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Zwei PID-Gesetzentwürfe geändert – Abstimmung kommende Woche im
Plenum
Die zweite und dritte Lesung zur PID findet voraussichtlich am 7. Juli statt.
Zwei PID-Gesetzentwürfe geändert – Abstimmung kommende Woche im
Plenum
Ausschuss für Gesundheit - 29.06.2011
Berlin: (hib/MPI) Der Gesundheitsausschuss hat Änderungen an zwei
Gesetzentwürfen zur Präimplantationsdiagnostik (PID) beschlossen.
Eine Empfehlung für einen der drei von fraktionsübergreifenden
Parlamentariergruppen vorgelegten Entwürfe gab der Ausschuss in
seiner Sitzung am Mittwoch hingegen nicht. Der Bundestag will in
der kommenden Woche abschließend über den künftigen Umgang mit den
umstrittenen Gentests an künstlich erzeugten Embryonen entscheiden.
Bislang zeichnet sich keine Mehrheit für einen der Entwürfe ab. Von
den 621 Abgeordneten haben sich 178 noch nicht per Unterschrift
einer der Vorlagen angeschlossen. Bei der PID werden Embryonen, die
durch künstliche Befruchtung entstanden sind, vor der Einpflanzung
in die Gebärmutter auf etwaige Krankheiten untersucht und
gegebenenfalls vernichtet. Die Diskussion über eine Neuregelung war
nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Leipzig vor einem
Jahr in Gang gekommen, derzufolge die PID nach dem 1991 in Kraft
getretenen Embryonenschutzgesetz nicht grundsätzlich untersagt ist.
Einen Gesetzentwurf (17/5451), mit dem die PID eingeschränkt
erlaubt werden soll, haben mit 215 die meisten Abgeordneten
unterzeichnet. Zu den Initiatoren zählen Ulrike Flach (FDP) und
Peter Hintze (CDU). Sie plädieren dafür, die PID nach dem positiven
Votum einer Ethikkommission an zugelassenen Zentren nur solchen
Paaren zu ermöglichen, die die Veranlagung für eine schwerwiegende
Erbkrankheit in sich tragen oder bei denen mit einer Tot- oder
Fehlgeburt zu rechnen ist. Der Gesetzentwurf wurde auf Antrag der
Gruppe unter anderem dahingehend geändert, dass die Bundesregierung
”durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates“ Anzahl und
Zulassungsvoraussetzungen der PID-Zentren regelt. In der
Rechtsverordnung sollen den Angaben zufolge ferner die Details ”zur
Einrichtung, Zusammensetzung, Verfahrensweise und Finanzierung der
Ethikkommissionen für Präimplantationsdiagnostik“ bestimmt werden.
192 Abgeordnete um die gesundheitspolitische Sprecherin der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Birgitt Bender, und
Unions-Fraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) sprechen sich in
ihrem Gesetzentwurf (17/5440) für ein striktes Verbot der PID aus.
Dieser Entwurf blieb im Ausschuss unverändert.
Eine weitere Abgeordnetengruppe um Bundestagspräsident Norbert
Lammert (CDU), René Röspel (SPD) und Priska Hinz (Grüne) wollen das
Verfahren ”grundsätzlich“ verbieten, in Ausnahmefällen aber ”für
nicht rechtswidrig“ erklären. Die Fälle, in denen das gelten soll,
wurden auf Antrag der Gruppe vom Ausschuss präzisiert. Möglich soll
demnach eine PID nur dann sein, wenn die erbliche Vorbelastung der
Eltern ”mit hoher Wahrscheinlichkeit“ eine Schädigung des Embryos
erwarten lässt, ”die mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Tot- oder
Fehlgeburt führt“. Die bislang zweite Verbotsausnahme – wenn das
Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit im ersten Lebensjahr stirbt –
wurde aus dem Gesetzentwurf (17/5452) gestrichen. Die
Expertenanhörung im Parlament habe ergeben, dass ”sich das
Kriterium des ersten Lebensjahres im Sinne einer exakten Frist
nicht hinreichend medizinisch begründen lässt“, erläuterte die
Röspel-/Hinz-Gruppe. Diesem Gesetzentwurf haben sich 36 Abgeordnete
per Unterschrift angeschlossen.
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