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PID-Debatte: Erste Lesung verschoben
Berlin (ALfA). Die ursprünglich für den 17. März vorgesehene
Bundestagsdebatte zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID)
ist wegen der Katastrophe in Japan kurzfristig verschoben worden.
Geplant war eine dreistündige erste Lesung von drei
fraktionsübergreifenden Gesetzentwürfen zur PID. Stattdessen gab
Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Regierungserklärung zur
aktuellen Lage in Japan ab. Laut Medienberichten unter Berufung auf
Parlamentskreise wird als neuer Termin nun der 7. April angestrebt.
Die Terminverschiebung bietet den Unterstützern der Gesetzentwürfe
die Möglichkeit, bei den Abgeordneten um weitere Unterschriften für
ihr Anliegen zu werben. Je nach Zahl der Unterzeichner der Papiere
berechnet sich die Redezeit in der Parlamentsdebatte.
Medienberichten zufolge gibt es für den Gesetzentwurf um die
Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt (Grüne) und Johannes Singhammer
(CSU), die ein striktes Verbot der Embryonenselektion bei
künstlicher Befruchtung fordern, bislang knapp über 160
Unterstützer. Allerdings trägt auch der liberale Gesetzentwurf um
die Abgeordneten Ulrike Flach (FDP) und Peter Hintze (CDU) knapp
über 160 Unterschriften. Ihr Gesetzentwurf sieht ein PID-Verbot mit
weitreichenden Ausnahmen vor und will die Embryonenselektion auch
bei möglichen genetischen Erkrankungen erlauben, die erst
Jahrzehnte später ausbrechen könnten. Der dritte Gesetzentwurf der
Abgeordneten Rene Röspel (SPD) und Priska Hinz (Grüne) hat den
Berichten zufolge bislang nur etwas über 30 Unterzeichner. Deren
Papier enthält zwar auch ein grundsätzliches Verbot der
Präimplantationsdiagnostik, allerdings mit Ausnahmen, die u. a.
geknüpft sind an die Lebensfähigkeit des Kindes. So soll die PID
zugelassen werden, falls mögliche Erbkrankheiten "mit hoher
Wahrscheinlichkeit" zu einer Tot- oder Fehlgeburt oder zum Tod des
Kindes im ersten Lebensjahr führen können.
Die Debatte um eine Regelungen der Präimplantationsdiagnostik ist
entbrannt, nachdem der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil
Anfang Juli 2010 entschieden hat, dass die PID, die bislang
aufgrund des Embryonenschutzgesetzes von 1991 als verboten galt,
nach der heutigen Rechtslage nicht strafbar sei.
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