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Hadamar und PID - eine rechtsphilosophische Betrachtung

Gustav Radbruch und Leo Alexander: die geplante genetische Verbesserung des Menschen. Der Staat kann niemals die alleinige Quelle allen Rechts sein. 

Gerade das "HADAMAR-Urteil" trifft besonders jene, die glaubten, dass das Recht allein durch "Rechtsetzung" einzelner Personen bestimmt werden könnte.

Gustav Radbruch, ein führender Rechtsexperte der Sozialdemokratie in der Weimarer Republik, begründete die Zulassung der Abtreibung in Deutschland, ausgehend von der seit 1918 neu geschaffenen Rechtslage in der Sowjetunion. Nach seinen befürwortenden Ausführungen im Deutschen Reichstag am 31. Juli 1920, wendete er sich nach dem II Weltkrieg entschieden gegen seine Empfehlungen und begründete sein Urteil in gleicher Weise, wie jene Richter des Landgerichts in Frankfurt, nämlich daß der "Staat niemals die Quelle allen Rechtes sein könne". (Text nachfolgend)

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Gerade bei der "Auswahl menschlichen Lebens" im Rahmen der PID müßte eigentlich auch gelten, was die UNO im Rahmen des "Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte" vom 19.12.1966 beschlossen hatte. Hier wird der Schutz des 'unschuldigen menschlichen Lebens' höher gestellt, als der des 'verwirkten Lebens nach einer Straftat'.
Für die "Förderung und Achtung der in diesem Pakt anerkannten Rechte einzutreten", beschloß man - einschließlich der Unterschrift der Bundesrepublik Deutschland –im Artikel 6:

(1) Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.

(2)In den Staaten, in denen die Todesstrafe nicht abgeschafft worden ist, darf ein Todesurteil nur für schwerste Verbrechen auf Grund von Gesetzen verhängt werden... Diese Strafe darf nur auf Grund eines von einem zuständigen Gericht erlassenen rechtskräftigen Urteils vollstreckt werden.

(5) DIE TODESSTRAFE DARF
für strafbare Handlungen, die von Jugendlichen unter 18 Jahren begangen worden sind, nicht verhängt und AN SCHWANGEREN FRAUEN NICHT VOLLSTRECKT WERDEN.

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In einer auch nicht beachteten Weise widerspricht die Zulassung der PID auch jenem Artikel 2 der "Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten" vom 04.11.1950 wo bestimmt wird:

(1) Das Recht jedes Menschen auf das Leben wird gesetzlich geschützt. Abgesehen von der Vollstreckung eines Todesurteils, das vom Gericht im Falle eines mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechens ausgesprochen wird, darf eine absichtliche Tötung nicht vorgenommen werden.

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In der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" vom 10.12.1948 heißt es wohl sehr zurecht in der "Präambel", ...daß "Verkennung und Mißachtung der Menschenrechte zu Katen der Barbarei führten, die das Gewissen der Menschheit tief verletzt haben..."

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Hoffen wir, daß man nun endlich sich darauf besinnt und keine neuen Verletzungen hinzufügt.


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"Der Staat kann niemals die alleinige Quelle allen Rechts sein" so urteilten 1947 deutsche Richter in den sogenannten 'Euthanasieprozessen'. Eindeutig hielten sie fest:

"Es gibt ein über den Gesetzen stehendes Recht, das allen Gesetzen als letzter Maßstab dienen muß. Es ist das Naturrecht, das der menschlichen Rechtssatzung unabdingbare und letzte Grenzen zieht. Es gibt letzte Rechtssätze, die so tief in der Natur verankert sind, daß sich alles, was als Recht und Gesetz, Moral und Sitte gelten soll, im letzten nach diesem Naturrecht, diesem über den Gesetzen stehenden Recht auszurichten hat. Diese letzten Rechtssätze im Naturrecht sind zwingend, weil sie unabhängig vom Wandel der Zeit und vom Wechsel menschlicher Anschauungen durch die Jahrtausende gegangen sind und über alle Zeiten hinweg den gleichen Bestand und die gleiche Gültigkeit besitzen. Sie müssen deshalb einen unerläßlichen und fortwährenden Bestandteil dessen bilden, was menschliche Ordnung und menschlicher Sinn schließlich als Recht und Gesetz bezeichnen.

Im Grunde gilt schon der Satz, daß Gesetz gleich Recht sein muß, aber er gilt nur mit dieser einzigen und ausschließlichen Einschränkung. Verstößt ein Gesetz hiergegen und verletzt es die ewigen Normen des Naturrechts, so ist diese Gesetz seines Inhalts wegen nicht mehr dem Recht gleichzusetzen. Es entbehrt nicht nur der verpflichtenden Kraft für den Staatsbürger, sondern es ist rechtsungültig und darf nicht von ihm nicht befolgt werden.

Sein Unrechtsgehalt ist dann so erheblich, daß es niemals zur Würde des Rechts gelangen kann, obwohl der Gesetzgeber diesen Inhalt in die äußerlich gültige Form eine Gesetzes gekleidet hat. Einer dieser in der Natur tief und untrennbar verwurzelten Rechtssätze ist der Satz von der Heiligkeit menschlichen Lebens und dem Recht des Menschen auf dieses Leben, das der Staat als Kulturnation nur fordern darf auf Grund eines Richterspruches oder im Kriege."

(Urteil 4 Js 3/46 vom 21. März 1947. LG Ffm)


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„Eine Herausforderung...ist die geplante genetische Verbesserung des Menschen...die Möglichkeit, die Genstruktur von Menschen nach Plan zu entwerfen, zeichnet sich am Horizont ab. ...Heute müssen wir uns auf die Chancen vorbereiten...die in der Schaffung und Änderung von neuen Menschen nach einem vorausgeplanten Entwurf liegen, d.h. die genetische Veränderung des Menschen im engeren Sinne."

Prof. Robert L. Sinsheimer, in der UNESCO-Zeitschrift, ‘Impact of Science on Society’, Vol. XX, No. 4 Prof. Robert L. Sinsheimer war Vorsitzender der Abteilung 'Biologie' am California Institute of Technology in Pasadena, Ca. USA. Die hier zitierten Aussagen sind seinem Aufsatz "Können wir die Erbanlagen verändern?" in der UNESCO-Zeitschrift, ‘Impact of Science on Society’, Vol. XX, No. 4 entnommen.

Dieses und weitere Zitate von Wissenschaftlern zur "biologischen Umzüchtung" des Menschen finden Sie im Archiv.

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Rückblickende Erkenntnis:
„Am Anfang standen zunächst nur feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung der Ärzte. (...) Entscheidend ist freilich, sich klar zu machen, daß die Haltung gegenüber den unheilbar Kranken der unendlich kleine Auslöser für einen totalen Gesinnungswandel war."

Leo Alexander
Leo Alexander, zur Bewertung der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den Menschen-Experimenten während des 3. Reiches. Das vollständige Zitat und den Bericht der Ärztezeitung "Studie: Aktive Sterbehilfe wird in Deutschland praktiziert" finden Sie im Archiv.

„Welche Ausmaße die [Nazi-]Verbrechen schließlich auch immer angenommen haben, es wurde allen, die sie untersucht haben, deutlich, daß sie aus kleinen Anfängen erwuchsen. Am Anfang standen zunächst nur feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung der Ärzte. Es begann mit der Auffassung, die in der Euthanasiebewegung grundlegend ist, daß es so etwas wie Leben gebe, das nicht lebenswert sei. Im Frühstadium traf das nur die schwer und chronisch Kranken. Nach und nach wurden zu dieser Kategorie auch die sozial unproduktiven, die ideologisch Unerwünschten, die rassisch Unerwünschten und schließlich alle Nicht-Deutschen gerechnet. Entscheidend ist freilich, sich klar zu machen, daß die Haltung gegenüber den unheilbar Kranken der unendlich kleine Auslöser für einen totalen Gesinnungswandel war."

Leo Alexander, österreichischer Arzt, im Auftrag der Siegermächte, Leiter einer Kommission zur Bewertung der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den Menschen-Experimenten während des 3. Reiches zum Fazit der Untersuchungsergebnisse.

Dokumentiert unter dem Titel: ‘Medical, Science under Dictatorship’ in: New England Journal of Medicine 24 (1949) S.39-47

Eine rechtsphilosophische Betrachtung von Roland Rösler.

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