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PID-Debatte im Gesundheitsausschuß: Gegenseitig Verfassungswidrigkeit vorgeworfen
Nach der Meldung des Bundestags haben sich die Befürworter wie
Gegner einer Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in
einer mehrstündigen Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses
unter Vorsitz von Dr. Carola Reimann (SPD) gegenseitig vorgeworfen,
grundgesetzwidrige Regelungen anzustreben. Der Direktor des
Instituts für Öffentliches Recht und des Instituts für Völkerrecht
an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Prof. Dr.
Matthias Herdegen, sagte am Mittwoch 25. Mai 2011, der Schutz der
Menschenwürde rechtfertige kein umfassendes Verbot der PID. Ein
absolutes Verbot der PID begründe "einen Zwang zum Nichtwissen“,
was einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte bedeute.
"Zu weitgehende Einschränkung der PID verfassungswidrig" Der
Professor fügte hinzu, bei einer zu weitgehenden gesetzlichen
Einschränkung der PID sei von einer Verfassungswidrigkeit
auszugehen. Er plädierte für den weitgehendsten Gesetzentwurf
(17/5451), mit dem die PID eingeschränkt erlaubt werden soll.
Diesen haben mit 215 bislang die meisten Abgeordneten aus allen
Fraktionen unterzeichnet. Zu den Initiatoren zählen Ulrike Flach
(FDP) und Peter Hintze (CDU/CSU).
Dagegen plädierte der Staatsrechtler Prof. Dr. Dr. Ernst-Wolfgang
Böckenförde für ein Verbot des umstrittenen Verfahrens, bei dem im
Reagenzglas erzeugte Embryonen vor der Einpflanzung in die
Gebärmutter auf etwaige Krankheiten untersucht und eventuell
vernichtet werden.
"Mit Menschenwürde des Grundgesetzes unvereinbar" 192 Abgeordnete
um Birgitt Bender (Bündnis 90/Die Grünen) und Johannes Singhammer
(CDU/CSU) sprechen sich in ihrem Gesetzentwurf (17/5440) für ein
solches striktes Verbot der PID aus. Böckenförde sagte, eine
Zulassung der PID sei aus rechtlicher wie ethischer Sicht mit der
Garantie der Menschenwürde des Grundgesetzes unvereinbar.
Die PID habe folgende Konsequenz: "Wenn bestimmte genetische
Defekte vorhanden sind, hört das Recht auf Leben auf.“ Denn bei
dieser Methode gehe es nicht um den Wunsch nach einem Kind an sich,
sondern nur nach einem gesunden Kind, fügte der Professor hinzu.
Verbot mit Ausnahme
Grundsätzlich für ein Verbot sprach sich auch die
Sozialwissenschaftlerin und Humangenetikerin Dr. Dr. Sigrid
Graumann aus, allerdings mit der Ausnahme, eine "aussichtslose“
Schwangerschaft mit einem nicht lebens- beziehungsweise nicht
entwicklungsfähigen Embryo bei einem Paar mit einer dafür bekannten
genetischen Veranlagung zu vermeiden.
Diese Haltung spiegelt sich in dem Gesetzentwurf (17/5452) einer
Abgeordnetengruppe um René Röspel (SPD), Priska Hinz (Bündnis
90/Die Grünen) und Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert
(CDU/CSU) wider. Die Moraltheologin Prof. Dr. Hille Haker
unterstützte den Entwurf ebenfalls. Der Zweck der künstlichen
Befruchtung, eine Schwangerschaft herbeizuführen, bleibe dabei
gewahrt.
Entscheidung noch vor der Sommerpause
Der Bundestag will noch vor der im Juli beginnenden
parlamentarischen Sommerpause eine Entscheidung zum künftigen
Umgang mit den umstrittenen Gentests an Embryonen treffen. Dies ist
notwendig, da der Bundesgerichtshof in Leipzig im vergangenen Jahr
entschieden hatte, dass die PID nach dem 1991 in Kraft getretenen
Embryonenschutzgesetz nicht grundsätzlich untersagt ist.
In der ersten Lesung am 14. April 2011 im Bundestag hatte sich
keine Mehrheit für einen der Gesetzentwürfe abgezeichnet. Von den
621 Abgeordneten hatten sich 178 noch nicht per Unterschrift einem
der drei Entwürfe angeschlossen.
"Behinderte würden instrumentalisiert"
Der Berliner Theologieprofessor Prof. Dr. Richard Schröder
widersprach dem Argument der Verbotsbefürworter, die PID
stigmatisiere Menschen mit Behinderungen. Damit würden Behinderte
"instrumentalisiert“, um eine gesellschaftliche Norm zu erhalten,
sagte Schröder.
Dagegen betonte der Schauspieler Dr. Peter Radtke, der an der so
genannten Glasknochenkrankheit leidet, er habe sich "selten in der
Gesellschaft so außen vor“ gefühlt wie in der PID-Debatte.
"Begrenzte PID-Zulassung hätte Ausweitungstendenzen"
Der frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in
Deutschland, Bischof Prof. Dr. Dr. Wolfgang Huber, sagte, mit der
PID verbunden sei "ein selektiver Blick“. Darin sehe er auch einen
grundlegenden Unterschied zum Schwangerschaftskonflikt, bei dem es
um die Gesundheitsgefährdung der Frau gehe.
Zu dem Entwurf von Röspel und anderen Abgeordneten sagte Huber,
einer wie auch immer begrenzten Zulassung der PID wohnten
"Ausweitungstendenzen“ inne. Die Münsteraner Medizinethikerin Prof.
Dr. Bettina Schöne-Seifert wandte sich gegen ein Verbot und verwies
auf das Leid betroffener Paare. Dieses nicht ernst zu nehmen oder
zu trivialisieren, "wäre zynisch“, sagte die Professorin. (mpi)
Liste der geladenen Sachverständigen
Prof. Dr. Dr. Ernst-Wolfgang BöckenfördeProf. Dr. Klaus DiedrichDr.
Dr. Sigrid GraumannProf. Dr. Hille HakerProf. Dr. Matthias
HerdegenBischof Prof. Dr. Dr. Wolfgang HuberProf. Dr. Regine
KollekDr. Peter RadtkeProf. Dr. Bettina Schöne-SeifertProf. Dr.
Richard Schröder
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