Bioethik
Prä-Implantationsdiagnostik ist immer selektiv
Die Präimplantationsdiagnostik ist eine Untersuchung der genetischen Eigenschaften eines Embryos, welcher außerhalb des Mutterleibes durch künstliche Befruchtung erzeugt wurde. Hierbei werden dem mehrere Tage alten Embryo, meist wenn er noch im Acht-Zell-Stadium ist, eine oder zwei Zellen entnommen und genetisch untersucht. Je nach Ergebnis der Untersuchungen kann dann von den Eltern entschieden werden, ob der Embryo in die Gebärmutter eingepflanzt wird oder nicht. Embryonen, welche nicht den Wunschvorstellungen entsprechen, werden vernichtet.
Präimplantationsdiagnostik - rechtliche Lage
Die momentane gesetzliche Lage in Deutschland ist im 1990
verabschiedeten Embronenschutzgesetz definiert. Wie ein im Juli
2010 ergangenes Urteil des BGH zeigt, verbietet das
Embryonenschutzgesetz momentan aber nicht die Untersuchung von im
Labor erzeugten Embryonen durch die PID und erfüllt somit den
Anspruch auf Embryonenschutz nicht. Hier liegt also eine
Gesetzeslücke vor, die der Bundestag auf Bestreben der CDU in Kürze
schließen soll. Inzwischen gibt es drei Antragsvorschläge für die
zukünftige Regelung der PID. Die Links zu diesen Anträgen und eine Bewertung finden Sie hier ...
Präimplantationsdiagnostik - die Risiken
Die PID garantiert keine gesunden Kinder, sie kann nur versuchen,
gesunde Embryonen zu identifizieren und dann zu selektieren. Zeigen
die untersuchten Zellen keine Anomalie, so kann bei den übrigen
Zellen dennoch eine Chromosomenanomalie vorliegen, die dann aber
unentdeckt bleibt. Genauso lassen Zellen mit einer Anomalie nicht
automatisch auf eine spätere Schädigung des Kindes schließen.
Weiterhin hat sich gezeigt, dass im Rahmen der künstlichen
Befruchtung, die eine Voraussetzung für die PID ist,
überdurchschnittlich häufig Fehlbildungen der Kinder und
(ungewollte) Mehrlingsschwangerschaften auftreten. Letztlich ist
die PID ein falsches Versprechen an Paare, die sich gesunde Kinder
wünschen. Nach Angaben der Europäischen Gesellschaft für
Reproduktionsmedizin und Embryologie wurden im Jahr 2009 119.711
Embryonen erzeugt und mit PID getestet. Von diesen wurden nur
21.478 für gut befunden und in die Gebärmutter der Frau übertragen.
Es kam zu 3.158 Schwangerschaften, die nur zu 2.287 Geburten
führten, von denen 99 trotz PID schwerstbehindert waren.
Präimplantationsdiagnostik - moralische Wertung
Die CDL und anderen Lebensrechtsorganisationen lehnen die
Präimplantationsdiagnostik ab. Schon alleine ihr Name ist
irreführend, da auf das Untersuchungsergebnis keine Heilung sondern
nur eine Selektion mit nachfolgender Tötung der unerwünschten
Embronen folgt. Aber da es kein abgestuftes Lebensrecht für
Menschen gibt, ist die Einteilung in lebenswerte und lebensunwerte
Embryonen abzulehnen. Das nachvollziehbare, aber dennoch falsche
Bestreben, erblich vorbelasteten Paaren den Wunsch nach einem
gesunden Kind zu erfüllen, kann schnell auf weitere Wunschmerkmale,
wie z.B. dem Geschlecht des Kindes, später auch Haarfarbe oder
Größe ausgedehnt werden. Eltern behinderter Kinder können den
Vorwürfen ausgesetzt sein, dass die Existenz ihres Kindes nur ihrer
Ignoranz der modernen Medizin zu verdanken sei, dies wird auch die
generelle Akzeptanz Behinderter in der Gesellschaft weiter
reduzieren. Weiterhin besteht ein signifikantes Risiko, dass durch
künstliche Befruchtung und PID die Schädigungen, welche man
eigentlich aussortieren wollte, erst verursacht werden. Daher muss
ein klares Gesetz erlassen werden, welches die PID unter allen
Umständen verbietet, da das Embryonenschutzgesetzt hier momentan
noch eine Lücke aufweist.
Weitere Informationen zum Thema PID kann man auf der Internetseite
"Stoppt PID - weil jedes Leben zählt" finden.
