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CDL - News
Präimplantationsdiagnostik ist ein Angriff auf das Lebensrecht Behinderter
Zu der Debatte im Deutschen Bundestag zur
Präimplantationsdiagnostik (PID) erklärt die Bundesvorsitzende der
Christdemorekaten für das Leben (CDL):
„Über drei Stunden hat der Bundestag kontrovers und ohne
Fraktionszwang über die Zukunft der Präimplantationsdiagnostik
(PID) in Deutschland diskutiert. Da die PID seit Juli 2010 durch
eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes praktisch in Deutschland
möglich ist, ist dringend eine zügige Klärung durch den Gesetzgeber
erforderlich.
215 Abgeordnete wollen die PID zwar nicht in allen Fällen erlauben,
betrachten sie aber in einem sehr weiten Ausmaß generell als
gerechtfertigt, wenn schwerwiegende Behinderungen möglich wären.
Dies läßt ein weites Feld möglicherweise betroffener Eltern zu. Was
"schwerwiegend" ist und was nicht, dürften dann neu zu bildende
Ethikkommissionen entscheiden. Welche Konsequenzen dies hat, läßt
sich
an denen Erfahrungen anderen Ländern sofort ablesen: in England ist
der Katalog inzwischen auf über 130 mögliche Erkrankungen erweitert
worden. Sogar die gezielte Erzeugung von Geschwisterkindern nach
genetischen Merkmalen gilt dort inzwischen als akzeptiert. 38
Abgeordnete halten PID bisher für
gerechtfertigt, wenn der Verdacht auf einen sehr frühen Kindstod
(als Fötus oder im ersten Lebensjahr) besteht. Beide Gesetzentwürfe
akzeptieren und fordern damit faktisch die Zulassung der PID. Dies
wird, sofern eine solche Position Gesetz wird, dazu führen, daß
eine professionelle und kommerzielle
Angebotsstruktur für die PID in ganz Deutschland entsteht. Allen
Eltern wird es dann zukünftig prinzipiell möglich sein, ihre im
Labor erzeugte Embryonen auf Lebensfähigkeit und mögliche
genetische Defekte hin prüfen und dann selektieren zu lassen.
Bereits in der Bundestagsdebatte deutete sich vage eine mögliche
Allianz der beiden Gruppen von PID-Befürwortern an. Über 160
Abgeordnete haben sich allerdings noch nicht festgelegt.
Bisher treten aber immerhin 193 Abgeordnete aus allen Parteien aus
höchst unterschiedlichen Gründen für ein generelles
gesetzgeberisches Verbot der PID ein. Übereinstimmend haben sie in
der Bundestagsdebatte herausgearbeitet, daß diese angebliche
Diagnose keinesfalls dem Leben, sondern ausschließlich der
Selektion der Embryonen gilt. Zu Recht wollen sie es nicht neuen
Ethikkommissionen überlassen, menschliches Leben nach
Qualitätskriterien zu bewerten. Nach den jetzt folgenden
Anhörungen hat der Bundestag es in der Hand, ob zukünftig in
Deutschland Menschen bereits im frühsten Stadium nach lebenswert
und lebensunwert unterschieden werden. Der Widerspruch auch der
Behindertenverbände zeigt, daß es bei dieser Auseinandersetzung
nicht nur um das Leben der Ungeborenen, sondern auch der Geborenen
geht. Nur wer Embryonen in der Petri-Schale die
Menschenwürde abspricht, kann sie wie eine Sache behandeln und
bewerten. Genau dies droht, wenn PID flächendeckend als
"Qualitätskontrollsystem" für Embryonen angeboten und eingeführt
wird.
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