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Ethik des Heilens: Gewissensfragen
"Während Kritiker der embryonalen Stammzellforschung ihre Ablehnung
damit begründen, dass dadurch ebenfalls Embryonen, also
menschliches Leben in seinem Frühstadium, getötet werden,
rechtfertigen dies die Verfechter mit ihrer Berufung auf eine Ethik
des Heilens." Johannes Seibel denkt in der Würzburger Zeitung Die
Tagespost" über "Gewissensfragen" nach, die mit einer "Ethik des
Heilens" begründet werden. Ethik des Heilens, Mitleid, das
subjektive Gewissen als letztgültige Entscheidungsinstanz – Figuren
betreten das politische Theater, in dem bioethische Fragen
aufgeführt werden, die voller Doppelbödigkeit sind und die Zukunft
des Menschen, so wie wir ihn kennen, gefährden können. Da braucht
es einen kritischen Blick.
Die Tagespost
10. Januar 2011
Ethik des Heilens: Gewissensfragen
Von Johannes Seibel
Ethik des Heilens, Mitleid, das subjektive Gewissen als
letztgültige Entscheidungsinstanz – Figuren betreten das politische
Theater, in dem bioethische Fragen aufgeführt werden, die voller
Doppelbödigkeit sind und die Zukunft des Menschen, so wie wir ihn
kennen, gefährden können. Da braucht es einen kritischen Blick.
Ethik des Heilens – dieser Topos legt in der derzeitigen
bioethischen Debatte um die Präimplantationsdiagnostik (PID) und
zuvor bei Fragen zur Gesetzgebung in der Stammzellforschung eine
erstaunliche Karriere hin. Sein Einsatz durch Forscher und
Politiker dient zur Legitimierung von technischen Verfahren, die
zuvor ebenfalls mit Hilfe einer ethischen Argumentation – im
stärksten Fall mit der Berufung auf das Naturrecht – für bedenklich
oder mit dem ethischen Selbstverständnis der Gesellschaft, in der
sie gesetzlich verankert werden sollen, für unvereinbar erklärt
wurden.
Wenn Kritiker das Verfahren der PID aus ethischen Gründen ablehnen,
weil dadurch Embryonen, also Leben in seinem Frühstadium, getötet
wird, entgegnen die Verfechter der PID unter der Fahne der Ethik
des Heilens, dass dadurch Krankheiten später zur Welt kommender,
durch außerkörperliche Befruchtung gezeugter Kinder verhindert
werden. Während Kritiker der embryonalen Stammzellforschung ihre
Ablehnung damit begründen, dass dadurch ebenfalls Embryonen, also
menschliches Leben in seinem Frühstadium, getötet werden,
rechtfertigen dies die Verfechter mit ihrer Berufung auf eine Ethik
des Heilens, da die Chance bestehe, mittels embryonaler
Stammzellforschung Medikamente und Verfahren zu entwickeln, mit
denen heute noch unheilbare Krankheiten geheilt oder gelindert
werden könnten. Ethik wird gegen Ethik ins Feld geführt. Ein Fall
für die Philosophie also.
Die Rhetorik des Mitleids und die Euthanasie-Debatte
Ein anderer, älterer Topos erlebt in ähnlicher Weise eine
Renaissance – der des Mitleids nämlich. Er spielt zur
gesellschaftlichen Rehabilitierung der Euthanasie, nachdem diese
gerade im deutschen Sprachraum aufgrund ihrer Anwendung durch die
verbrecherische Herrschaft des Nationalsozialismus zwischen 1933
und 1945 diskreditiert war, eine gewichtige Rolle. Die Befürworter
der Euthanasie appellieren an das Mitleid für diejenigen, die
aufgrund von Krankheit oder anderer Beeinträchtigung lebensmüde
sind. Dieses Mitleid soll es plausibel erscheinen lassen, den
assistierten Suizid – sei es durch eine Sterbehilfeorganisation
oder durch den Arzt – zu legalisieren. Mittels der Fähigkeit des
Mitleids sollen sich die Bürger in die Situation der Lebensmüden
versetzen, um so deren Wunsch nach Beendigung ihres Lebens
verstehen zu können. Was dann gleichsam gefühlsmäßig verstanden
wird, das kann dann der Gesetzgeber dem Lebensmüden nicht mehr
verbieten, weil die Gesellschaft dieses Verbot nicht mehr versteht
und unterstützt – hoffen die Lobbyisten der Euthanasie. Sie
arbeiten zudem mit einem rhetorischen Umkehrtrick: Wer Euthanasie
für ethisch unvertretbar hält und sie weiter verboten wissen will,
gerät dann schnell in den Geruch des zynisch Mitleidlosen – und wer
will schon in aller Öffentlichkeit als mitleidlos gelten.
Das Mitleid als Größe der Ethik kennt eine lange Geschichte. In der
Neuzeit und in der Moderne ist es vor allem durch die englische und
schottische Aufklärung etwa eines David Hume, in Deutschland im 19.
Jahrhundert durch Arthur Schopenhauer, der auch buddhistische
Impulse aufgenommen hat, wie sie heute im Westen wieder modern
sind, etabliert worden. Für diese Denker gibt es keinen
vernünftigen Grund – sei es nun Gott, den kategorischen Imperativ
oder ein anderes Prinzip, das sich mit dem Verstand erkennen lässt
–, sich ethisch, das heißt, nicht eigensüchtig zu verhalten: das
Mitleid nämlich. Das Mitleid ist für diese Denker ein
ursprüngliches Gefühl, eine ursprüngliche Kraft, die allein letzten
Endes ethisches Verhalten motiviert. Allein das Mitleid fundiert
die Ethik, glauben diese Denker, und sie sind gleichzeitig
ausnahmslos Philosophen, die der Euthanasie das Wort reden – also
auch hier steht Ethik gegen Ethik, ein Fall für die Philosophie.
Schließlich hat eine weitere Figur mit althergebrachter
philosophischer Dignität erneut die politische Bühne betreten, wenn
ethisch brisante Fragen aus der Medizin und im weitesten Sinne
biologischen Forschung gesetzlich geregelt werden sollen: das
Gewissen. Diese parlamentarischen Entscheidungen finden ein je
höheres Maß an Anerkennung bei der Mehrheit der öffentlichen und
veröffentlichten Meinung, je mehr der Prozess der
Entscheidungsfindung selbst als ein ernsthaftes Ringen dargestellt
werden kann, bei dem jeder Parlamentarier und jede Gruppe sein und
ihr Stimmverhalten als Ergebnis einer sorgfältig er- und
abgewogenen Gewissensentscheidung präsentiert. In der Frage der
embryonalen Stammzellforschung etwa wurde schnell von einer
„Sternstunde des Parlamentarismus" geredet, weil die Debatte quer
durch die Fraktionen von den Abgeordneten unter Berufung auf und in
Verantwortung vor ihrem Gewissen geführt worden sei – der Prozess
der Entscheidungsfindung spielte in der öffentlichen Wahrnehmung
eine wesentliche größere Rolle als das Ergebnis selbst. Das
gleichsam gewissenhafte Zustandekommen eines Gesetzes legitimiert
dieses mehr als sein Inhalt. Die Berufung der Akteure auf das
eigene Gewissen in bioethisch brisanten Fragen ist dabei auch das
Vehikel, mit dessen Hilfe der Topos von der Ethik des Heilens und
das Entscheidungskriterium des Mitleids in die öffentliche Debatten
transportiert wird.
Die Rede von der Ethik des Heilens und des Mitleids, mit deren
Hilfe PID, embryonale Stammzellforschung und Euthanasie salonfähig
gemacht werden, lässt sich natürlich auf der Ebene der Rhetorik
(und des gesunden Menschenverstandes) begegnen: Wenn etwa in der
Frage der PID von einer Ethik des Heilens die Rede ist, ist das
schlicht logisch nicht stringent: Denn dem Embryo, bei dem
genetische Anlagen für eine schwerwiegende Krankheit oder zumindest
eine hohe Wahrscheinlichkeit für deren späteres Ausbrechen
festgestellt werden, wird ja nicht eine dieser Feststellung gemäße
Therapie zuteil, er wird nicht geheilt, sondern selektiert, sprich:
getötet.
Widersprüche im Prozess der Gewissensfindung
Oder wenn in der Frage der Euthanasie an das Mitleid appelliert
wird, dann ist auch dies zumindest ein doppelbödiger rhetorischer
Appell, der schnell als widersprüchlich durchschaut ist: Denn
Mitleid mag zwar den Suizidwunsch des Lebensmüden verstehen lassen,
aber es muss deshalb nicht zum Einverständnis mit diesem Wunsch
führen, sondern kann ebenso bewirken, sich dem Lebensmüden
zuzuwenden, ihn zu unterstützen, zu pflegen, seine Schmerzen zu
lindern, eine personale Beziehung zu ihm aufzubauen, um seinem
Wunsch nach Suizid den Boden zu entziehen und auf diese Weise dem
Lebensmüde zu helfen. Mitleid kann also gleichermaßen assistierten
Suizid wie palliative Begleitung motivieren. Mitleid ist nicht das
Entscheidungskriterium, das zwingend die Legalisierung der
Euthanasie begründen könnte, zumal das Mitleid als Motiv ethischen
Verhaltens nicht vor Missbrauch und Instrumentalisierung für andere
Interessen, etwa des Nutznießers des Todes des Lebensmüden
zureichend geschützt ist.
Neben dieser Analyse der logischen Widersprüche solcher Figuren wie
der Ethik des Heilens und des Mitleids im Einzelnen gewinnt
allerdings eine philosophische Generalkritik des heute gängigen
Verständnisses des Gewissens an Bedeutung – erst wenn der Begriff
des Gewissens, wie er etwa in den Bundestagsreden um die embryonale
Stammzellforschung reklamiert wurde und in der PID-Debatte
reklamiert werden wird, auf seine Widersprüchlichkeiten hin
öffentlich untersucht wird, wird eine ethisch befriedigende und
zulängliche Auseinandersetzung möglich. Das ist längst noch nicht
geleistet – eine Debatte darüber auch in Ansätzen öffentlich nicht
sichtbar.
Heute wird das private Gewissen des Subjekts, wenn es seine
Entscheidungsfindung nur hinreichend transparent machen kann, als
Letztbegründungsinstanz für die Handlungen des Subjekts akzeptiert.
Wenn das einzelne Subjekt glaubhaft behauptet, dass es das Gute
will, und das Böse nicht will, und im Prozess der je einzelnen
tatsächlichen Entscheidungsfindung Gründe angibt, was für dieses
Subjekt das Gute bedeutet, um dessentwillen es so und so und nicht
anders handelt, dann wird diese Entscheidung als ethisch
gerechtfertigt hingenommen – dieser Prozess der begründeten
Selbstreflektion allein legitimiert heute Handlungen als ethisch.
Da es kein Ethos und keine Inhalte mehr gibt, das und die in der
heutigen pluralen Gesellschaft allein für alle verbindlich
akzeptiert sind, glauben die Verfechter dieses subjektiven
Gewissensbegriffes, den Anspruch der Gewissensentscheidung auf
Objektivität eben noch durch allgemein akzeptierte Regeln des
Gewissensprozesses aufrechterhalten zu können, um der Gefahr der
Beliebigkeit zu entgehen. Das Gewissen bedeutet in dieser
Interpretation nicht, Wahrheiten, wie sie etwa das Naturrecht mit
der Unverletzlichkeit des Lebens von der Zeugung bis zum Tod kennt,
anzuerkennen, um sie dann auf die Wirklichkeit anzuwenden, oder gar
das Gewissen als „Stimme Gottes" zu vernehmen, das etwas gebietet
oder verbietet, sondern Gewissen haben heißt in dieser modernen
Lesart, wahrhaftig und authentisch sich zu sich selbst zu verhalten
– selbst auf die Gefahr hin, dass man sich irrt, um sich dabei auf
die Tradition des „irrenden Gewissens" zu berufen, das bindet, wie
es zum Beispiel Thomas von Aquin ausgearbeitet hat.
Ein kleiner Aspekt der umfassenden philosophischen Kritik des
modernen, prozessualen, subjektiven Gewissensbegriffes, die in eine
Auseinandersetzung um die inhaltliche Definition der obersten
Güter, die auch unabhängig von der Zustimmung der Mehrheit einer
Gesellschaft oder ihrer jeweiligen individuellen
geschichtlich-kulturellen Aktualisierung Allgemeingültigkeit
beanspruchen können, ist gerade für die Auseinandersetzung mit der
Ethik des Heilens bedeutsam. Nach dem modernen, subjektiven
Verständnis von Gewissen versucht der Mensch, der gewissenhaft
leben will, seiner Verantwortung für etwas vor sich selbst und vor
anderen unter bestimmten Bewertungskriterien Rede und Antwort zu
stehen. Dazu gehört auch eine, wie es beispielsweise der Philosoph
Ludger Honnefelder in seinen Überlegungen zum subjektiven
Gewissensbegriff nennt, „prospektive Verantwortung". Es geht im
Prozess der durch das Gewissen verantwortlich begleiteten
Entscheidungsfindung nach Honnefelder – der ansonsten die
Letztinstanzlichkeit des Gewissens in politischen Fragen verteidigt
– „nicht nur um die Zurechnung und Gewissenskritik vergangener
Taten, sondern mehr noch um die Sorge für zukünftige Taten". Der
Prozess des gewissenhaften Entscheidens verhilft dem Subjekt nach
Honnefelder nicht allein dazu, schlechte und böse Handlungen zu
vermeiden, sondern „positive gebotene Zustände" herbeizuführen,
zumal, so der Philosoph weiter, „wenn von diesen Zuständen das Wohl
vieler gegenwärtiger oder zukünftiger Menschen beziehungsweise
deren Lebensraum abhängt".
Eine Ethik des Heilens verliert die Zukunft aus dem Blick
Und hier liegt der Ansatzpunkt für die Auseinandersetzung mit der
Ethik des Heilens, die sich nicht auf das Naturrecht oder andere
objektive Wahrheiten verpflichten lassen möchte, sondern auf das
eigene Gewissen beruft: Eine Ethik des Heilens beschränkt sich
immer nur auf die Gegenwart, sie verliert die Zukunft aus dem Blick
– im Hier und Jetzt soll etwa den Eltern, die ein gesundes Kind
wollen, mit der PID „geholfen" werden. Im Hier und Jetzt soll den
Forschern mit der unbeschränkten Freigabe der embryonalen
Stammzellforschung „geholfen" werden, Therapien zu entwickeln. Wie
eine solche Entscheidung im und für das Hier und Jetzt den
zukünftigen ethischen Entscheidungshorizont und „Lebensraum", wie
es Honnefelder nennt, und für die dann lebenden Subjekte vorgibt,
dieser Frage und Verantwortung stellen sich die Befürworter von
PID, embryonaler Stammzellforschung und auch der Euthanasie nicht.
Ohne diese Frage zu beantworten – dass zum Beispiel aus der
Ausnahme, die für die PID gemacht wird, in Zukunft eine regelrechte
Pflicht wird, um kranke Kinder erst gar nicht zu Welt zu bringen –,
ist aber auch die Berufung auf die eigene Gewissensentscheidung
unvollständig, mithin intransparent, mithin ungültig.
Die philosophische Kritik des subjektiven Gewissensbegriffs wird
also in Zukunft zweigleisig fahren müssen – zum einen die Debatte
um allgemein gültige inhaltliche Werte führen und zum anderen sich
den Prozesscharakter der modernen Gewissensentscheidung genau
anzuschauen, um dort Sollbruchstellen aufzuspüren. Auf die
Philosophie und Ethik, will sie ernstgenommen werden, wartet eine
Menge Arbeit.
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