Bioethik

Prä-Implantationsdiagnostik ist immer selektiv

Die Präimplantationsdiagnostik ist eine Untersuchung der genetischen Eigenschaften eines Embryos, welcher außerhalb des Mutterleibes durch künstliche Befruchtung erzeugt wurde. Hierbei werden dem mehrere Tage alten Embryo, meist wenn er noch im Acht-Zell-Stadium ist, eine oder zwei Zellen entnommen und genetisch untersucht. Je nach Ergebnis der Untersuchungen kann dann von den Eltern entschieden werden, ob der Embryo in die Gebärmutter eingepflanzt wird oder nicht. Embryonen, welche nicht den Wunschvorstellungen entsprechen, werden vernichtet.

Präimplantationsdiagnostik - rechtliche Lage
Die momentane gesetzliche Lage in Deutschland ist im 1990 verabschiedeten Embronenschutzgesetz definiert. Wie ein im Juli 2010 ergangenes Urteil des BGH zeigt, verbietet das Embryonenschutzgesetz momentan aber nicht die Untersuchung von im Labor erzeugten Embryonen durch die PID und erfüllt somit den Anspruch auf Embryonenschutz nicht. Hier liegt also eine Gesetzeslücke vor, die der Bundestag auf Bestreben der CDU in Kürze schließen soll. Inzwischen gibt es drei Antragsvorschläge für die zukünftige Regelung der PID. Die Links zu diesen Anträgen und eine Bewertung finden Sie hier ...

Präimplantationsdiagnostik - die Risiken
Die PID garantiert keine gesunden Kinder, sie kann nur versuchen, gesunde Embryonen zu identifizieren und dann zu selektieren. Zeigen die untersuchten Zellen keine Anomalie, so kann bei den übrigen Zellen dennoch eine Chromosomenanomalie vorliegen, die dann aber unentdeckt bleibt. Genauso lassen Zellen mit einer Anomalie nicht automatisch auf eine spätere Schädigung des Kindes schließen. Weiterhin hat sich gezeigt, dass im Rahmen der künstlichen Befruchtung, die eine Voraussetzung für die PID ist, überdurchschnittlich häufig Fehlbildungen der Kinder und (ungewollte) Mehrlingsschwangerschaften auftreten. Letztlich ist die PID ein falsches Versprechen an Paare, die sich gesunde Kinder wünschen. Nach Angaben der Europäischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin und Embryologie wurden im Jahr 2009 119.711 Embryonen erzeugt und mit PID getestet. Von diesen wurden nur 21.478 für gut befunden und in die Gebärmutter der Frau übertragen. Es kam zu 3.158 Schwangerschaften, die nur zu 2.287 Geburten führten, von denen 99 trotz PID schwerstbehindert waren.

Präimplantationsdiagnostik - moralische Wertung
Die CDL und anderen Lebensrechtsorganisationen lehnen die Präimplantationsdiagnostik ab. Schon alleine ihr Name ist irreführend, da auf das Untersuchungsergebnis keine Heilung sondern nur eine Selektion mit nachfolgender Tötung der unerwünschten Embronen folgt. Aber da es kein abgestuftes Lebensrecht für Menschen gibt, ist die Einteilung in lebenswerte und lebensunwerte Embryonen abzulehnen. Das nachvollziehbare, aber dennoch falsche Bestreben, erblich vorbelasteten Paaren den Wunsch nach einem gesunden Kind zu erfüllen, kann schnell auf weitere Wunschmerkmale, wie z.B. dem Geschlecht des Kindes, später auch Haarfarbe oder Größe ausgedehnt werden. Eltern behinderter Kinder können den Vorwürfen ausgesetzt sein, dass die Existenz ihres Kindes nur ihrer Ignoranz der modernen Medizin zu verdanken sei, dies wird auch die generelle Akzeptanz Behinderter in der Gesellschaft weiter reduzieren. Weiterhin besteht ein signifikantes Risiko, dass durch künstliche Befruchtung und PID die Schädigungen, welche man eigentlich aussortieren wollte, erst verursacht werden. Daher muss ein klares Gesetz erlassen werden, welches die PID unter allen Umständen verbietet, da das Embryonenschutzgesetzt hier momentan noch eine Lücke aufweist.
Weitere Informationen zum Thema PID kann man auf der Internetseite "Stoppt PID - weil jedes Leben zählt" finden.