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05.08.2014

PM: Bezahlte Leihmutterschaft ist Menschenhandel

Berlin. Anlässlich des Falles einer thailändischen Leihmutter, die für ein australisches Paar Zwillinge ausgetragen hatte, erklärt der Gesundheitspolitiker Hubert Hüppe, MdB (CDU): "Der Fall der thailändischen Leihmutter zeigt, dass bezahlte Leihmutterschaft letztlich Menschenhandel ist. Denn ein Vertrag verpflichtet die Leihmutter zur Herausgabe des Kindes und regelt die ihr dafür zustehende Bezahlung.

Angesichts der Diskussion über Legalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft, etwa als Thema der Jahrestagung des Deutschen Ethikrats oder in der Arbeitsgruppe Fortpflanzungsmedizin der Nationalakademie Leopoldina, ist der thailändische Fall ein Warnsignal.

Medienberichte, dass die Leihmutter sich geweigert habe ein Baby mit Down-Syndrom abzutreiben und daher dieses Kind nach der Geburt bei ihr zurückgelassen wurde, sind noch nicht gerichtlich überprüft. Dennoch gibt es im Internet Musterverträge zur Leihmutterschaft, die derartige Fälle vertraglich regeln. So ist die Verpflichtung zur Pränataldiagnostik und auch zur Abtreibung, wenn die zahlenden Bestelleltern dies wünschen, in derartigen Verträgen üblich. Eine vertragliche Verpflichtung zur Lieferung eines nicht-behinderten Kindes bzw. die Nichtabnahme eines behinderten Kindes verdeutlicht noch einmal, dass es sich nicht um die bedingungslose Annahme eines neuen Familienmitglieds, sondern um eine Geschäftsbeziehung handelt.

Leihmutter-Verträge behandeln nicht nur die bestellten Kinder als Ware, sondern nutzen die wirtschaftliche Situation im Ausland lebender Leihmütter aus. Ich habe daher eine schriftliche Frage an die Bundesregierung gestellt, ob in Deutschland ausreichende rechtliche Voraussetzungen bestehen, im Falle deutscher "Bestelleltern" Unterhalt für ein von diesen nicht abgenommenes Kind gerichtlich geltend zu machen. Darüberhinaus ist zu prüfen, ob im deutschen Recht ein Verbot ausländischer Leihmutterschaften verankert werden kann."

Hintergrundinformationen:

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