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Ethik des Heilens: Gewissensfragen

"Während Kritiker der embryonalen Stammzellforschung ihre Ablehnung damit begründen, dass dadurch ebenfalls Embryonen, also menschliches Leben in seinem Frühstadium, getötet werden, rechtfertigen dies die Verfechter mit ihrer Berufung auf eine Ethik des Heilens." Johannes Seibel denkt in der Würzburger Zeitung Die Tagespost" über "Gewissensfragen" nach, die mit einer "Ethik des Heilens" begründet werden. Ethik des Heilens, Mitleid, das subjektive Gewissen als letztgültige Entscheidungsinstanz – Figuren betreten das politische Theater, in dem bioethische Fragen aufgeführt werden, die voller Doppelbödigkeit sind und die Zukunft des Menschen, so wie wir ihn kennen, gefährden können. Da braucht es einen kritischen Blick.
Die Tagespost
10. Januar 2011

Ethik des Heilens: Gewissensfragen
Von Johannes Seibel

Ethik des Heilens, Mitleid, das subjektive Gewissen als letztgültige Entscheidungsinstanz – Figuren betreten das politische Theater, in dem bioethische Fragen aufgeführt werden, die voller Doppelbödigkeit sind und die Zukunft des Menschen, so wie wir ihn kennen, gefährden können. Da braucht es einen kritischen Blick.

Ethik des Heilens – dieser Topos legt in der derzeitigen bioethischen Debatte um die Präimplantationsdiagnostik (PID) und zuvor bei Fragen zur Gesetzgebung in der Stammzellforschung eine erstaunliche Karriere hin. Sein Einsatz durch Forscher und Politiker dient zur Legitimierung von technischen Verfahren, die zuvor ebenfalls mit Hilfe einer ethischen Argumentation – im stärksten Fall mit der Berufung auf das Naturrecht – für bedenklich oder mit dem ethischen Selbstverständnis der Gesellschaft, in der sie gesetzlich verankert werden sollen, für unvereinbar erklärt wurden.

Wenn Kritiker das Verfahren der PID aus ethischen Gründen ablehnen, weil dadurch Embryonen, also Leben in seinem Frühstadium, getötet wird, entgegnen die Verfechter der PID unter der Fahne der Ethik des Heilens, dass dadurch Krankheiten später zur Welt kommender, durch außerkörperliche Befruchtung gezeugter Kinder verhindert werden. Während Kritiker der embryonalen Stammzellforschung ihre Ablehnung damit begründen, dass dadurch ebenfalls Embryonen, also menschliches Leben in seinem Frühstadium, getötet werden, rechtfertigen dies die Verfechter mit ihrer Berufung auf eine Ethik des Heilens, da die Chance bestehe, mittels embryonaler Stammzellforschung Medikamente und Verfahren zu entwickeln, mit denen heute noch unheilbare Krankheiten geheilt oder gelindert werden könnten. Ethik wird gegen Ethik ins Feld geführt. Ein Fall für die Philosophie also.

Die Rhetorik des Mitleids und die Euthanasie-Debatte

Ein anderer, älterer Topos erlebt in ähnlicher Weise eine Renaissance – der des Mitleids nämlich. Er spielt zur gesellschaftlichen Rehabilitierung der Euthanasie, nachdem diese gerade im deutschen Sprachraum aufgrund ihrer Anwendung durch die verbrecherische Herrschaft des Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 diskreditiert war, eine gewichtige Rolle. Die Befürworter der Euthanasie appellieren an das Mitleid für diejenigen, die aufgrund von Krankheit oder anderer Beeinträchtigung lebensmüde sind. Dieses Mitleid soll es plausibel erscheinen lassen, den assistierten Suizid – sei es durch eine Sterbehilfeorganisation oder durch den Arzt – zu legalisieren. Mittels der Fähigkeit des Mitleids sollen sich die Bürger in die Situation der Lebensmüden versetzen, um so deren Wunsch nach Beendigung ihres Lebens verstehen zu können. Was dann gleichsam gefühlsmäßig verstanden wird, das kann dann der Gesetzgeber dem Lebensmüden nicht mehr verbieten, weil die Gesellschaft dieses Verbot nicht mehr versteht und unterstützt – hoffen die Lobbyisten der Euthanasie. Sie arbeiten zudem mit einem rhetorischen Umkehrtrick: Wer Euthanasie für ethisch unvertretbar hält und sie weiter verboten wissen will, gerät dann schnell in den Geruch des zynisch Mitleidlosen – und wer will schon in aller Öffentlichkeit als mitleidlos gelten.

Das Mitleid als Größe der Ethik kennt eine lange Geschichte. In der Neuzeit und in der Moderne ist es vor allem durch die englische und schottische Aufklärung etwa eines David Hume, in Deutschland im 19. Jahrhundert durch Arthur Schopenhauer, der auch buddhistische Impulse aufgenommen hat, wie sie heute im Westen wieder modern sind, etabliert worden. Für diese Denker gibt es keinen vernünftigen Grund – sei es nun Gott, den kategorischen Imperativ oder ein anderes Prinzip, das sich mit dem Verstand erkennen lässt –, sich ethisch, das heißt, nicht eigensüchtig zu verhalten: das Mitleid nämlich. Das Mitleid ist für diese Denker ein ursprüngliches Gefühl, eine ursprüngliche Kraft, die allein letzten Endes ethisches Verhalten motiviert. Allein das Mitleid fundiert die Ethik, glauben diese Denker, und sie sind gleichzeitig ausnahmslos Philosophen, die der Euthanasie das Wort reden – also auch hier steht Ethik gegen Ethik, ein Fall für die Philosophie.

Schließlich hat eine weitere Figur mit althergebrachter philosophischer Dignität erneut die politische Bühne betreten, wenn ethisch brisante Fragen aus der Medizin und im weitesten Sinne biologischen Forschung gesetzlich geregelt werden sollen: das Gewissen. Diese parlamentarischen Entscheidungen finden ein je höheres Maß an Anerkennung bei der Mehrheit der öffentlichen und veröffentlichten Meinung, je mehr der Prozess der Entscheidungsfindung selbst als ein ernsthaftes Ringen dargestellt werden kann, bei dem jeder Parlamentarier und jede Gruppe sein und ihr Stimmverhalten als Ergebnis einer sorgfältig er- und abgewogenen Gewissensentscheidung präsentiert. In der Frage der embryonalen Stammzellforschung etwa wurde schnell von einer „Sternstunde des Parlamentarismus" geredet, weil die Debatte quer durch die Fraktionen von den Abgeordneten unter Berufung auf und in Verantwortung vor ihrem Gewissen geführt worden sei – der Prozess der Entscheidungsfindung spielte in der öffentlichen Wahrnehmung eine wesentliche größere Rolle als das Ergebnis selbst. Das gleichsam gewissenhafte Zustandekommen eines Gesetzes legitimiert dieses mehr als sein Inhalt. Die Berufung der Akteure auf das eigene Gewissen in bioethisch brisanten Fragen ist dabei auch das Vehikel, mit dessen Hilfe der Topos von der Ethik des Heilens und das Entscheidungskriterium des Mitleids in die öffentliche Debatten transportiert wird.

Die Rede von der Ethik des Heilens und des Mitleids, mit deren Hilfe PID, embryonale Stammzellforschung und Euthanasie salonfähig gemacht werden, lässt sich natürlich auf der Ebene der Rhetorik (und des gesunden Menschenverstandes) begegnen: Wenn etwa in der Frage der PID von einer Ethik des Heilens die Rede ist, ist das schlicht logisch nicht stringent: Denn dem Embryo, bei dem genetische Anlagen für eine schwerwiegende Krankheit oder zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit für deren späteres Ausbrechen festgestellt werden, wird ja nicht eine dieser Feststellung gemäße Therapie zuteil, er wird nicht geheilt, sondern selektiert, sprich: getötet.

Widersprüche im Prozess der Gewissensfindung

Oder wenn in der Frage der Euthanasie an das Mitleid appelliert wird, dann ist auch dies zumindest ein doppelbödiger rhetorischer Appell, der schnell als widersprüchlich durchschaut ist: Denn Mitleid mag zwar den Suizidwunsch des Lebensmüden verstehen lassen, aber es muss deshalb nicht zum Einverständnis mit diesem Wunsch führen, sondern kann ebenso bewirken, sich dem Lebensmüden zuzuwenden, ihn zu unterstützen, zu pflegen, seine Schmerzen zu lindern, eine personale Beziehung zu ihm aufzubauen, um seinem Wunsch nach Suizid den Boden zu entziehen und auf diese Weise dem Lebensmüde zu helfen. Mitleid kann also gleichermaßen assistierten Suizid wie palliative Begleitung motivieren. Mitleid ist nicht das Entscheidungskriterium, das zwingend die Legalisierung der Euthanasie begründen könnte, zumal das Mitleid als Motiv ethischen Verhaltens nicht vor Missbrauch und Instrumentalisierung für andere Interessen, etwa des Nutznießers des Todes des Lebensmüden zureichend geschützt ist.

Neben dieser Analyse der logischen Widersprüche solcher Figuren wie der Ethik des Heilens und des Mitleids im Einzelnen gewinnt allerdings eine philosophische Generalkritik des heute gängigen Verständnisses des Gewissens an Bedeutung – erst wenn der Begriff des Gewissens, wie er etwa in den Bundestagsreden um die embryonale Stammzellforschung reklamiert wurde und in der PID-Debatte reklamiert werden wird, auf seine Widersprüchlichkeiten hin öffentlich untersucht wird, wird eine ethisch befriedigende und zulängliche Auseinandersetzung möglich. Das ist längst noch nicht geleistet – eine Debatte darüber auch in Ansätzen öffentlich nicht sichtbar.

Heute wird das private Gewissen des Subjekts, wenn es seine Entscheidungsfindung nur hinreichend transparent machen kann, als Letztbegründungsinstanz für die Handlungen des Subjekts akzeptiert. Wenn das einzelne Subjekt glaubhaft behauptet, dass es das Gute will, und das Böse nicht will, und im Prozess der je einzelnen tatsächlichen Entscheidungsfindung Gründe angibt, was für dieses Subjekt das Gute bedeutet, um dessentwillen es so und so und nicht anders handelt, dann wird diese Entscheidung als ethisch gerechtfertigt hingenommen – dieser Prozess der begründeten Selbstreflektion allein legitimiert heute Handlungen als ethisch. Da es kein Ethos und keine Inhalte mehr gibt, das und die in der heutigen pluralen Gesellschaft allein für alle verbindlich akzeptiert sind, glauben die Verfechter dieses subjektiven Gewissensbegriffes, den Anspruch der Gewissensentscheidung auf Objektivität eben noch durch allgemein akzeptierte Regeln des Gewissensprozesses aufrechterhalten zu können, um der Gefahr der Beliebigkeit zu entgehen. Das Gewissen bedeutet in dieser Interpretation nicht, Wahrheiten, wie sie etwa das Naturrecht mit der Unverletzlichkeit des Lebens von der Zeugung bis zum Tod kennt, anzuerkennen, um sie dann auf die Wirklichkeit anzuwenden, oder gar das Gewissen als „Stimme Gottes" zu vernehmen, das etwas gebietet oder verbietet, sondern Gewissen haben heißt in dieser modernen Lesart, wahrhaftig und authentisch sich zu sich selbst zu verhalten – selbst auf die Gefahr hin, dass man sich irrt, um sich dabei auf die Tradition des „irrenden Gewissens" zu berufen, das bindet, wie es zum Beispiel Thomas von Aquin ausgearbeitet hat.

Ein kleiner Aspekt der umfassenden philosophischen Kritik des modernen, prozessualen, subjektiven Gewissensbegriffes, die in eine Auseinandersetzung um die inhaltliche Definition der obersten Güter, die auch unabhängig von der Zustimmung der Mehrheit einer Gesellschaft oder ihrer jeweiligen individuellen geschichtlich-kulturellen Aktualisierung Allgemeingültigkeit beanspruchen können, ist gerade für die Auseinandersetzung mit der Ethik des Heilens bedeutsam. Nach dem modernen, subjektiven Verständnis von Gewissen versucht der Mensch, der gewissenhaft leben will, seiner Verantwortung für etwas vor sich selbst und vor anderen unter bestimmten Bewertungskriterien Rede und Antwort zu stehen. Dazu gehört auch eine, wie es beispielsweise der Philosoph Ludger Honnefelder in seinen Überlegungen zum subjektiven Gewissensbegriff nennt, „prospektive Verantwortung". Es geht im Prozess der durch das Gewissen verantwortlich begleiteten Entscheidungsfindung nach Honnefelder – der ansonsten die Letztinstanzlichkeit des Gewissens in politischen Fragen verteidigt – „nicht nur um die Zurechnung und Gewissenskritik vergangener Taten, sondern mehr noch um die Sorge für zukünftige Taten". Der Prozess des gewissenhaften Entscheidens verhilft dem Subjekt nach Honnefelder nicht allein dazu, schlechte und böse Handlungen zu vermeiden, sondern „positive gebotene Zustände" herbeizuführen, zumal, so der Philosoph weiter, „wenn von diesen Zuständen das Wohl vieler gegenwärtiger oder zukünftiger Menschen beziehungsweise deren Lebensraum abhängt".

Eine Ethik des Heilens verliert die Zukunft aus dem Blick

Und hier liegt der Ansatzpunkt für die Auseinandersetzung mit der Ethik des Heilens, die sich nicht auf das Naturrecht oder andere objektive Wahrheiten verpflichten lassen möchte, sondern auf das eigene Gewissen beruft: Eine Ethik des Heilens beschränkt sich immer nur auf die Gegenwart, sie verliert die Zukunft aus dem Blick – im Hier und Jetzt soll etwa den Eltern, die ein gesundes Kind wollen, mit der PID „geholfen" werden. Im Hier und Jetzt soll den Forschern mit der unbeschränkten Freigabe der embryonalen Stammzellforschung „geholfen" werden, Therapien zu entwickeln. Wie eine solche Entscheidung im und für das Hier und Jetzt den zukünftigen ethischen Entscheidungshorizont und „Lebensraum", wie es Honnefelder nennt, und für die dann lebenden Subjekte vorgibt, dieser Frage und Verantwortung stellen sich die Befürworter von PID, embryonaler Stammzellforschung und auch der Euthanasie nicht. Ohne diese Frage zu beantworten – dass zum Beispiel aus der Ausnahme, die für die PID gemacht wird, in Zukunft eine regelrechte Pflicht wird, um kranke Kinder erst gar nicht zu Welt zu bringen –, ist aber auch die Berufung auf die eigene Gewissensentscheidung unvollständig, mithin intransparent, mithin ungültig.

Die philosophische Kritik des subjektiven Gewissensbegriffs wird also in Zukunft zweigleisig fahren müssen – zum einen die Debatte um allgemein gültige inhaltliche Werte führen und zum anderen sich den Prozesscharakter der modernen Gewissensentscheidung genau anzuschauen, um dort Sollbruchstellen aufzuspüren. Auf die Philosophie und Ethik, will sie ernstgenommen werden, wartet eine Menge Arbeit.

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