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Pressemitteilungen
Gesetzentwurf Röspel/Hinz führt in die Irre
Münster, 01.02.2011
Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das
Leben (CDL), erklärt zum zweiten Gruppenantrag auf Zulassung der
Präimplantationsdiagnostik (PID) durch die Abgeordneten René
Röspel, Priska Hinze, Patrick Meinhardt und Norbert Lammert:
Wir Christdemokraten für das Leben lehnen den Gesetzentwurf
Röspel/Hinz ab, denn er ist kein goldener Mittelweg zwischen einem
PID-Verbot und ihrer weitgehenden Zulassung. Dieser Entwurf darf
nicht Gesetz werden, denn er führt in die Irre:
Erstens etabliert der neue Gesetzentwurf die PID als Verfahren
flächendeckend. Damit wird er als Türöffner zu einer generellen
PID-Zulassung wirken: Zwar will der Gesetzentwurf PID nur
„ausnahmsweise" zulassen, falls Paare „eine genetische Vorbelastung
dafür haben, dass Schwangerschaften in der Regel mit einer Fehl-
oder Totgeburt oder dem sehr frühem Tod des Kindes innerhalb des
ersten Lebensjahres enden". Ist aber PID erst einmal
„ausnahmsweise" möglich, wird diese Einschränkung keinen Bestand
haben. Am Ende droht sogar ein PID-Screening, das die Autoren
selbst ja explizit ablehnen.
Zweitens schafft er neue Probleme durch „überzählige" Embryonen,
denn er lässt – im Widerspruch zum Embryonenschutzgesetz – zu, dass
mehr Embryonen erzeugt werden, als in einem Zyklus auf die Frau
übertragen werden können.
Drittens verwischt der Gesetzentwurf die ethischen Maßstäbe: Es
gibt zwischen Leben und Tod keinen Mittelweg. Eine PID-Zulassung
als „Ausnahmeregelung" wird das Rechtsbewusstsein in Deutschland
weiter aufweichen. Wir haben es beim Stammzellgesetz gesehen: Die
angeblich hohe Hürde des Stichtags wurde einige Jahre später sang-
und klanglos abgebaut und der Stichtag einfach verschoben.
Eine „ausnahmsweise" Zulassung der PID bildet – nach dem
Stammzellgesetz – die ethische Wanderdüne 2.0!
Auch ein „ausnahmsweise" durch PID selektierter Embryo hat ein
Grundrecht auf Leben. Deswegen lehnt die CDL den Gesetzentwurf
Röspel/Hinz ab. Wer PID auch nur als „Ausnahme" zulässt, sagt „Nein
zum Leben, falls es behindert sein könnte".
Deswegen gilt: Ja zum Leben – PID ausnahmslos verbieten!
Aktuelle Nachrichten
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05.01.2011 Hintergrundpapier zum Thema Präimplantationsdiagnostik
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