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Künftig Euthanasie auch in Deutschland?
Der Leiter des Deutschen Instituts für Palliative Care, Prof. Dr.
med. Dr. h. c. Christoph Student, sowie Prof. Dr. jur. Thomas Klie,
Jurist und Gerontologe der Ev. Hochschule Freiburg, protestieren
dagegen, dass die durch Ärzte vermittelte Euthanasie künftig auch
in Deutschland möglich werden soll. „Was ändert das an den
standesrechtlichen Rahmenbedingungen",fragen sie, „die jetzt
geschaffen werden sollen?" Die ärztliche Beihilfe zum Suizid soll
standesrechtlich möglich werden und künftig ohne Sanktionen durch
die Ärztekammer erfolgen können. Welch problematischer Machtzuwachs
für einige in der deutschen Ärzteschaft! Und was für eine
Veränderung in der Arzt-Patient-Beziehung, wenn Wünsche nach
Suizidbeihilfe an die Ärzte adressiert werden können.
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In einer Presseerklärung betonen die Profesorren:
Freiburger Professoren protestieren dagegen, dass die durch Ärzte
vermittelte Euthanasie künftig auch in Deutschland möglich werden
soll
Freiburg, den 4. Januar 2011: Als „keine gute Nachricht für das
Jahr 2011" bezeichneten der Arzt Christoph Student und der Jurist
Thomas Klie heute die Ankündigung der Bundesärztekammer zur
Veränderung des Berufsrechtes im Jahr 2011. Wie
Ärztekammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe in den letzten Tagen des
vergangenen Jahres in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau
am 26.12.2010 ankündigte, will die Ärztekammer (eine
Zwangsgemeinschaft aller deutschen Ärztinnen und Ärzte) ihre
Richtlinien zum Thema Sterbehilfe einschneidend verändern (siehe
dazu PE 29.12.10). Demnächst soll in Deutschland nicht mehr als
unärztlich gelten, was seit den Zeiten von Hippokrates über
Jahrtausende hin eherner ethischer Grundsatz war: Ein Arzt darf
nicht töten. Gegen diese Entwicklung protestierten heute Klie und
Student in Freiburg scharf. Die beiden Professoren wiesen darauf
hin, dass es, sobald die entsprechenden Grundsätze der
Bundesärztekammer verabschiedet sind, jedem Arzt frei stehen werde,
Menschen auf ihr Verlangen hin eine tödliche Giftdosis zu
verschaffen und ihm bei der Einnahme fachkundig zu helfen. Beihilfe
zum Suizid nenne sich das juristisch. Straffrei sei dies in der
Bundesrepublik seit langer Zeit schon. Aber Ärzten sei aufgrund
ihrer besonderen Verantwortung für die ihnen anvertrauten
Patientinnen und Patienten auferlegt worden, sich solch einem
Verlangen zu widersetzen. Wer es nicht tat, riskierte des
Ausschluss aus der Ärzteschaft - bisher.
Das soll nun im neuen Jahr anders werden. Es wird in die
Verantwortung des einzelnen Arztes und seiner privaten Moral gelegt
werden, einen Patienten auf dessen Wunsch hin zum Tode zu
„verhelfen" - oder es nicht zu tun. „Ärztlich assistierter Suizid"
wird dies beschönigend genannt. „Ein in vielfacher Hinsicht
riskantes Vorhaben", nennen es Student und Klie. „Schweizer
Verhältnisse werden wir also künftig auch in Deutschland haben und
Vereinigungen wie Dignitas & Co. werden ihr Geschäft weitgehend
ungehindert treiben dürfen, wenn sie nur einen willfährigen Arzt
finden." Die beiden Freiburger Palliativfachleute kennen
Situationen aus jahrelanger eigener beruflicher Erfahrung, in denen
Menschen ernstlich um Hilfe zum Sterben bitten und haben Respekt
vor ihnen. Diese warnen gleichwohl eindringlich vor dem
standesrechtlichen Türöffner.
Der assistierte Suizid könnte um sich greifen - rechtlich
vielleicht in einer Grauzone aber keineswegs verboten, befürchten
die beiden Fachleute Klie und Student. Allein der Anteil der
unterversorgten Schmerzpatienten in Pflegeheimen liege zwischen 16
und 30%. „Menschenunwürdige Pflegesituationen können den Ruf nach
dem Giftbecher provozieren, anstatt differenzierte Schmerztherapie
und andere Wege zu einer verbesserten Versorgung auszubauen." meint
der Gerontologe Thomas Klie. Von Angst geprägte Bilder von
Alzheimererkrankungen und „Pflegefällen" in Heimen, die Sorge
anderen zu Last zu fallen, sie bilden den Nährboden für den
assistierten Suizid. Im „Nebenzimmer" des assistierten Suizides –
so heute schon in der Schweiz- findet das fachliche und menschliche
Ringen um Lebensqualität von Sterbenden und Menschen mit Demenz
statt. Es würde durch die standesrechtliche Legalisierung des
assistierten Suizides kulturell entwertet werden – davor warnt auch
der jüngst von der Bundesregierung entgegengenommene 6.
Altenbericht. Es sei mehr als unbedacht, in einer Zeit über die
Freigabe des ärztlichen Suizides nachzudenken, in der der
Pflegenotstand beschworen werde und eine neue Lebenswertdiskussion
aufkomme. „Den Herausforderungen des demographischen Wandels haben
wir anders zu begegnen als durch die Lockerungen des
Standesrechts", so Klie.
„Zudem", warnt der Psychiater Christoph Student, „wird es künftig
auch möglich sein, nicht nur schwerkranken Menschen, sondern auch
solchen, die aufgrund ihres seelischen Befindens (z. B. im Rahmen
einer psychiatrischen Krankheit) Todeswünsche äußern, den
Giftbecher zur Verfügung zu stellen. Und das weithin
unkontrolliert." Ähnliches könne dann konsequenterweise auch
Menschen in sozialen Krisen möglich gemacht werden: bei
schwerwiegenden Verlustkrisen, Ängsten vor Demenz usw. „Eine
makabre Vorstellung", findet es Student, „wenn auf diese Weise
künftig womöglich ‚Auswege‘ aus der Ausweglosigkeit hoffähig
werden."
„Vielleicht werden wir uns schon bald danach sehnen, die
niederländische Gesetzeslage auch in Deutschland zu bekommen"
befürchten die beiden Professoren. Dort nämlich sei die ärztliche
Tötung eines Menschen durch gesetzlich verankerte staatliche
Kontrollmechanismen wenigstens der Willkür entzogen.
Gut vorbereitet sei diese Aktion der Bundesärztekammer ohnedies,
merken Klie und Student kritisch an. Schon im Sommer 2010 seien von
ihr wiederholt Daten veröffentlicht worden, die zeigten, das rund
30 % der deutschen Ärztinnen und Ärzte bereit sein sollen, einem
Patienten auf dessen Wunsch hin das Gift zur Selbsttötung
„fachkundig" zur Verfügung zu stellen. „Flugs wurde daraus
geschlossen, dass man angesichts einer solchen Vielzahl nicht
länger auf dem Standpunkt beharren könne, dass Beihilfe zum Suizid
als unärztlich zu brandmarken sei", ärgert sich Student und gibt zu
bedenken: „Wenn eine qualifizierte Minderheit bereit ist, Unrecht
zu tut, wird so auf wundersame Weise daraus Recht? Welch eine
Logik!"
Die Bundesärztekammer spricht sich nicht für den assistierten
Suizid aus. Gefordert werde vor allem der Ausbau der
Palliativmedizin. Bundesärztekammerpräsident Hoppe selbst
„schüttelt es bei der Vorstellung, dass ein Arzt beim Suizid
hilft", wie er nicht müde wird zu erklären. Aber was ändert das an
den standesrechtlichen Rahmenbedingungen, die jetzt geschaffen
werden sollen? Die ärztliche Beihilfe zum Suizid soll
standesrechtlich möglich werden und künftig ohne Sanktionen durch
die Ärztekammer erfolgen können. Welch problematischer Machtzuwachs
für einige in der deutschen Ärzteschaft! Und was für eine
Veränderung in der Arzt-Patient-Beziehung, wenn Wünsche nach
Suizidbeihilfe an die Ärzte adressiert werden können.
Verantwortlich:
Prof. Dr. med. Dr. h. c. Christoph Student
Arzt und Palliativmediziner
Leiter des Deutschen Instituts für Palliative Care
St. Gallener Weg 2,
79189 Bad Krozingen
Telefon: 0 76 33 - 94 89 98 oder
0171 - 9 53 24 27
Prof. Dr. jur. Thomas Klie
Jurist und Gerontologe
Ev. Hochschule Freiburg
Bugginger Str. 38
79114 Freiburg im Breisgau
Telefon: 0761 - 4 78 12-6 96
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29.12.2010 CDL warnt vor den Folgen eines fatalen Kurswechsels der Ärzteschaft

