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Berlin: Spekulationen um die Rücknahme eines der drei PID-Gesetzentwürfe
Tagespost/Rehder (25.5.2011)
Während der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags am
gestrigen Nachmittag in Maria-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin eine
Öffentliche Anhörung veranstaltete und Experten zu den drei
interfraktionellen Gesetzentwürfen befragte, mit denen Abgeordnete
aller im Bundestag vertretenen Parteien glauben, die
Präimplantationsdiagnostik (PID) gesetzlich regeln zu können,
finden hinter den Kulissen längst Planspiele für ein von vielen für
denkbar und manchem bereits für sicher erachtetes Szenario statt.
Dem Vernehmen nach sollen sich die Initiatoren des Entwurfs „eines
Gesetzes zur begrenzten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik“
(Bundestags-Drucksache 17/5452) um die Abgeordneten René Röspel
(SPD), Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen) und Norbert Lammert
(CDU) mit dem Gedanken tragen, diesen demnächst wegen zu
erwartender „Erfolglosigkeit“ zurückziehen.
Während die Gruppe der Befürworter eines umfassenden PID-Verbots
mittlerweile 200 Abgeordnete umfasst, unterstützen derzeit 257
Abgeordnete einen der beiden Gesetzentwürfe, die eine mehr oder
weniger begrenzte Zulassung der PID zu erreichen suchen. Von ihnen
wiederum sollen 220 für den von Peter Hintze (CDU) und Ulrike Flach
(FDP) initiierten und lediglich 37 für den von Röspel, Hinz und
Lammert erarbeiteten Gesetzentwurf votieren wollen. Beide
Gesetzentwürfe entscheiden sich nicht allein hinsichtlich ihrer
Reichweite, sondern auch in ihrer Intention. Während der
Hintze-Flach-Entwurf die Durchführung einer PID zur Selektion
menschlicher Embryonen selbst dann erlauben will, wenn diese
lediglich ein erhöhtes Risiko besitzen, im Erwachsenenalter an
einer sogenannten spätmanifestierenden Krankheit zu erkranken, die
nicht einmal tödlich sei muss, wollen die 37 Abgeordneten um
Röspel, Hinz und Lammert, die PID „lediglich“ erlauben, um Eltern
die Geburt von lebensunfähigen Kindern zu ersparen. Anders als beim
Hintze-Flach-Entwurf soll nach dem Willen dieser Parlamentarier die
PID also keineswegs eingesetzt werden, um nach so gut wie allen
denkbaren genetisch bedingten Krankheiten und Beeinträchtigungen zu
fahnden, sondern nur nach solchen, die mit dem Leben ohnehin
unvereinbar wären. Verbotsbefürworter, wie der Bioethik-Experte und
CDU-Europaparlamentarier Peter Liese, der selbst Humangenetiker
ist, haben in dieser Zeitung denn auch anerkannt, dass sich die
Abgeordneten um Röspel, Hinz und Lammert „sehr bemühen, enge
Grenzen zu definieren“, auch wenn sie zugleich festgestellt haben,
dass diese Versuch „an vielen Stellen ins Leere“ laufen (DT vom
12.2.). So würde der Gesetzentwurf die Durchführung einer PID
erlauben, wenn eine genetische Auffälligkeit diagnostiziert wird,
„die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft mit hoher
Wahrscheinlichkeit eine Schädigung zur Folge hat, die zu Tod oder
Fehlgeburt oder zum Tod im ersten Lebensjahr führen kann“. Die
bloße Möglichkeit eines Todes im ersten Lebensjahr existiere – so
Liese damals gegenüber der DT – jedoch bei vielen Erkrankungen.
Zudem gäbe „es immer wieder Fälle, wo die Prognose dem Kind ein
Leben von wenigen Monaten einräumt und man hinterher feststellt, es
hat doch überlebt und das sogar mit ,hoher Lebensqualität‘“.
Mag der Gesetzentwurf daher in der Praxis auch einen weitreichenden
Einsatz der PID ermöglichen, der zudem voraussichtlich noch einmal
dadurch ausgeweitet würde, dass auch hier die Letztentscheidung
einer Ethikkommission übertragen soll, so muss er von seiner
Intention her doch ganz anders bewertet werden als der
Hintze-Flach-Entwurf.
Vor allem im Lager der Verbotsbefürworter machen sich viele derzeit
Gedanken, ob und welche Auswirkungen eine Rücknahme dieses
Gesetzentwurfes für die bislang noch klar verteilten
Mehrheitsverhältnisse hätte. Während die einen davon ausgehen, dass
die Unterzeichner dieses Antrages bei der entscheidenden, für
Sommer geplanten Abstimmung, mehrheitlich für den
Hintze-Flach-Entwurf votieren würden, halten andere das für wenig
wahrscheinlich. Zur Begründung verweisen sie darauf, dass sich
diese Gruppe im Verlauf des Verfahrens von der Gruppe um Hintze und
Flach abgespalten habe, weil ihnen deren Ziel als unverantwortlich
weitreichend schien. Darüber hinaus soll es auch atmosphärische
Störungen gegeben haben. Einige werfen vor allem Hintze in diesem
Zusammenhang „arrogantes Verhalten“ vor. Die Vorstellung, dass die
Gruppe um Röspel, Hinz und Lammert mehrheitlich am Ende bei den
Verbotsgegnern zu finden sein können, halten jedoch nicht alle für
realistisch. Viele rechnen mit zahlreichen Enthaltungen, sollten
die 37 Parlamentarier ihren Entwurf zurückziehen. Wie auch immer,
das Ergebnis sein wird. Es bleibt spannend.
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