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"Die Last der Selektion trägt die Frau"
Nachdem die Debatte bereits zweimal verschoben wurde, wollen die
Abgeordneten des Deutschen Bundestags die drei interfraktionellen
Gesetzentwürfe zur Präimplantationsdiagnostik (PID) an diesem
Donnerstag nun in Erster Lesung beraten. Grund genug, mit der
„Instrumentalisierung der Verletzlichkeit der Frau“ eine bislang
kaum beachtete Dimension auszuleuchten.
Von Professor Christoph von Ritter
Was die Gesellschaft verdrängt: Fortschritt der Wissenschaft und Profitinteresse der Gesundheitsindustrie drängen in der Frage „PID“ die Frau in schwere Gewissensnöte.
Zunächst ist eine Begriffsbestimmung notwendig: Die Bezeichnung
„Präimplantations-Diagnostik“ ist irreführend. Würde diese
Vorstellung von Diagnostik auf die gesamte Medizin übertragen,
würde nicht mehr die Krankheit, sondern der Kranke eliminiert.
Tatsächlich aber stellt die Diagnostik in der Medizin die
notwendige Voraussetzung für eine spezifische Therapie dar, die
Leben erhalten und Leiden mindern soll. Bei der „PID“ dagegen führt
die Diagnostik zur Selektion, zur Tötung des erkrankten Embryos.
Vor diesem Hintergrund sollte eigentlich die Bezeichnung
„Präimplantations-Selektion“ (PIS)verwandt werden. Im folgenden
Text wird, um nicht einen neuen Begriff einführen zu müssen, die
sogenannte PID in Anführungszeichen gesetzt – „PID“.
Es gibt in der öffentlichen Diskussion wenig Zweifel, dass die
„PID“ das Lebensrecht des Embryos verletzt. Diese Verletzung wird
aber von Befürwortern einer Freigabe der „PID“ mit dem Argument in
Kauf genommen, dass die „PID“ geeignet ist, die Sorge von Eltern um
die Gesundheit ihrer Kinder und die Angst vor der Geburt eines Kind
mit einem Erbdefekt zu lindern. Es wird ins Feld geführt, dass
durch die „PID“ eine sogenannte Schwangerschaft auf Probe
verhindert werden könne. Das Argument in diesem Zusammenhang
lautet: Eine Selektion in der Petrischale sei schonender als eine
Abtreibung aus dem Mutterschoß. Befürworter der Freigabe der „PID“
argumentieren weiterhin, dass die Autonomie der Frau ein Recht auf
dieses Verfahren begründet und das bisherige Verbot der „PID“ eine
Rechtslücke im deutschen Rechtssystem darstelle, die es zu
schließen gelte. Es wird schließlich die Überzeugung geäußert, dass
es bei der anstehenden Entscheidung im Bundestag zur „PID“ ganz
einfach um die Frage gehe, ob man die Rechte der Frau oder die
eines Embryos in der Petrischale höher schätze.
Vor diesem Hintergrund gilt es zu prüfen, ob die „PID“ nicht
zusätzlich zur Einschränkung des Lebensrechts des Embryos auch die
Interessen von Eltern mit einer Erberkrankung verletzt, ob die
ausgeprägte Sorge von Eltern mit einer Erberkrankung um das Wohl
ihrer Kinder in der Debatte um eine Freigabe der „PID“
instrumentalisiert wird. Es stellt sich die Frage, ob mit der „PID“
diesen Eltern statt segensreichen Erleichterungen und Privilegien
ein Verfahren angedient wird, das mit einem hohen
Nebenwirkungsprofil und einer niedrigen Erfolgsrate belastet ist
und moralisch höchst zweifelhafte Entscheidungen abverlangt. Es
gilt schließlich zu untersuchen, wer ein Interesse an einer solchen
Instrumentalisierung der Verletzlichkeit der Frau haben könnte?
Ärzte sonnen sich gerne im Glanz neugeborener, gesunder Kinder. Die
Laienpresse lobt den Einsatz für kinderlose Paare und gegen
Erbkrankheiten. Dem Erstbeschreiber der In-vitro-Fertilisation
(IVF), Robert Edwards, wurde 2010 der Nobelpreis für Medizin
zuerkannt. Die „Produktion“ von Rettungsgeschwister, die zur
Therapie eines erkrankten Geschwisterkindes beitragen soll, wird
als großartiger Einsatz der Ärzte gewertet. Nur selten nimmt die
Öffentlichkeit die Leiden der beteiligten Personen, der Mütter, der
Väter, der Geschwister und der durch „PID“ auf die Welt gebrachten
Kinder wahr. Diese Belastungen aber können nicht nur unmittelbar,
sondern auf lange Zeit erheblich sein.
Frauen, denen eine „PID“ angeboten wird, sind in der Regel
gebärfähig. Sie leiden nicht an Kinderlosigkeit. Dennoch müssen sie
sich einer IVF unterziehen. Die IVF ist die Voraussetzung, um einen
Embryo in der Petrischale züchten und ihn dann einem Gentest
unterziehen zu können. Im Rahmen der IVF müssen die Frauen mehrere
Zyklen einer Hormontherapie durchlaufen, bis es zu einer
Schwangerschaft kommt. Nur im besten Fall führt jeder dritte
forcierte Hormon-Zyklus zu einer Schwangerschaft; im
fortgeschrittenen Alter sinkt die Schwangerschaftsrate durch IVF
dramatisch unter zehn Prozent. Da natürlich auch während der
Schwangerschaft Risiken für den Fetus bestehen, reduziert sich die
Erfolgsrate der IVF bis zur Geburt eines Kindes weiter. Die
spärliche Erfolgsrate der IVF steht in einem ungünstigen Verhältnis
zu dem hohen Nebenwirkungsprofil. Unter der Hormontherapie kommt es
im besten Fall „nur“ zu Erbrechen, Übelkeit, Blutdruckschwankungen.
Nicht selten treten Persönlichkeitsveränderungen auf, die das
soziale Umfeld, insbesondere aber die Partnerschaft negativ
beeinflussen. Durch den Verlust des Partners, verursacht durch
diese Persönlichkeitsveränderungen und andere Strapazen der IVF,
kann dann bei einer letztendlich doch gelungenen, glücklichen
Geburt des lang ersehnten Kindes das familiäre Umfeld fehlen, das
nötig wäre, um diesem Kind ein glückliches Leben zu bescheren. Im
ungünstigsten Fall kann eine Frau im Rahmen einer „PID“ am
„Ovariellen Hyperstimulationssyndrom“, das mit einer Mortalität von
bis zu sechs Prozent belastet ist, versterben.
Die Studienlage zum Wohlbefinden von Kindern und Familien nach
einer „PID“ ist spärlich. Was die psychischen Folgen einer „PID“
für Eltern, Geschwister und „PID“-Kinder angeht, gibt es keine
Untersuchungen. Dieses Fehlen von Langzeitdaten für ein Verfahren,
das mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeprägt in die Entwicklung von
Kindern und ihrem Umfeld eingreift, ist in der medizinischen Welt
einmalig. Vor einer breiten Anwendung eines derartig eingreifenden
Verfahrens wären dringend Studien notwendig, welche die
medizinischen und psychischen Folgen der „PID“ für die mit Hilfe
der „PID“ auf die Welt gekommenen Kinder untersucht. Zu untersuchen
wäre, wie sich die Bindung und Solidarität des „PID“-Kindes
gegenüber beispielsweise behinderten Eltern entwickelt. Dem Risiko,
dass ein solches Kind diesen seine Unterstützung versagt, wollte
ein taubstummes Paar in England vorbeugen: Es verlangte eine „PID“
mit dem Ziel, dass ihr Wunschkind auch taubstumm sei. Insgesamt
muss festgestellt werden, dass wegen fehlender Daten zu den
Langzeitfolgen einer „PID“ Eltern und Kinder durch diese Methode
einem unkontrollierten Feldversuch ausgesetzt werden.
Die oben ausgeführten Überlegungen zu niedriger Erfolgsrate,
Risiken und Unsicherheiten im Zusammenhang mit der „PID“ sollte
eigentlich das Interesse an diesem Verfahren schnell dahinschmelzen
lassen. Sollte nach sorgfältiger Aufklärung durch den Arzt immer
noch ein Wunsch nach „PID“ bestehen, muss den Eltern deutlich
gemacht werden, dass sie durch die „PID“ diejenigen ihrer Embryonen
der Selektion und Tötung freigeben, deren einziges Defizit darin
besteht, ein ähnliches Erbgut wie die Eltern selbst und ein
eventuell schon geborenes behindertes Geschwisterkind zu haben. Die
Verantwortung für diese Selektion trägt die Frau alleine, der
„behandelnde“ Arzt lehnt die Verantwortung unter anderem aus
haftungsrechtlichen Gründen explizit ab. So führt die „PID“ im
Erfolgsfall immer zum Ruhm des Arztes. Die Lasten der Selektion
müssen die Eltern, ganz besonders aber die Mütter, nicht selten ein
Leben lang alleine tragen.
Wie verhält es sich schließlich mit der „Schwangerschaft auf
Probe“, die bedrohlich als einzige Alternative zur „PID“ ins Feld
geführt wird? Selbst Ärztepräsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe
und der Autor des Memorandums der Deutschen Ärztekammer, Professor
Hermann Hepp, ziehen solche Vergleiche und lassen dabei ganz
bewusst außer Acht, dass eine embryopathische Indikation der
Abtreibung nicht durch den § 218 gedeckt ist und deshalb als
Tötungsdelikt geahndet werden muss. Dreist wird dann noch
argumentiert, dass dieses Tötungsdelikt im Rahmen einer
Gleichbehandlung ein Verbot der „PID“ ausschließe. Als besonders
perfider Aspekt in dieser Argumentationskette kann gewertet werden,
dass eine „PID“ ja keinesfalls eine Abtreibung ausschließt. Im
Gegenteil: Zur Sicherung der korrekten Selektion im Rahmen der
„PID“ ist eine Pränataldiagnostik Teil des Verfahrens und eine
Abtreibung bei ungünstigem Ergebnis keineswegs ausgeschlossen.
Zusätzlich müssen bei Mehrlingsschwangerschaften euphemistisch als
„Reduktion“ bezeichnete Spätabtreibungen vorgenommen werden.
Sind Verfechter einer Freigabe der „PID“ also selbstlose Streiter
für die Autonomie und die Rechte der Frau und darf die Verteidigung
der Autonomie der Frau als Argument für die Beschneidung der Rechte
des Embryos bei einer Freigabe der „PID“ ins Feld geführt werden?
Wohl kaum: Eher sind die Befürworter der „PID“ Opfer einer
geschickten Lobby-Arbeit der IVF-Industrie und nicht nur sie,
sondern auch die Frauen werden für deren Interessen
instrumentalisiert. Nicht auszuschließen ist, dass im schlimmsten
Falle hinter dem Kampf für eine Freigabe der „PID“
volkswirtschaftliches Kalkül steckt, das mit dem Ziel einer
„Volksgesundheit“ Kosten für die Betreuung von Behinderten für die
Gesellschaft sparen will.
Weltweit werden mit Kinderlosigkeit und dem Leid von Eltern, die
sich Sorgen um die Gesundheit ihrer Kinder machen, riesige Summen
Geld verdient. Zusätzlich zur Reproduktionsmedizin sieht die
IVF-Industrie einen lukrativen Markt bei der Verwendung
„überzähliger“ Embryonen für Forschungs- oder sogar Therapiezwecke.
Bisher stellt das Embryonenschutz-Gesetz in Deutschland immer noch
einen wirksamen Schutz nicht nur der Embryonen, sondern auch der
Frauen vor einer Ausbeutung durch die IVF-Industrie dar. Im Bereich
der Bioethik hat das Embryonenschutzgesetz (ESchG) weltweit
Vorbildcharakter. Im § 1 des ESchG ist die
biologisch-wissenschaftliche Tatsache des Beginns des menschlichen
Lebens mit der Zeugung, also der Verschmelzung von Samen- und
Eizelle, festgeschrieben. Mit teilweise äußerst fragwürdigen
Argumenten wird von Vertretern der IVF-Industrie der
Embryonenschutz bekämpft, um so Zugriff auf die Embryonen zu
gewinnen. Die im Rahmen der „PID“ Debatte angeführte Sorge um
Eltern mit Erbdefekten wird so zum materiellen Vorteil der
IVF-Industrie genutzt.
Auch in der gesellschaftlichen Debatte wird das Leid von Eltern mit
behinderten Kindern als Argument für die „PID“ verwandt. Das Verbot
der „PID“ wird als Benachteiligung der Frau dargestellt. Diese
scheinbar frauenfreundliche Argumentation verkennt die Ausbeutung
der Ängste und Abhängigkeiten der Frauen. Die Erfahrung in Ländern,
in denen die „PID“ zugelassen ist, zeigt, dass der Druck zur
Durchführung der „PID“ nicht selten von den Männern ausgeht, die
lediglich das Wohlergehen und die Leistungsfähigkeit oder gar nur
das Aussehen oder Geschlecht der Nachkommenschaft im Sinn haben und
dabei blind für die Lasten und Risiken sind, denen die werdende
Mutter im Verlauf einer „PID“ ausgesetzt ist. Rücksichtslos wird
von Befürwortern einer begrenzten Zulassung der „PID“ übergangen,
dass die betroffene Frau erst ihre Not vor einem Gremium ausbreiten
müsste. Vor einer Expertenrunde müsste sie darlegen, dass ihr
Erbleiden schwerwiegend genug ist, um eine „PID“ zu rechtfertigen.
Würde ihr Antrag auf „PID“ abgelehnt, wäre ihr damit bescheinigt,
dass das Leid in Zusammenhang mit ihrer Behinderung als unerheblich
zu betrachten ist. Im Falle einer Zulassung der PID müssten die
Eltern dagegen erfahren, dass ihre Behinderung sie als lebensunwert
stigmatisiert. Ebenso lebensunwert wie die Embryos, die im Verlauf
der „PID“ getötet werden würden. Anstatt Frauen vor einem solchen
unmenschlichen und zynischen Verfahren zu schützen, versuchen
einflussreiche Institutionen wie die Leopoldina und die deutsche
Ärzteschaft die „PID“ als Privileg für die Frau umzudeuten. Was
könnte der Grund für eine solche Fehldeutung sein?
Mit Zulassung der „PID“ kann sich die Gesellschaft Zug um Zug aus
der kostspieligen Versorgung der Behinderten zurückziehen und auf
das volkswirtschaftlich erstrebenswerte Ziel der „Volksgesundheit“
hinarbeiten. Tatsächlich hat das Europaparlament im vergangenen
Jahr eine Entschließung zur „Eradikation von Genkrankheiten“
gefasst, die nur durch den Einsatz der Europäischen Kommission
gestoppt werden konnte. Frauen, die sich einer „PID“ unterziehen,
übernehmen die Verantwortung dafür, dass behinderte Kinder nicht
mehr zur Welt kommen. Frauen aber, die sich einem solchen Verfahren
entziehen, werden zukünftig für die Behinderung ihrer Kinder
verantwortlich gemacht werden. Sie werden sich fragen lassen
müssen, wie sie es verantworten konnten, Kindern das ganze Leid
einer Behinderung zuzumuten. Der Gesellschaft wäre es mit einer
Zulassung der „PID“ möglich, die finanziellen Lasten für die
Versorgung von Behinderten auf die Eltern abzuwälzen und
gleichzeitig die moralische Verantwortung für eine „Eradikation“
von genetischen Leiden auf die betroffenen Eltern zu übertragen.
Die mittelalterliche Vorstellung, dass Behinderung der Kinder durch
ihre Eltern verschuldet sei, wäre das Ende der Solidargemeinschaft.
Zusammengenommen sind zusätzlich zu schwerwiegenden ethischen
Bedenken bezüglich einer Selektion von Embryos, in der Diskussion
um eine begrenzte Zulassung der „PID“ die Verletzlichkeit von
Eltern, speziell der Frauen, und die Auswirkungen der „PID“ auf
Familie und Gesellschaft zu berücksichtigen. Schutz der Frauen vor
Ausbeutung und Instrumentalisierung durch Ärzte, IVF-Industrie und
Gesellschaft gebietet ein uneingeschränktes Verbot der „PID“. Wer
für eine Zulassung der „PID“ plädiert, stellt – bewusst oder
unbewusst – die materiellen Interessen der IVF-Industrie und der
Volkswirtschaft über den berechtigten Anspruch des Embryos und
dessen Eltern auf Schutz durch die Gesellschaft.
Der Autor ist Ärztlicher Direktor der RoMed Klinik Prien am
Chiemsee, außerordentlicher Professor an der Medizinischen Fakultät
der Ludwig-Maximilians-Universität München und Berater des
päpstlichen Gesundheitsrates.
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