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Beifall der Katholiken für das Ja zum Gesetz gegen Euthanasie
Eine parteiunabhängige Abstimmung bekräftigt die Ernährungspflicht
ROM, Donnerstag, 14. Juli 2011 (ZENIT.org). - Mit 287 zustimmenden,
205 ablehnenden Stimmen und 7 Enthaltungen wurde am 12. Juli in der
Abgeordnetenkammer das Gesetz über das Ende des Lebens angenommen.
Das Gesetz wird jetzt in den Senat zur endgültigen Anerkennung
zurückgereicht.
Die ersten Reaktionen über die Abstimmung kamen von der Bewegung
für das Leben, dem Forum der Familienverbände und der Verbindung
Wissenschaft und Leben (Scienza & Vita).
„Ich drücke über die Annahme dieses Gesetzes meine vollste
Zufriedenheit aus“, sagte Carlo Casini, Präsident der Bewegung für
das Leben (Movimento per la Vita, MpV).
„Ich bin vor allem über die Art zufrieden, mit der man zur Annahme
gelangt ist“ unterstrich Casini. Die Parteiunabhängigkeit zeigt
sich deutlich in der geheimen Abstimmung, welche die Arbeiten der
Kammer charakterisierte, gewahrt und erinnert an die Zeiten, die
man benötigte, um zur Annahme des Gesetzes Nummer 40 über die
künstliche Befruchtung zu gelangen.
„Man muss nämlich die Einigkeit bei der Mehrheit der Regierung, zu
der die Solidarität der Udc dazukam, und die Auflösung der Linken
zur Kenntnis nehmen“, schloss der Präsident des MpV. „Eine
Parteiunabhängigkeit, welche Vorbote einer Zukunft ist, in der
bezüglich grundlegender Themen eine neue und andersartige Politik
gemacht werden kann“.
Lucio Romano, nationaler Kopräsident der Vereinigung Wissenschaft
und Leben erklärte, dass das von der Abgeordnetenkammer angenommene
Gesetz „das als Ziel hat, vor der Euthanasie zu bewahren, in der
Gewissheit, dass man sich bei der Pflege auf die Verbindung von
Vertrauen und Sicherheit verlassen kann.“
„Die Kammer bekräftigte mit ihrer parteiunabhängigen Abstimmung,
dass künstliche Ernährung für Personen mit schwersten Behinderungen
eine unverzichtbare, lebensnotwendige Unterstützung darstellt“,
fügte der Kopräsident von Wissenschaft und Leben hinzu.
„Zuletzt“, schloss Lucio Romano, „ zielt die Gesetzvorlage auf die
Aufhebung aller unproportionierten oder experimentellen
Behandlungen und drückt außerdem eine klare Ablehnung aus.“
Francesco Belletti, Präsident der Familienverbände, erklärte: „Wir
sind zufrieden über die Bemühungen der Kammer zur Annahme des
Gesetzes über das Ende des Lebens“.
„Seit Jahren erwartet die italienische Gesellschaft diese
Abstimmung, die allzu lange von den Arbeiten der Kommissionen
geblockt waren“, erklärte er. Ein Gesetz, das man in drei Tagen
hätte machen wollen, aber zu dem man unausweichlich gelangen
musste, nachdem man in einer sehr gefährlichen institutionellen
Unordnung versuchte, die sehr sensible Schlussphase durch eine
Serie von Gerichtsurteilen zu regeln.
„Die Familien, die über viele Jahre hinweg einen Sohn oder ein
Elternteil mit schwerster Behinderung pflegen“, betonte Belletti,
„sind immer schon die ersten, die ein Gesetz brauchen, das die
Vorherrschaft der öffentlichen Verantwortung für die Pflege dem
Prinzip des Verlassens oder einer illusorischen Wahlfreiheit
bevorzugt.“
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