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Pressemitteilungen
Meinungsbild von Abgeordneten zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik
Koblenz, 25.01.2011
Der CDL-Kreisverband Koblenz befragte alle Bundestagsabgeordneten
aus Rheinland-Pfalz zu ihrer Meinung über die zukünftige
gesetzliche Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID). Auf der
Internetseite finden Sie einige Antworten von Abgeordneten zur
folgenden Frage:
"Bald wird die Abstimmung über die rechtliche Regelung der
Präimplantationsdiagnostik (PID) im Bundestag anstehen. Wie bei
allen gewichtigen ethischen Fragen wird auch hier der
Fraktionszwang aufgehoben sein, so dass jedes Bundestagsmitglied
seinem Gewissen folgen kann. Für die Christdemokraten für das Leben
(CDL) in Koblenz-Montabaur würde ich gerne Ihre Position zur PID
erfahren und auf einer Internetseite veröffentlichen, um so auch
den Wählerinnen und Wählern eine Rückmeldung zu geben."
"Warum ich mich öffentlich für ein Verbot der PID ausspreche"
erklärt die stellvertretende SPD-Vorsitzende, Andrea Nahles in
einem Poisitionspapier, ihren Kolleginnen und Kollegen.
Ähnlich, wie Volker Kauder, der CDU-Fraktionsvorsitzende im
Bundestag es auf dem Parteitag der CDU in Karlsruhe tat, stellte
auch sie die Frage: "ob wir nicht eine Tür öffnen, hinter der etwas
sein könnte, was wir alle wohl nicht haben wollten, Dinge die von
Allen unerwünscht seien."
"Wir wissen nicht, was hinter der Tür lauert", deuteten Kauder
ebenso wie Nahles an. Jedoch, so beschreibt Stefan Rehder in der
Tagespost: "Nicht allein Argumente, sondern auch Zahlen über die
Arbeit von weltweit 57 reproduktionsmedizinisch tätigen Zentren
widerlegen die Befürworter der Zulassung der
Präimplantationsdiagnostik (PID). ...
Zumindest gäbe es dafür gute Gründe, wie die Auswertung der Daten
zeigt, welche die Europäische Gesellschaft für Humanreproduktion
und Embryologie (ESHRE) im November 2010 in der Zeitschrift „Human
Reproduction“ veröffentlicht hat (ESHRE PGD consortium data
collection X: cycles from January to December 2007 with pregnancy
follow-up to October 2008. In: Human Reproduction, Vol. 25, 2010,
No. 11, S. 2685–2707).
Die Studie liefert eine Übersicht der jüngsten Daten, die 57 der
über den ganzen Globus verteilten reproduktionsmedizinischen
Zentren, welche die PID anbieten, an die ESHRE gemeldet haben.
Danach wurden dort allen Frauen, die sich in den 57 Zentren von
Januar bis Dezember 2007 einer künstlichen Befruchtung unterzogen,
insgesamt 68 568 Eizellen entnommen. 56.325 von ihnen wurden
besamt. In 40.713 Fällen führte dies zur erfolgreichen
Labor-Zeugung eines menschlichen Embryos. 31.867 von ihnen wurden
einer Biopsie unterzogen. „Erfolgreich“ überlebten diese lediglich
31.520. Von ihnen wiederum wurden 28.998 einer PID unterzogen.
Lediglich 10.084 galten anschließend als „transferierbar“.
Tatsächlich transferiert in die Gebärmutter einer Frau wurden
jedoch nur 7.183. 1.386 wurden „auf Eis gelegt“ und in flüssigem
Stickstoff eingefroren. Über das, was mit den restlichen 1.515
Embryonen geschah, schweigt sich die Studie aus. Im Grunde gibt es
jedoch nur ein Schicksal, das diese Embryonen ereilt haben könnte.
Da sich nämlich erst beim Auftauen der Embryonen herausstellt, ob
diese das Einfrieren überlebt haben, muss davon ausgegangen werden,
dass die 1.515 Embryonen von ihren Eltern gleich als „überzählig“
eingestuft und – wie dies etwa in den USA und Großbritannien
möglich ist – deshalb der Forschung zugunsten der Produktion
embryonaler Stammzellen „gewidmet“ wurden. Wie auch immer: Von den
7.183 tatsächlich transferierten Embryonen kam es lediglich in
1.609 Fällen auch zu einer klinisch nachweisbaren Schwangerschaft.
Diese mündeten wiederum lediglich in 977 Fällen auch in eine
Geburt, bei denen die Mütter insgesamt 1.206 Kinder zur Welt
brachten.
Die in diesem Beitrag angeführten Daten entstammen alle der
jüngsten Auswertung. Die Studie trägt den Titel „ESHRE PGD
consortium data collection X: cycles from January to December 2007
with pregnancy follow-up to October 2008” und ist auf der Website
der Zeitschrift (humrep.oxfordjournals.org) für jeden einsehbar.
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siehe auch: Human Reproduction Update
http://humupd.oxfordjournals.org/
ESHRE http://www.eshre.eu/01/default.aspx?pageid=3
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Positionspapier von Andrea Nahles zur PID
Im Grunde verstehe ich Jede und Jeden, die teilweise aus
persönlicher Betroffenheit verärgert oder verzweifelt fragen, warum
ich mich öffentlich für ein Verbot der PID ausspreche. Manche
schreiben mir und sprechen offen an, dass gerade ich - selber
glücklich schwanger -, doch verstehen müsse, wie bedeutsam der
Wunsch nach einem gesunden Kind ist. Es könne so viel Leid
vermieden werden gerade für die, die es schon oft vergeblich
versucht haben und medizinische Hilfe brauchen, um überhaupt
schwanger werden zu können. Weiß Gott, das lässt mich nicht
unberührt. Wer will schon Leid in Kauf nehmen, wenn es nicht sein
muss. Die Frage, was ist richtig, was ist falsch, ist dennoch hier
nicht so leicht zu beantworten.
Worum geht es überhaupt? Warum erregt ein medizinisches Verfahren,
die Präimplantationsdiagnostik (PID), derart die Gemüter? Es ist
nur eine kleine Gruppe, 100 bis 200 Paare pro Jahr, die je nach
Indikation betroffen sein dürften. PID ist ein diagnostisches
Verfahren, angesiedelt zwischen Fortpflanzungsmedizin und einer
genetischen Begutachtung der Erbkrankheiten von Embryonen.
Tatsächlich jedoch ist es keine rein diagnostische oder
medizinische Frage, die im deutschen Parlament und in der breiten
Öffentlichkeit diskutiert wird. Es geht um eine genetische
Beurteilung von Leben. Das ist eine zutiefst ethische Frage. Erst
2002 hatte der Deutsche Bundestag ein Verbot der PID in Deutschland
beschlossen. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes,
das die gezielte Auswahl von Embryonen im Reagenzglas grundsätzlich
erlaubt hat, muss nun neu entschieden werden. Als Abgeordnete des
Deutschen Bundestages stehen wir im Frühjahr daher vor einer
schwierigen Entscheidung: Sollen wir die PID generell verbieten
oder das umstrittene Verfahren in einzelnen Fällen zulassen? Es
haben sich bisher drei interfraktionelle Abgeordnetengruppen
zusammengeschlossen, die über die Parteigrenzen hinweg,
Gesetzentwürfe vorlegen wollen. Eine Gruppe steht für eine
weitgehende Freigabe der PID. Eine andere will in streng begrenzten
Fällen, so bei Todgeburten oder wenn erwartet wird, dass das Kind
früh stirbt, eine Aussonderung dieser Embryonen zulassen. Andere,
wie ich selbst, wollen die Beibehaltung des Verbotes.
Was soll die PID leisten? Bei einer künstlichen Befruchtung wird
ein Embryo ausgewählt, der keine schwerwiegenden oder gar
todbringenden Erbkrankheiten hat. Der „erfolgversprechendste„
Embryo soll eingepflanzt werden. Es wird überlegt, dass eine
Ethikkommission im Einzelfall entscheidet, was erlaubt ist und was
nicht. Es wird aber auch eine Liste vorgeschlagen von wenigen
Erbkrankheiten, in welchen Fällen eine solche Auswahl erlaubt sein
soll. Insgesamt sind die künstliche Befruchtung und PID ein
belastendes und schwieriges medizinisches Verfahren für die Frauen
und ihre Partner.
Warum bin ich nun gegen einen derartigen genetischen Check-up im
Reagenzglas?
1. Es müssen immer mehr Embryonen erzeugt werden, als eingepflanzt
werden können. Was passiert mit den überzähligen Embryonen? Die
Frage ist vollkommen unbeantwortet, höre ich. Vielleicht will das
aber auch niemand so genau wissen.
2. Derzeit können medizinisch 120 Erbkrankheiten unterschiedlichen
Schweregrades nachgewiesen werden. Ob eine solche Erbkrankheit
tatsächlich im späteren Leben ausbricht, ist in vielen Fällen
völlig offen. Wir wissen es schlicht nicht, wenn im Labor darüber
entscheiden wird. Derzeit reden wir nur über die wenigen Fälle von
schweren Erbkrankheiten. Wer sagt aber, dass es dabei bleibt? Ich
bin pessimistisch. Heute sind wir im deutschen Parlament weitgehend
einig, dass es nur wenige Ausnahmen geben soll. Es ist jedoch ein
zutiefst menschlicher Wunsch, ein Kind nach eigenen Vorstellungen
zu haben. Ein gesundes Kind. Wenn etwas geht, dann wird es gemacht.
Das lehrt uns die Geschichte der Menschheit. Sind wir uns also
sicher, dass wir verantwortlich handeln und das auch in Zukunft,
wenn wir jetzt Ausnahmen legitimieren? Bisher gibt es hier eine
klare Grenze in Deutschland.
3. Ich sehe es letztlich wie Erzbischof Robert Zollitsch. Hier
droht ein „Dammbruch„. Ein Dammbruch, den ich nur schwer erträglich
finde. Denn letztlich steht hier die Frage im Raum: Welches Leben
ist lebenswert? Wer entscheidet das?
Tatsache ist, dass die verbreitete vorgeburtliche Diagnostik
bereits heute ihre Wirkung entfaltet: Eine Freundin von mir, hat
ein Kind mit einer kleinen körperlichen Fehlbildung, die in
mehreren OP’s korrigiert wurde. Der Kleine ist ansonsten munter.
Als sie nun ihr zweites Kind bekam und dieses dieselbe Fehlbildung
hatte, wurde sie von einer jungen Ärztin gefragt: Ja, aber haben
sie sich denn nicht genetisch beraten lassen? Wenn etwas möglich
ist, wird es nicht nur gemacht, sondern es wird unterschwellig
verlangt werden bzw. zur neuen Norm.
Kann ich mit diesen Abwägungen auf das Leid der Menschen, die
betroffen sind und unser Verständnis suchen, eine
zufriedenstellende Antwort geben? Nein. Umgekehrt ist die Frage
ehrlich zu beantworten, ob wir es den einzelnen Frauen bzw. Paaren
überlassen dürfen bzw. sollen, welches Leben lebenswert ist und
welches nicht. Meine Antwort: Wir sollten in aller Freiheit des
aufgeklärten Geistes ethische Grenzen des menschlichen Handelns
anerkennen.
Aktuelle Nachrichten
-
05.01.2011 Hintergrundpapier zum Thema Präimplantationsdiagnostik
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