabbrüche gemeldet. Das entspricht der Einwohnerzahl
einer Stadt wie Ingolstadt oder Salzgitter.
Ernstzunehmende Schätzungen gehen davon aus, dass die Dunkelziffer
bei Abtreibungen mindestens noch einmal so hoch ist wie die
Hellziffer und beziffern die Zahl der tatsächlich durchgeführten
Abtreibungen in Deutschland auf 1.000 pro
Werktag. Aber auch nach den offiziellen Zahlen sterben in
Deutschland an jedem Werktag 424 Kinder im Leib ihrer Mütter. Das
sind 14 Schulklassen.
Da bereits jedes abgetriebene Kind eines zu viel ist, fordern wir
eine gesetzliche Umsetzung der lebensbejahenden Beschlüsse des
CDU-Grundsatzprogramms.
Die im Jahr 2009 nach jahrelangen Diskussionen beschlossenen
Verbesserungen bei der gesetzlichen Regelung von Spätabtreibungen
gehen nicht weit genug. Zwar ist es zu begrüßen, dass danach der
schwangeren Frau erstmals eine Bedenkzeit von drei Tagen auferlegt
wurde, um so einen pathologischen Befund wenigstens ansatzweise
verarbeiten zu können und das Kind davor zu schützen, Opfer einer
unüberlegten Spätabtreibung zu werden. Und doch wird man fragen
müssen: Darf es ausreichen, dass Arzt und Patientin nach
reichlicher Überlegung darin übereinstimmen, eine Diagnose als
Abtreibungsgrund anzusehen? Haben Kinder mit Behinderungen kein
grundsätzliches Recht, das Licht der Welt zu erblicken? Kommt ihnen
nicht auch jene Würde zu, aufgrund derer der Staat das Leben seiner
anderen Bürger schützt?
Aus Sicht der Senioren-Union ist es inhuman, ein lebensfähiges Kind
zu töten –nur weil es wahrscheinlich eine Behinderung haben wird!
Unsere Gesellschaft muss "Ja"
zur Vielfalt des Lebens sagen, nicht "Nein" oder "Vielleicht".
Adoption Die Senioren-Union unterstützt die geplante Lockerung der
gesetzlichen Regeln bei Adoptionen. Im Mittelpunkt des
gesetzgeberischen Handelns muss dabei immer das Kindeswohl stehen.
Deshalb ist es richtig, wenn Bundesfamilienministerin Schröder den
derzeitig erlaubten Altersabstand zwischen Kind und Adoptiveltern
von 40 Jahren
überdenken will. Die Senioren-Union fordert eine Anhebung des
Altersabstandes auf maximal 50 Jahre.
Denn in einer immer älter werden Gesellschaft, in der die Menschen
auch immer länger aktiv sind, spricht nichts dagegen, auch älteren
Ehepaare, also Paare jenseits
der 40, die Möglichkeit zu eröffnen, Kinder zu adoptieren. Insoweit
sollten die derzeit zweifellos im Bereich der Adoption bestehenden
bürokratischen Hürden deutlich
gesenkt werden.
Aktive Sterbehilfe
Die CDU lehnt aktive Sterbehilfe ab und hat diese Position auch in
ihrem Grundsatzprogramm fest verankert. Bekräftigen möchte die
Senioren-Union diese Haltung mit zwei Zitaten, die wegweisend für
die CDU und unsere Gesellschaft sein
sollten: Der Theologe Dietrich Bonhoeffer sagte einst, dass "der
Mensch sein irdisches Leben, auch dort, wo es zur Qual wird, ganz
in Gottes Hand geben und sich nicht daraus
durch Selbsthilfe befreien soll."
Der ehemalige Erzbischof von Wien, Franz Kardinal König, sagte zum
Thema Sterbehilfe: "Menschen sollen an der Hand eines anderen
Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen.“
CDU und Kirche stehen bei der Ablehnung aktiver Sterbehilfe fest
Seite an Seite. Die Senioren-Union begrüßt ausdrücklich, dass der
Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz , Erzbischof Dr. Robert
Zollitsch, und der Vorsitzende der
Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, in einer
gemeinsamen Erklärung vom 15. Mai 2011 Tötung auf Verlangen und die
Mithilfe des Arztes bei der Selbsttötung des Patienten
unmissverständlich abgelehnt haben.
Sehr besorgniserregend aber ist, dass derzeit unter einer Gruppe
von Ärztinnen und Ärzte darüber diskutiert wird, ob es ihnen
freigestellt werden soll, bei Selbsttötungen
unterstützend zu wirken. Dies kann und darf nicht Aufgabe von
Ärztinnen und Ärzte sein und widerspricht dem ärztlichen Ethos!
Sterbehilfe –gleich welcher Art und welchen Umfangs –gibt eine
Entscheidung in die Hand von Mitmenschen, deren
Beurteilung niemals objektiv erfolgen kann, deren Folgen aber
unumkehrbar sind.
Das gilt auch für die Unterstützung eines Suizids.
Die Legalisierung aktiver Sterbehilfe oder auch des ärztlich
assistierten Suizids würde unsere Gesellschaft radikal verändern.
Denn wenn die Verkürzung eines sich seinem
Ende zuneigenden Lebens eine staatlich anerkannte oder auch nur
respektierte Alternative wird, kann niemand mehr sicherstellen,
dass viele ältere Menschen dies
nicht als „Aufforderung“ verstehen, ihrer Familie, ihren Freunden
und Bekannten nicht „unnötig“zur Last zu fallen. Dies muss im
Interesse aller Beteiligten verhindert werden.
Betont werden muss in diesem Zusammenhang auch, dass die Weigerung
„Tötung auf Verlangen“ zu leisten oder bei einem Suizid zu
assistieren, nicht als Verletzung der Autonomie des
„Sterbewilligen“ verstanden werden kann. Dies umso mehr, als
die Suizidforschung längst übereinstimmend lehrt, dass so genannte
Bilanz- oder rationale Suizide, sofern sie überhaupt vorkommen,
allenfalls sehr selten sind. So haben Nachuntersuchungen ergeben,
dass rund 90 Prozent aller untersuchten Suizide mit psychischen
Störungen der Suizidenten einhergingen, die eine „Freiheit
der Entscheidung“ entweder verunmöglichten oder aber zumindest
stark einschränkten.
Der Tod gehört zum Leben. Deswegen dürfen Sterbende auch „nicht
gewaltsam am Sterben gehindert“ werden (Robert Spaemann).
Lebensverkürzende Maßnahmen
lehnen wir als Senioren-Union aber kategorisch ab. Statt auf
Sterbehilfe setzen wir auf Sterbebegleitung. Deshalb ist es
richtig, dass die CDU die Palliativmedizin, die Hospize und andere
Formen der Sterbebegleitung unterstützt, die Sterbenden ihre letzte
Lebensphase erleichtert und ihnen und ihren Angehörigen ein
würdiges, schmerzfreies Abschiednehmen ermöglicht. Union und FDP
haben im Koalitionsvertrag festgehalten, dass "die gewerbsmäßige
Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung unter Strafe
gestellt werden soll". Da dies bisher nicht geschehen ist, fordert
die Senioren-Union die CDU dazu auf, diesen Punkt zeitnah
umzusetzen. Zugleich muss ausgeschlossen werden, dass die
im Koalitionsvertrag gewählte Formulierung nicht andere Formen der
„Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung“ ermöglicht.
Darüber hinaus plädiert die Senioren-Union dafür, dass die CDU sich
innerhalb der Bundesregierung dafür einsetzt, dass auf europäischer
Ebene Schritte eingeleitet
werden, sich dem Verbot auf aktive Sterbehilfe anzuschließen.
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