CDL-Pressemitteilungen
Rund um das Thema Lebensrecht
Den Haag/Wetzlar (kath.net/idea) Die geplante Ausweitung der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden stößt bei Kirchenvertretern, Lebensrechtlern und Ärzten auf Kritik. In Den Haag soll am 1. März eine „Lebensendeklinik“ eröffnet werden. Sie ist für Patienten gedacht, denen ein Arzt den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe nicht erfüllen will. Nach Angaben der „Niederländischen Vereinigung für ein freiwilliges Lebensende“ sollen dabei auch sechs ambulante Teams zum Einsatz kommen, die jeweils aus einem Arzt und einem Krankenpfleger bestehen. Sie sollen Betroffene zu Hause aufsuchen und dort die lebensbeendenden Maßnahmen durchführen. In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe seit April 2002 dann erlaubt, wenn ein Patient unerträglich leidet, aussichtslos krank ist und mehrfach um die Tötung gebeten hat. In den Niederlanden werden jährlich rund 2.500 solcher Euthanasie-Fälle bei den zuständigen Kommissionen gemeldet.
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Embryonen geniessen laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) Menschenwürde:
EU muss EuGH-Urteil gegen Patentierung menschlicher embryonaler Stammzellen befolgen - Bundesregierung muss aktiv werden
Zur bevorstehenden Entscheidung der EU-Kommission zur Forschungsförderung in der Finanzperiode 2014-2020 erklärt Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL):
"Die EU darf in der kommenden Förderperiode keine EU-Gelder mehr für die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen zur Verfügung stellen.
Erst vor wenigen Wochen hat der Europäische Gerichtshof unmissverständlich entschieden, dass menschliche Embryonen Menschenwürde geniessen und deswegen Verfahren nicht patentierbar sind, wenn sie die die "vorhergehende Zerstörung menschlicher Embryonen oder deren Verwendung als Ausgangsmaterial" erfordern.
Wir fordern die EU-Kommission und das Europäische Parlament daher auf, überhaupt keine EU-Gelder mehr für Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen zur Verfügung zu stellen. Bisher wurden von der EU auch Forschungsvorhaben gefördert, für die menschliche Embryonen getötet wurden. Damit muss nach dem EuGH-Urteil nun endgültig Schluss sein.
Die CDL unterstützt den gerade entsprechend erfolgten interfraktionellen Vorstoss der EU-Abgeordneten Liese, Mikolasik und Häfner.
Es erscheint ausserdem unsinnig, Steuergelder für eine Forschung auszugeben, die bisher - im Gegensatz zur Forschung an adulten Stammzellen - keine Erfolge erzielt hat. Gerade erst hat beispielsweise das bekannte US-Biotech-Unternehmen Geron seinen generellen Ausstieg aus dieser Forschung bekannt gegeben.
Als CDL erwarten wir deshalb auch von der Bundesregierung, insbesondere von Bundesforschungsministerin Annette Schavan, ein engagiertes Eintreten für das Ende der EU-Finanzierung von Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen und eine stärkere nationale und EU-weite Förderung der ethisch unbedenklichen Forschung mit adulten Stammzellen. Die Würde des Menschen muss immer bereits am Beginn seiner Existenz geachtet werden, sonst wird sie beliebig und verhandelbar." weiter
Zur bevorstehenden Entscheidung der EU-Kommission zur Forschungsförderung in der Finanzperiode 2014-2020 erklärt Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL):
"Die EU darf in der kommenden Förderperiode keine EU-Gelder mehr für die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen zur Verfügung stellen.
Erst vor wenigen Wochen hat der Europäische Gerichtshof unmissverständlich entschieden, dass menschliche Embryonen Menschenwürde geniessen und deswegen Verfahren nicht patentierbar sind, wenn sie die die "vorhergehende Zerstörung menschlicher Embryonen oder deren Verwendung als Ausgangsmaterial" erfordern.
Wir fordern die EU-Kommission und das Europäische Parlament daher auf, überhaupt keine EU-Gelder mehr für Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen zur Verfügung zu stellen. Bisher wurden von der EU auch Forschungsvorhaben gefördert, für die menschliche Embryonen getötet wurden. Damit muss nach dem EuGH-Urteil nun endgültig Schluss sein.
Die CDL unterstützt den gerade entsprechend erfolgten interfraktionellen Vorstoss der EU-Abgeordneten Liese, Mikolasik und Häfner.
Es erscheint ausserdem unsinnig, Steuergelder für eine Forschung auszugeben, die bisher - im Gegensatz zur Forschung an adulten Stammzellen - keine Erfolge erzielt hat. Gerade erst hat beispielsweise das bekannte US-Biotech-Unternehmen Geron seinen generellen Ausstieg aus dieser Forschung bekannt gegeben.
Als CDL erwarten wir deshalb auch von der Bundesregierung, insbesondere von Bundesforschungsministerin Annette Schavan, ein engagiertes Eintreten für das Ende der EU-Finanzierung von Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen und eine stärkere nationale und EU-weite Förderung der ethisch unbedenklichen Forschung mit adulten Stammzellen. Die Würde des Menschen muss immer bereits am Beginn seiner Existenz geachtet werden, sonst wird sie beliebig und verhandelbar." weiter
Europäischer Gerichtshof bestätigt jedem menschlichen Embryo Menschenwürde und untersagt Patentierung von Stammzellen
Münster, den 18.10.11
„Ein guter Tag für Europa!“, so kommentiert die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, das eindeutige Urteil des EuGH zur Patentierung embryonaler Stammzellen.
"Der Europäische Gerichtshof hat heute der gewinnorientierten Verwertung menschlicher Embryonen einen deutlichen Riegel vorgeschoben. Der Gerichtshof rückt damit den Menschen, sein uneingeschränktes Lebensrecht und den Schutz jedes menschlichen Embryos wieder in den Mittelpunkt der Rechtsprechung. Er hält fest, dass es sich bei befruchteten Eizellen rechtlich unzweifelhaft um menschliche und schützenswerte Embryonen handelt und daher Patente auf embryonale Stammzellen in Europa nicht erteilt werden dürfen.
Damit bestätigen die Luxemburger Richter in erfreulicher Weise auch das in jüngster Zeit von Politikern und Forschern vermehrt angegriffene, vorbildliche deutsche Embryonenschutzgesetz. Zuletzt war in der kontroversen Debatte um die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) im Bundestag bestritten worden, dass auch ein Embryo menschlichen Status besitze. Alle Politiker und Forscher, die dieses wertorientierte Embryonenschutzgesetz am liebsten „entsorgen“ und den Embryo auch in Deutschland als rechtlos definieren würden, sollten jetzt einmal aufmerksam das Urteil des höchsten Europäischen Gerichtes lesen und ihren Irrweg erkennen. Wir erwarten jetzt nicht nur von Stammzellforschern wie Oliver Brüstle, daß sie ihre Forschung mit allem Respekt vor dem Recht auf Leben jedes Menschen auch im frühesten Stadium betreiben, sondern wir erwarten auch, dass die Forschungspolitiker dieses Urteil bei der künftigen Vergabe von Forschungsgeldern beachten.
Die Interessen von Wissenschaft und Industrie dürfen nicht über die Menschenwürde gestellt werden. Einer „Ethik des Heiles“ die auf der Züchtung und Zerstörung von Embryonen basiert, wurde hiermit eine klare Absage erteilt. Embryonen sind keine Verfügungsmasse für Interessen Dritter. Zudem wurde in den letzten Jahren immer deutlicher, dass dagegen die adulte Stammzellforschung Forschung, Medizin und Wirtschaft ethisch unbedenkliche und medizinisch erfolgreichere Möglichkeiten anbietet."
Die Christdemokraten für das Leben (CDL) sind eine Initiative in der CDU/CSU mit 5.000 Mitgliedern, darunter zahlreiche Bundestags-, Landtags- und Europaabgeordnete sowie Kommunalpolitiker.
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„Ein guter Tag für Europa!“, so kommentiert die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, das eindeutige Urteil des EuGH zur Patentierung embryonaler Stammzellen.
"Der Europäische Gerichtshof hat heute der gewinnorientierten Verwertung menschlicher Embryonen einen deutlichen Riegel vorgeschoben. Der Gerichtshof rückt damit den Menschen, sein uneingeschränktes Lebensrecht und den Schutz jedes menschlichen Embryos wieder in den Mittelpunkt der Rechtsprechung. Er hält fest, dass es sich bei befruchteten Eizellen rechtlich unzweifelhaft um menschliche und schützenswerte Embryonen handelt und daher Patente auf embryonale Stammzellen in Europa nicht erteilt werden dürfen.
Damit bestätigen die Luxemburger Richter in erfreulicher Weise auch das in jüngster Zeit von Politikern und Forschern vermehrt angegriffene, vorbildliche deutsche Embryonenschutzgesetz. Zuletzt war in der kontroversen Debatte um die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) im Bundestag bestritten worden, dass auch ein Embryo menschlichen Status besitze. Alle Politiker und Forscher, die dieses wertorientierte Embryonenschutzgesetz am liebsten „entsorgen“ und den Embryo auch in Deutschland als rechtlos definieren würden, sollten jetzt einmal aufmerksam das Urteil des höchsten Europäischen Gerichtes lesen und ihren Irrweg erkennen. Wir erwarten jetzt nicht nur von Stammzellforschern wie Oliver Brüstle, daß sie ihre Forschung mit allem Respekt vor dem Recht auf Leben jedes Menschen auch im frühesten Stadium betreiben, sondern wir erwarten auch, dass die Forschungspolitiker dieses Urteil bei der künftigen Vergabe von Forschungsgeldern beachten.
Die Interessen von Wissenschaft und Industrie dürfen nicht über die Menschenwürde gestellt werden. Einer „Ethik des Heiles“ die auf der Züchtung und Zerstörung von Embryonen basiert, wurde hiermit eine klare Absage erteilt. Embryonen sind keine Verfügungsmasse für Interessen Dritter. Zudem wurde in den letzten Jahren immer deutlicher, dass dagegen die adulte Stammzellforschung Forschung, Medizin und Wirtschaft ethisch unbedenkliche und medizinisch erfolgreichere Möglichkeiten anbietet."
Die Christdemokraten für das Leben (CDL) sind eine Initiative in der CDU/CSU mit 5.000 Mitgliedern, darunter zahlreiche Bundestags-, Landtags- und Europaabgeordnete sowie Kommunalpolitiker.
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Glaubwürdigkeit der Union schwer geschwächt durch technokratisches Denken - Gleichzeitiges Nein zur Kernkraft und Ja zur PID offenbart schweren inneren Widerspruch
Zum heutigen Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) erklärt Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e.V. - Initiative in der CDU/CSU (CDL):
"Heute ist ein schwarzer Tag für die Behinderten in Deutschland. Wir Christdemokraten für das Leben sind entsetzt, dass der Deutsche Bundestag die PID in Deutschland zugelassen hat. Deutschland wird mit der PID ein großes Stück unmenschlicher und kälter.
Der Deutsche Bundestag gibt das Signal, dass es Behinderungen, Krankheiten und genetische Veranlagungen gibt, die eine Selektion durch PID rechtfertigen. Das ist ein gewaltiger Rückschlag für das Rechtsbewusstsein in unserem Land.
Viele Redner haben heute im Bundestag deutlich gemacht, dass die PID-Zulassung an die Grundfesten unserer Gesellschaft rührt:
Behinderte werden durch PID diskriminiert, Paare mit genetischem Risiko werden ab heute unter erheblichen Druck gesetzt, sich der PID zu unterziehen.
Mütter, die ein Kind mit Behinderungen zur Welt bringen, werden in Zukunft immer öfter den Vorwurf hören, das sei doch nicht mehr nötig, seit es PID gibt.
PID garantiert kein gesundes Kind. Aber der Bundestag eröffnet nun ein neues, reichhaltiges Geschäftsfeld für Reproduktionsmediziner: Allein schon wegen der Angst der Mediziner vor Schadenersatzklagen wird PID zum weit verbreiteten Screeningverfahren und zur Krankenkassenleistung werden.
Die PID-Zulassung ist nicht nur ein schwerer Schlag gegen den Lebensschutz in Deutschland. Zugleich ist heute ein schwarzer Tag für die CDU/CSU: Als intellektuelle Speerspitzen der PID-Selektion wirkten Sozialministerin Ursula von der Leyen und Ex-Generalsekretär Peter Hintze. Mit ihrer suggestiven "Ethik des Helfens" und ihrem Beharren auf einer technischen Lösung wie der PID haben sie die programmatische Linie der Union bewusst verlassen. Auch das äußerst stille "Ja" der Bundeskanzlerin zum Gesetzentwurf für ein PID-Verbot wird den Exodus der Kernwählerschaft der Union nun nicht mehr aufhalten können.
Das technokratische Denken, das heute von Peter Hintze vorgetragen wurde, ist ein Sargnagel für die Glaubwürdigkeit der Union. Die Menschen erkennen den schweren inneren Widerspruch, wegen der Sorgen in der Bevölkerung nach der Fukushima-Katastrophe aus der Kernenergie auszusteigen, aber nun die umstrittene Technik der PID zuzulassen.
Wir fordern nun auch eine parlamentarische Debatte darüber, wie die von allen Rednern beklagten hohen Abtreibungszahlen in Deutschland reduziert werden können." weiter
Zum heutigen Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) erklärt Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e.V. - Initiative in der CDU/CSU (CDL):
"Heute ist ein schwarzer Tag für die Behinderten in Deutschland. Wir Christdemokraten für das Leben sind entsetzt, dass der Deutsche Bundestag die PID in Deutschland zugelassen hat. Deutschland wird mit der PID ein großes Stück unmenschlicher und kälter.
Der Deutsche Bundestag gibt das Signal, dass es Behinderungen, Krankheiten und genetische Veranlagungen gibt, die eine Selektion durch PID rechtfertigen. Das ist ein gewaltiger Rückschlag für das Rechtsbewusstsein in unserem Land.
Viele Redner haben heute im Bundestag deutlich gemacht, dass die PID-Zulassung an die Grundfesten unserer Gesellschaft rührt:
Behinderte werden durch PID diskriminiert, Paare mit genetischem Risiko werden ab heute unter erheblichen Druck gesetzt, sich der PID zu unterziehen.
Mütter, die ein Kind mit Behinderungen zur Welt bringen, werden in Zukunft immer öfter den Vorwurf hören, das sei doch nicht mehr nötig, seit es PID gibt.
PID garantiert kein gesundes Kind. Aber der Bundestag eröffnet nun ein neues, reichhaltiges Geschäftsfeld für Reproduktionsmediziner: Allein schon wegen der Angst der Mediziner vor Schadenersatzklagen wird PID zum weit verbreiteten Screeningverfahren und zur Krankenkassenleistung werden.
Die PID-Zulassung ist nicht nur ein schwerer Schlag gegen den Lebensschutz in Deutschland. Zugleich ist heute ein schwarzer Tag für die CDU/CSU: Als intellektuelle Speerspitzen der PID-Selektion wirkten Sozialministerin Ursula von der Leyen und Ex-Generalsekretär Peter Hintze. Mit ihrer suggestiven "Ethik des Helfens" und ihrem Beharren auf einer technischen Lösung wie der PID haben sie die programmatische Linie der Union bewusst verlassen. Auch das äußerst stille "Ja" der Bundeskanzlerin zum Gesetzentwurf für ein PID-Verbot wird den Exodus der Kernwählerschaft der Union nun nicht mehr aufhalten können.
Das technokratische Denken, das heute von Peter Hintze vorgetragen wurde, ist ein Sargnagel für die Glaubwürdigkeit der Union. Die Menschen erkennen den schweren inneren Widerspruch, wegen der Sorgen in der Bevölkerung nach der Fukushima-Katastrophe aus der Kernenergie auszusteigen, aber nun die umstrittene Technik der PID zuzulassen.
Wir fordern nun auch eine parlamentarische Debatte darüber, wie die von allen Rednern beklagten hohen Abtreibungszahlen in Deutschland reduziert werden können." weiter
Mütter in Europa fordern mehr Anerkennung für ihre Leistung. Frauen möchten auch in ihrer Rolle als Mutter ernst genommen werden. Mehr als 11.000 Mütter äußerten sich im Rahmen einer Befragung, welche die Europa-Abteilung des Weltmütterverbandes MMM (Mouvement Mondial des Mères) in 16 europäischen Ländern von Februar bis August 2010 durchführte, zu verschiedenen Aspekten ihres Lebens als Mütter. Mutter zu werden verändert die Prioritäten von Grund auf, so die übereinstimmende Aussage der befragten Frauen. Mutterschaft wird von den Frauen als enorme Herausforderung wahrgenommen, die nicht nur eine große Verantwortung bedeutet, sondern das Leben ganz entscheidend und positiv prägt. Eine Frau, die Mutter ist, möchte deshalb nicht nur als Frau, sondern auch als Mutter wahrgenommen werden, wie dies schon die norwegische Politikerin und Professorin Janne H. Matláry in ihrem Buch „Blütezeit – Feminismus im Wandel“ aufzeigt: Moderne Frauenpolitik muss der Tatsache Rechnung tragen, dass viele Frauen Mütter sind und es auch sein wollen.
Sollten sich daraus nicht konkrete Vorgaben für die Politik ableiten lassen? Angesichts der Tatsache, dass 76 % aller europäischen Frauen über 18 Jahren Mütter sind, ist dies keine rein theoretische Frage.
Die Ergebnisse der Untersuchung wurden am 9. Juni 2011 im Rahmen einer Sitzung der interparlamentarischen Arbeitsgruppe „Familie, Rechte des Kindes und Solidarität zwischen den Generationen“ des Europäischen Parlaments von zwei Hauptvertreterinnen des MMM, der Generalsekretärin von MMM Europa, Frau Caroline Bombassei, und Frau Julie de Bergeyck, auf Einladung von Frau Dr. A. Zaborska und in Anwesenheit von einem Dutzend (vorwiegend) Teilnehmerinnen verschiedener Organisationen, die die Interessen der Familie vertreten, vorgestellt. Der durch die EU-Kommission finanzierte Bericht soll Ausgangspunkt für eine Neuausrichtung der Politik auf europäischer Ebene sowie auf der Ebene der Mitgliedstaaten der EU sein, in deren Kompetenzbereich die Familienpolitik fällt.
Der Weltmütterverband MMM wurde 1947 in Paris als internationale, nicht-konfessionelle, nicht-politische Nichtregierungsorganisation gegründet und hat inzwischen einen allgemeinen Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen inne. Seine Aufgabe ist die Förderung der Mutterrolle in der Gesellschaft und bei den nationalen und internationalen Institutionen. Er arbeitet daran, die öffentliche Meinung und die Mandatsträger für die entscheidende Rolle zu sensibilisieren, die den Müttern dabei zukommt, zum Frieden nicht nur in der eigenen Familie, sondern in der Gesellschaft und zu sozialem und ökonomischem Fortschritt beizutragen. Das Bewusstsein für diese Rolle der Mütter entstand nach dem 2. Weltkrieg.
Die Antworten stammen von Müttern vor allem mit höherem Bildungsniveau (fast 50 % der Befragten mit Universitätsabschluss), die in ihrer großen Mehrheit arbeiten oder in Elternzeit sind, so dass die Studie die Bedürfnisse der beruflich aktiven, politisch interessierten und gebildeten Mütter widerspiegelt. Die durchschnittliche Kinderzahl der Befragten liegt bei 2,6.
Beliebtestes Modell für die Arbeit außerhalb der Familie ist bei den Befragten die Teilzeit. Die Unterscheidung erwerbstätige Mutter – Mutter-und-Hausfrau ist allerdings überholt, weil Frauen beides leisten und beides wollen, aber nicht unbedingt in der gleichen Lebensphase.
Je mehr Kinder eine Frau hat, desto eher möchte sie ihren Schwerpunkt in der Familienarbeit sehen. Frauen, die 3 Kinder und mehr haben, wollen in erster Linie Familienarbeit leisten. Dies zur Kenntnis zu nehmen, ist nicht allein angesichts der demographischen Situation wichtiger als die hieraus immer wieder abgeleitete stereotype Forderung nach einer weiteren Einengung des Spielraums für Frauen im Namen einer übertriebenen Gleichstellungspolitik. Die Politik sollte sich ebenfalls darauf einstellen, dass eine große Mehrheit der Mütter den Wunsch hat, bei kleinen Kindern zuhause zu arbeiten. Dies nicht aus egoistischen Gründen, sondern weil ihnen die Wichtigkeit ihrer Erziehungsaufgabe bewusst ist. Mütter prägen die künftigen europäischen Staatsbürger!
Gefragt, welchen Rat sie einem Politiker geben würden, lautete die übereinstimmende Antwort: Ermöglichung von Wahlfreiheit, an erster Stelle. Anerkennung der Familienarbeit – in finanzieller und ideeller Hinsicht – als wesentliche Leistung für die Gesellschaft. Ferner auch der Wunsch nach an die Bedürfnisse der Kinder angepassten Arbeitszeiten. So darf es nicht sein, dass etwa Mütter mit Schulkindern keine Halbtagstelle (oder weniger) annehmen können, weil sie für die Ferien keine Betreuungslösung haben. Hinsichtlich der work-life-balance lautet die Forderung: Anerkennung des Wunsches von Müttern, genügend Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Forderung nach familienfreundlichen Steuersystemen, nach Einbeziehung der Väter in die Familienarbeit. Väter sind extrem wichtig, für das Wohlergehen der Mütter, aber natürlich auch der Kinder. Sie sind in der Studie nicht explizit, aber natürlich implizit mit einbezogen. Mütter müssen die Chance haben, auch nach einer längeren Familienzeit auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt zu werden. Dies wird allerdings nur funktionieren, wenn die Öffentlichkeit nicht nur für die objektive Bedeutung sensibilisiert wird, die der Leistung der Mütter für das Wohl des Kindes und damit der Gesellschaft zukommt, sondern wenn sie darüber hinaus die Mütter in dieser ihrer Selbstwahrnehmung ernst nimmt.
Die Politik muss begleiten, sie darf nicht auferlegen und vorschreiben, etwa im Sinne eines feministischen „Ideals“ der voll erwerbstätigen Mutter. Gelingt es, dieser Stimme der Mütter besser Gehör zu verschaffen, so liegt darin eine Hoffnung für eine nachhaltige Politik, für eine bessere europäische Gesellschaft.
Die Ergebnisse der Studie stimmen mit denjenigen der offiziellen Studie überein, die im Rahmen von Euro-Barometer unter dem Titel „familiy life and the need of aging people“ durchgeführt wurde. Näheres zur MMM-Studie auf der Homepage des MMM (www.mmmeuropa.org).
Dr. Friederike Hoffmann-Klein, Mitglied des Bundesvorstands der CDL hat an der Vorstellung der Ergebnisse der Studie am 9. Juni im Europäischen Parlament teilgenommen. weiter
Sollten sich daraus nicht konkrete Vorgaben für die Politik ableiten lassen? Angesichts der Tatsache, dass 76 % aller europäischen Frauen über 18 Jahren Mütter sind, ist dies keine rein theoretische Frage.
Die Ergebnisse der Untersuchung wurden am 9. Juni 2011 im Rahmen einer Sitzung der interparlamentarischen Arbeitsgruppe „Familie, Rechte des Kindes und Solidarität zwischen den Generationen“ des Europäischen Parlaments von zwei Hauptvertreterinnen des MMM, der Generalsekretärin von MMM Europa, Frau Caroline Bombassei, und Frau Julie de Bergeyck, auf Einladung von Frau Dr. A. Zaborska und in Anwesenheit von einem Dutzend (vorwiegend) Teilnehmerinnen verschiedener Organisationen, die die Interessen der Familie vertreten, vorgestellt. Der durch die EU-Kommission finanzierte Bericht soll Ausgangspunkt für eine Neuausrichtung der Politik auf europäischer Ebene sowie auf der Ebene der Mitgliedstaaten der EU sein, in deren Kompetenzbereich die Familienpolitik fällt.
Der Weltmütterverband MMM wurde 1947 in Paris als internationale, nicht-konfessionelle, nicht-politische Nichtregierungsorganisation gegründet und hat inzwischen einen allgemeinen Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen inne. Seine Aufgabe ist die Förderung der Mutterrolle in der Gesellschaft und bei den nationalen und internationalen Institutionen. Er arbeitet daran, die öffentliche Meinung und die Mandatsträger für die entscheidende Rolle zu sensibilisieren, die den Müttern dabei zukommt, zum Frieden nicht nur in der eigenen Familie, sondern in der Gesellschaft und zu sozialem und ökonomischem Fortschritt beizutragen. Das Bewusstsein für diese Rolle der Mütter entstand nach dem 2. Weltkrieg.
Die Antworten stammen von Müttern vor allem mit höherem Bildungsniveau (fast 50 % der Befragten mit Universitätsabschluss), die in ihrer großen Mehrheit arbeiten oder in Elternzeit sind, so dass die Studie die Bedürfnisse der beruflich aktiven, politisch interessierten und gebildeten Mütter widerspiegelt. Die durchschnittliche Kinderzahl der Befragten liegt bei 2,6.
Beliebtestes Modell für die Arbeit außerhalb der Familie ist bei den Befragten die Teilzeit. Die Unterscheidung erwerbstätige Mutter – Mutter-und-Hausfrau ist allerdings überholt, weil Frauen beides leisten und beides wollen, aber nicht unbedingt in der gleichen Lebensphase.
Je mehr Kinder eine Frau hat, desto eher möchte sie ihren Schwerpunkt in der Familienarbeit sehen. Frauen, die 3 Kinder und mehr haben, wollen in erster Linie Familienarbeit leisten. Dies zur Kenntnis zu nehmen, ist nicht allein angesichts der demographischen Situation wichtiger als die hieraus immer wieder abgeleitete stereotype Forderung nach einer weiteren Einengung des Spielraums für Frauen im Namen einer übertriebenen Gleichstellungspolitik. Die Politik sollte sich ebenfalls darauf einstellen, dass eine große Mehrheit der Mütter den Wunsch hat, bei kleinen Kindern zuhause zu arbeiten. Dies nicht aus egoistischen Gründen, sondern weil ihnen die Wichtigkeit ihrer Erziehungsaufgabe bewusst ist. Mütter prägen die künftigen europäischen Staatsbürger!
Gefragt, welchen Rat sie einem Politiker geben würden, lautete die übereinstimmende Antwort: Ermöglichung von Wahlfreiheit, an erster Stelle. Anerkennung der Familienarbeit – in finanzieller und ideeller Hinsicht – als wesentliche Leistung für die Gesellschaft. Ferner auch der Wunsch nach an die Bedürfnisse der Kinder angepassten Arbeitszeiten. So darf es nicht sein, dass etwa Mütter mit Schulkindern keine Halbtagstelle (oder weniger) annehmen können, weil sie für die Ferien keine Betreuungslösung haben. Hinsichtlich der work-life-balance lautet die Forderung: Anerkennung des Wunsches von Müttern, genügend Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Forderung nach familienfreundlichen Steuersystemen, nach Einbeziehung der Väter in die Familienarbeit. Väter sind extrem wichtig, für das Wohlergehen der Mütter, aber natürlich auch der Kinder. Sie sind in der Studie nicht explizit, aber natürlich implizit mit einbezogen. Mütter müssen die Chance haben, auch nach einer längeren Familienzeit auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt zu werden. Dies wird allerdings nur funktionieren, wenn die Öffentlichkeit nicht nur für die objektive Bedeutung sensibilisiert wird, die der Leistung der Mütter für das Wohl des Kindes und damit der Gesellschaft zukommt, sondern wenn sie darüber hinaus die Mütter in dieser ihrer Selbstwahrnehmung ernst nimmt.
Die Politik muss begleiten, sie darf nicht auferlegen und vorschreiben, etwa im Sinne eines feministischen „Ideals“ der voll erwerbstätigen Mutter. Gelingt es, dieser Stimme der Mütter besser Gehör zu verschaffen, so liegt darin eine Hoffnung für eine nachhaltige Politik, für eine bessere europäische Gesellschaft.
Die Ergebnisse der Studie stimmen mit denjenigen der offiziellen Studie überein, die im Rahmen von Euro-Barometer unter dem Titel „familiy life and the need of aging people“ durchgeführt wurde. Näheres zur MMM-Studie auf der Homepage des MMM (www.mmmeuropa.org).
Dr. Friederike Hoffmann-Klein, Mitglied des Bundesvorstands der CDL hat an der Vorstellung der Ergebnisse der Studie am 9. Juni im Europäischen Parlament teilgenommen. weiter
Christdemokraten für das Leben (CDL) begrüßen klares Votum des Ärztetages in Kiel gegen die Zulassung einer ärztliche Suizidbeihilfe, erklärt die Bundesvorsitzende Mechthild Löhr:
"Mit deutlicher Mehrheit hat der Ärztetag in Kiel für ein Verbot der Beihilfe zum Suizid gestimmt. In der Berufsordnung - dem verbindlichen Standesrecht der Ärzte – heißt es künftig: "Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten." Mit dieser klaren Formulierung, die über das deutsche Strafrecht, welches die Suizidbeihilfe straffrei stellt, hinausgeht, hat der Ärztetag auch die Irritationen beseitigt, die der scheidende BÄK-Präsident Prof. Hoppe in den vergangenen Monaten durch seine Andeutungen einer Liberalisierung der ärztlichen Sterbehilfe hervorgerufen hatte. Es ist vor allem den Landesärztekammern aus Hessen und Westfalen-Lippe zu danken, dass sie sich für ein solch klares Verbot ausgesprochen haben. Jetzt ist klargestellt, dass sich kein Arzt sich an der Tötung von Menschen beteiligen darf, auch dann nicht, wenn er den Kittel ablegt und als Privatperson auftritt.
Ärzte haben den verbindlichen Auftrag, Sterbenden zu helfen, und nicht, ihnen eine "Todesspritze" zu setzten. Sie sollen weiterhin Sterbebegleitung geben, etwa durch die Ausweitung der Palliativmedizin, die aus diesem Grunde auch eine breiten Raum auf dem Ärztetag eingenommen hat. Nachdem sich die Ärzte in Deutschland dankenswerterweise hier sehr eindeutig für den Lebensschutz positioniert haben, ist nun die Politik gefordert. Zum einen muss sie die Palliativmedizin und die Hospizbetreuung weiter fördern und ausbauen, zum anderen muss jetzt jede Form von Sterbebeihilfe in Deutschland unmissverständlich unterbunden werden. Eine humane Gesellschaft darf den Selbsttötungswunsch des Einzeln nur als dass verstehen, was er tatsächlich ist: als Ausdruck der Hilflosigkeit, seine eigenen unerträglich erscheinenden Lebensumstände zu ändern. Eine menschliche Gesellschaft muss helfen, diese Umstände zu verbessern und darf nicht statt dessen die Selbsttötung erleichtern."
Unter dem Titel: "Mitwirkung am Suizid und 'Autonomie' am Lebensende" legen die Christdemokraten für das Leben (CDL) jetzt ein aktuelles Positionspapier vor, in dem sie ein gesetzliches Verbot jeder Beihilfe zur Selbsttötung fordert und dies aus ethisch und rechtlich begründet. Das Positionspapier (siehe auch Anlage) kann in gedruckter Form auch bei der Geschäftstelle der CDL jetzt angefordert werden.
Münster, den 3.6.2011 weiter
"Mit deutlicher Mehrheit hat der Ärztetag in Kiel für ein Verbot der Beihilfe zum Suizid gestimmt. In der Berufsordnung - dem verbindlichen Standesrecht der Ärzte – heißt es künftig: "Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten." Mit dieser klaren Formulierung, die über das deutsche Strafrecht, welches die Suizidbeihilfe straffrei stellt, hinausgeht, hat der Ärztetag auch die Irritationen beseitigt, die der scheidende BÄK-Präsident Prof. Hoppe in den vergangenen Monaten durch seine Andeutungen einer Liberalisierung der ärztlichen Sterbehilfe hervorgerufen hatte. Es ist vor allem den Landesärztekammern aus Hessen und Westfalen-Lippe zu danken, dass sie sich für ein solch klares Verbot ausgesprochen haben. Jetzt ist klargestellt, dass sich kein Arzt sich an der Tötung von Menschen beteiligen darf, auch dann nicht, wenn er den Kittel ablegt und als Privatperson auftritt.
Ärzte haben den verbindlichen Auftrag, Sterbenden zu helfen, und nicht, ihnen eine "Todesspritze" zu setzten. Sie sollen weiterhin Sterbebegleitung geben, etwa durch die Ausweitung der Palliativmedizin, die aus diesem Grunde auch eine breiten Raum auf dem Ärztetag eingenommen hat. Nachdem sich die Ärzte in Deutschland dankenswerterweise hier sehr eindeutig für den Lebensschutz positioniert haben, ist nun die Politik gefordert. Zum einen muss sie die Palliativmedizin und die Hospizbetreuung weiter fördern und ausbauen, zum anderen muss jetzt jede Form von Sterbebeihilfe in Deutschland unmissverständlich unterbunden werden. Eine humane Gesellschaft darf den Selbsttötungswunsch des Einzeln nur als dass verstehen, was er tatsächlich ist: als Ausdruck der Hilflosigkeit, seine eigenen unerträglich erscheinenden Lebensumstände zu ändern. Eine menschliche Gesellschaft muss helfen, diese Umstände zu verbessern und darf nicht statt dessen die Selbsttötung erleichtern."
Unter dem Titel: "Mitwirkung am Suizid und 'Autonomie' am Lebensende" legen die Christdemokraten für das Leben (CDL) jetzt ein aktuelles Positionspapier vor, in dem sie ein gesetzliches Verbot jeder Beihilfe zur Selbsttötung fordert und dies aus ethisch und rechtlich begründet. Das Positionspapier (siehe auch Anlage) kann in gedruckter Form auch bei der Geschäftstelle der CDL jetzt angefordert werden.
Münster, den 3.6.2011 weiter
CDL-Bayern stellt sich hinter die Entscheidung des Bistums Regensburg
Die Empörung über die Ausladung des donum-vitae-Mitgründers Prof. Hans Maier durch die Diözese Regensburg schlägt Wellen und zeigt, dass innerhalb und außerhalb der Kirche, die Frage der Rechtfertigung von Abtreibungen durch Ausstellen von entsprechenden Bescheinigungen immer noch sehr kontrovers beurteilt wird. Schließlich geht es in jedem Einzelfall um Leben oder Tod. Die bleibend hohen Abtreibungszahlen in Bayern und
Deutschland sollten auch die donum-vitae-Unterstützer alarmieren, die behaupten, der Schutz der ungeborenen Kinder sei durch die Scheinberatung verbessert worden. Im Gegenteil: inzwischen wird etwa jede fünfte
Schwangerschaft in Deutschland durch Abtreibung beendet, wie das Statistische
Bundesamt meldet. Dazu äußert sich der Vorsitzende der CDL Bayern, Manfred Libner und stellt sich klar hinter die donum-vitae-kritische Position der Bistumsleitung in
Regensburg. „Abtreibung ist immer die Tötung eines ungeborenen Kindes. Donum vitae berät
zwar schwangere Frauen in der Absicht, diese Beratung lebensbejahend durchzuführen. Jeder Beratungsschein berechtigt aber zur Tötung des Kindes. Diese böse Kehrseite blenden Maier und donum vitae beständig aus. Wer aber
Scheine ausstellt, nimmt Abtreibung bewusst in Kauf! Deshalb muß man Bischof Müller in Regensburg dankbar sein, daß er die Verdunkelung des Zeugnisses für das Leben in seinen Räumlichkeiten nicht hinnimmt.
Nicht nur die Katholische Kirche, sondern auch viele Initiativen für Schwangere in Not und Lebensrechtsorganisationen stimmen darin überein, dass sie ein klares Nein zur Tötung jedes menschlichen Lebens sagen. Wer guten Willen mit tötenden Scheinen vereint, handelt scheinheilig. Deshalb haben sich viele, nicht
nur kirchliche Beratungsstellen im Unterschied zu donum vitae für den Einsatz in der Konfliktberatung, aber gegen eine Scheinvergabe entschieden. Wer den
betroffenen Frauen helfen will, muss ihre Nöte ernst nehmen und Lösungen anbieten. Die meisten Frauen, die sich mit dem Gedanken tragen abzutreiben, behalten ihr Kind, wenn die Beraterin mit ihnen zusammen die Probleme löst, die zur Erwägung einer Abtreibung geführt haben. Das aber ist zeit- und personalintensiv und anspruchsvoll. So machen es seit vielen Jahren erfolgreich u.a. die Stiftung Ja zu Leben mit ihrem Schwangerenfonds, Die Birke, ALfA und Kaleb sowie die neue Internetberatung „Pro Femina“, die positiv und mit neuen Lösungsansätzen Frauen berät, damit sich die Mütter über ihr Kind freuen.“
CDL-Bayern ist eine Initiative in der CSU. weiter
Deutschland sollten auch die donum-vitae-Unterstützer alarmieren, die behaupten, der Schutz der ungeborenen Kinder sei durch die Scheinberatung verbessert worden. Im Gegenteil: inzwischen wird etwa jede fünfte
Schwangerschaft in Deutschland durch Abtreibung beendet, wie das Statistische
Bundesamt meldet. Dazu äußert sich der Vorsitzende der CDL Bayern, Manfred Libner und stellt sich klar hinter die donum-vitae-kritische Position der Bistumsleitung in
Regensburg. „Abtreibung ist immer die Tötung eines ungeborenen Kindes. Donum vitae berät
zwar schwangere Frauen in der Absicht, diese Beratung lebensbejahend durchzuführen. Jeder Beratungsschein berechtigt aber zur Tötung des Kindes. Diese böse Kehrseite blenden Maier und donum vitae beständig aus. Wer aber
Scheine ausstellt, nimmt Abtreibung bewusst in Kauf! Deshalb muß man Bischof Müller in Regensburg dankbar sein, daß er die Verdunkelung des Zeugnisses für das Leben in seinen Räumlichkeiten nicht hinnimmt.
Nicht nur die Katholische Kirche, sondern auch viele Initiativen für Schwangere in Not und Lebensrechtsorganisationen stimmen darin überein, dass sie ein klares Nein zur Tötung jedes menschlichen Lebens sagen. Wer guten Willen mit tötenden Scheinen vereint, handelt scheinheilig. Deshalb haben sich viele, nicht
nur kirchliche Beratungsstellen im Unterschied zu donum vitae für den Einsatz in der Konfliktberatung, aber gegen eine Scheinvergabe entschieden. Wer den
betroffenen Frauen helfen will, muss ihre Nöte ernst nehmen und Lösungen anbieten. Die meisten Frauen, die sich mit dem Gedanken tragen abzutreiben, behalten ihr Kind, wenn die Beraterin mit ihnen zusammen die Probleme löst, die zur Erwägung einer Abtreibung geführt haben. Das aber ist zeit- und personalintensiv und anspruchsvoll. So machen es seit vielen Jahren erfolgreich u.a. die Stiftung Ja zu Leben mit ihrem Schwangerenfonds, Die Birke, ALfA und Kaleb sowie die neue Internetberatung „Pro Femina“, die positiv und mit neuen Lösungsansätzen Frauen berät, damit sich die Mütter über ihr Kind freuen.“
CDL-Bayern ist eine Initiative in der CSU. weiter
Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben, Mechthild Löhr, fordert:
"Der Staat darf sich durch neue Finanzierung der IVF nicht zum Förderer der künstlichen Erzeugung von Menschen aufspielen. In der aktuellen Empfehlung von Familienministerin Kristina Schröder (CDU), die In-vitro-Fertilisation (IVF) staatlicherseits zu fördern, ist ein deutlicher Widerspruch enthalten. Die Förderung der künstlichen Befruchtung damit zu begründen, dass die Zahl derer, die keine eigenen Kinder haben könnten, so groß geworden sei, verkennt die Realität und ist vor allem angesichts der bleibend hohen Abtreibungszahlen in keiner Weise logisch einsehbar und konsequent. "Ich finde es unerträglich, wenn Kinderwünsche am Geld scheitern", so jetzt die Familienministerin. Aus dieser richtigen Erkenntnis zieht sie allerdings bedauerlicherweise völlig falsche und irreführende Schlüsse. Wir fordern das Familienministerium auf, die tatsächlichen Gründe steigender Unfruchtbarkeit genauer zu untersuchen, ihnen entgegen zu wirken und stärker Aufklärung dazu zu geben.
Zum einen ist die IVF eine extrem belastende und keineswegs ungefährliche Behandlung, da sie sich auf eine über viele Monate, manchmal über Jahre laufende hormonelle Hyperstimulation einlassen muss, die sogar schon häufiger nachweislich zum Tod der Frauen geführt hat. Dafür sollte also staatlicherseits - auch wegen der hohen Risiken und Belastungen - tunlichst nicht geworben werden. Ferner sind laut den neuesten IVF-Registerzahlen allein 2009 bei 75.000 Behandlungszyklen mit Implantation von bis zu drei Embryonen bei 46.000 Frauen inzwischen nur 5.000 Kinder (davon rund 20 % Zwillinge) geboren, aber 2.400 Aborte gemeldet worden. Viele Frauen bleiben also auch nach der stark belastenden IVF weiter kinderlos oder sogar in hoher Zahl traumatisiert durch eine Fehlgeburt. Schon heute gehören die Reproduktionsmediziner, die IVF in 120 Zentren bundesweit anbieten, zu den am besten verdienenden Ärztegruppen. Der reproduktionsmedizinische Bedarf steigt stetig weiter an, vor allem weil der Kinderwunsch bei vielen Paaren immer mehr in Richtung 40 Jahre verschoben wird. Schon 2008 bezahlten die gesetzlichen Kassen für IVF-Behandlungen rund 40 Millionen Euro. Das Handelsblatt schätzte in einer Marktanalyse für Reproduktionsdienstleistungen vom 20.1.2010 das deutsche Marktpotenzial für Pharmakonzerne und Ärzte auf jährlich gut eine Milliarde Euro.
Doch warum sollte der Staat die sehr teure künstliche Befruchtung (jeder Monatszyklus IVF kostet zwischen 3.200 und 5.000 Euro) bezahlen, wenn er gleichzeitig an anderer Stelle Frauen, die ein Kind erwarten, durch die volle Kostenübernahme im Fall der Abtreibung ein deutliches Signal dafür gibt, das dieser Schritt staatlicherseits anerkannt und gefördert wird, allein jährlich mit rd. 40 Millionen Euro an Steuergeldern? Der Staat wäre besser beraten, nicht Jahr für Jahr durch seine Abtreibungsfinanzierung völlig falsche Signale zu senden, sondern im Gegenteil, Familien und Frauen, die schwanger sind, alle möglichen Unterstützungen zukommen zu lassen, damit sie ein angstfreies "Ja" zu ihrem Kind sagen können.
Die Bundesfamilienministerin will auch die Adoption erleichtern, was sicher lobenswert ist, sofern sich dies nicht insbesondere auf gleichgeschlechtliche Paare bezieht, wie es die FDP und andere seit Jahren fordern. Zehntausende von adoptionswilligen Ehepaaren warten vergeblich auf ein Kind, dem sie ein liebevolles Zuhause geben möchten. Zunächst steht jedoch die Frage, wo die zu adoptierenden Kinder eigentlich herkommen sollen. Die Zahl der Adoptionen ist in Deutschland seit Jahren auf niedrigem Niveau deutlich rückläufig. 2009 konnten nur noch 1692 Kinder von fremden Eltern adoptiert werden, Tendenz weiter stark sinkend. Gleichzeitig wurden allein im vergangenen Jahr 115.000 ungeborene Kinder abgetrieben, zu nahezu 90 % wurden die Abtreibungen finanziert durch staatliche Gelder.
Wenn jetzt die Familienminsterin erfreulicherweise zusätzliche Gelder für die Realisierung des Kinderwunsches freimachen will, so sollte sie schnellstens geeignete Fördermittel und wirksame Hilfestellungen dazu geben, um schwangere Frauen wirksamer als bisher zu ermutigen, ihrem Kind doch das Leben zu schenken. Nicht wenige verzweifelte Mütter , die sich auch aus wirtschaftlichen Nöten heraus gegen ihr Kind entscheiden, würden durch eine bessere finanzielle Unterstützung des Staates gerade in den ersten Lebensjahren das Ja zu ihrem Kind wagen und eine neue Perspektive sehen. Vielleicht würden sie es auch im Einzelfall zur Adoption freigeben, wenn dieser Schritt in der Gesellschaft nicht so negativ gesehen würde. Oft genügen wenige Tausend Euro Starthilfe für eine junge Frau und Familie, damit sie den Mut finden, ihr Kind anzunehmen. Länder wie Australien zeigen, dass durch ein "Babybegrüßungsgeld" in dieser Größenordnung die Geburtenrate sofort deutlich angestiegen ist.
Bei der Argumentation von Ministerin Schröder drängt sich bedauerlicherweise der Eindruck auf, dass der Staat die Lösung des demografischen Problems eher in der künstlichen Erzeugung von Menschen in Reproduktionszentren zu sehen scheint, als in der Förderung junger Frauen und Familien, die sich nach wie vor oft nur aus wirtschaflticher und sozialer Not heraus gegen ein Kind entscheiden. Anders kann der Einsatz von Politikerinnen aller Parteien für die Förderung der IVF bei gleichzeitiger öffentlicher Finanzierung der Abtreibung nicht erklärt werden. " weiter
"Der Staat darf sich durch neue Finanzierung der IVF nicht zum Förderer der künstlichen Erzeugung von Menschen aufspielen. In der aktuellen Empfehlung von Familienministerin Kristina Schröder (CDU), die In-vitro-Fertilisation (IVF) staatlicherseits zu fördern, ist ein deutlicher Widerspruch enthalten. Die Förderung der künstlichen Befruchtung damit zu begründen, dass die Zahl derer, die keine eigenen Kinder haben könnten, so groß geworden sei, verkennt die Realität und ist vor allem angesichts der bleibend hohen Abtreibungszahlen in keiner Weise logisch einsehbar und konsequent. "Ich finde es unerträglich, wenn Kinderwünsche am Geld scheitern", so jetzt die Familienministerin. Aus dieser richtigen Erkenntnis zieht sie allerdings bedauerlicherweise völlig falsche und irreführende Schlüsse. Wir fordern das Familienministerium auf, die tatsächlichen Gründe steigender Unfruchtbarkeit genauer zu untersuchen, ihnen entgegen zu wirken und stärker Aufklärung dazu zu geben.
Zum einen ist die IVF eine extrem belastende und keineswegs ungefährliche Behandlung, da sie sich auf eine über viele Monate, manchmal über Jahre laufende hormonelle Hyperstimulation einlassen muss, die sogar schon häufiger nachweislich zum Tod der Frauen geführt hat. Dafür sollte also staatlicherseits - auch wegen der hohen Risiken und Belastungen - tunlichst nicht geworben werden. Ferner sind laut den neuesten IVF-Registerzahlen allein 2009 bei 75.000 Behandlungszyklen mit Implantation von bis zu drei Embryonen bei 46.000 Frauen inzwischen nur 5.000 Kinder (davon rund 20 % Zwillinge) geboren, aber 2.400 Aborte gemeldet worden. Viele Frauen bleiben also auch nach der stark belastenden IVF weiter kinderlos oder sogar in hoher Zahl traumatisiert durch eine Fehlgeburt. Schon heute gehören die Reproduktionsmediziner, die IVF in 120 Zentren bundesweit anbieten, zu den am besten verdienenden Ärztegruppen. Der reproduktionsmedizinische Bedarf steigt stetig weiter an, vor allem weil der Kinderwunsch bei vielen Paaren immer mehr in Richtung 40 Jahre verschoben wird. Schon 2008 bezahlten die gesetzlichen Kassen für IVF-Behandlungen rund 40 Millionen Euro. Das Handelsblatt schätzte in einer Marktanalyse für Reproduktionsdienstleistungen vom 20.1.2010 das deutsche Marktpotenzial für Pharmakonzerne und Ärzte auf jährlich gut eine Milliarde Euro.
Doch warum sollte der Staat die sehr teure künstliche Befruchtung (jeder Monatszyklus IVF kostet zwischen 3.200 und 5.000 Euro) bezahlen, wenn er gleichzeitig an anderer Stelle Frauen, die ein Kind erwarten, durch die volle Kostenübernahme im Fall der Abtreibung ein deutliches Signal dafür gibt, das dieser Schritt staatlicherseits anerkannt und gefördert wird, allein jährlich mit rd. 40 Millionen Euro an Steuergeldern? Der Staat wäre besser beraten, nicht Jahr für Jahr durch seine Abtreibungsfinanzierung völlig falsche Signale zu senden, sondern im Gegenteil, Familien und Frauen, die schwanger sind, alle möglichen Unterstützungen zukommen zu lassen, damit sie ein angstfreies "Ja" zu ihrem Kind sagen können.
Die Bundesfamilienministerin will auch die Adoption erleichtern, was sicher lobenswert ist, sofern sich dies nicht insbesondere auf gleichgeschlechtliche Paare bezieht, wie es die FDP und andere seit Jahren fordern. Zehntausende von adoptionswilligen Ehepaaren warten vergeblich auf ein Kind, dem sie ein liebevolles Zuhause geben möchten. Zunächst steht jedoch die Frage, wo die zu adoptierenden Kinder eigentlich herkommen sollen. Die Zahl der Adoptionen ist in Deutschland seit Jahren auf niedrigem Niveau deutlich rückläufig. 2009 konnten nur noch 1692 Kinder von fremden Eltern adoptiert werden, Tendenz weiter stark sinkend. Gleichzeitig wurden allein im vergangenen Jahr 115.000 ungeborene Kinder abgetrieben, zu nahezu 90 % wurden die Abtreibungen finanziert durch staatliche Gelder.
Wenn jetzt die Familienminsterin erfreulicherweise zusätzliche Gelder für die Realisierung des Kinderwunsches freimachen will, so sollte sie schnellstens geeignete Fördermittel und wirksame Hilfestellungen dazu geben, um schwangere Frauen wirksamer als bisher zu ermutigen, ihrem Kind doch das Leben zu schenken. Nicht wenige verzweifelte Mütter , die sich auch aus wirtschaftlichen Nöten heraus gegen ihr Kind entscheiden, würden durch eine bessere finanzielle Unterstützung des Staates gerade in den ersten Lebensjahren das Ja zu ihrem Kind wagen und eine neue Perspektive sehen. Vielleicht würden sie es auch im Einzelfall zur Adoption freigeben, wenn dieser Schritt in der Gesellschaft nicht so negativ gesehen würde. Oft genügen wenige Tausend Euro Starthilfe für eine junge Frau und Familie, damit sie den Mut finden, ihr Kind anzunehmen. Länder wie Australien zeigen, dass durch ein "Babybegrüßungsgeld" in dieser Größenordnung die Geburtenrate sofort deutlich angestiegen ist.
Bei der Argumentation von Ministerin Schröder drängt sich bedauerlicherweise der Eindruck auf, dass der Staat die Lösung des demografischen Problems eher in der künstlichen Erzeugung von Menschen in Reproduktionszentren zu sehen scheint, als in der Förderung junger Frauen und Familien, die sich nach wie vor oft nur aus wirtschaflticher und sozialer Not heraus gegen ein Kind entscheiden. Anders kann der Einsatz von Politikerinnen aller Parteien für die Förderung der IVF bei gleichzeitiger öffentlicher Finanzierung der Abtreibung nicht erklärt werden. " weiter
Zum Selbstmord von Gunter Sachs mahnt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben, Mechthild Löhr:
"Suizid ist immer eine Verzweiflungstat und kann nicht vorbildlich sein. Der Suizid von Gunter Sachs am 7. Mai 2011 ist mehr als nur eine tragische Privatangelegenheit. Durch die Veröffentlichung seines Abschiedsbriefes ist daraus ein Politikum geworden, denn Sachs wählte die Selbsttötung aus Angst vor einer möglicherweise beginnenden Altersdemenz; er schrieb: „Der Verlust der geistigen Kontrolle über mein Leben, wäre ein würdeloser Zustand, dem ich mich entschlossen habe, entschieden entgegenzutreten“. Angesichts von 1,2 Millionen Menschen, die allein in Deutschland derzeit unter einer manifesten Alzheimer-Demenz leiden, kann der Suizid des Prominenten eine verheerende Signalwirkung bis hin zur Forderung nach der Erlaubnis ärztlicher Suizidbegleitung entfalten. Insbesondere die verfehlte Gleichsetzung von geistiger Kontrolle und Menschenwürde darf nicht unwidersprochen bleiben. Träfe dieses Argument zu, dann gälte es auch für Säuglinge oder Patienten im Wachkoma. Diese Menschen haben ebenfalls keine geistige Kontrolle über sich, trotzdem kommt ihnen stets Würde zu.
Die große Sympathie, die Gunter Sachs als unabhängiger und eigenwilliger Persönlichkeit zu Lebzeiten genossen hat, darf nicht posthum in eine emotionale Zustimmung zu den Umständen seines Todes umgedeutet werden.
Das selbst bestimmte Lebensende ist eine derzeit in unserer Gesellschaft sich ausbreitende und systematisch propagierte Vorstellung, die teilweise illusionären Charakter angenommen hat. Der „Freitod“ bedeutet in Wahrheit das Gegenteil von Freiheit. Er findet in einer Situation statt, in welcher der Mensch keine andere Möglichkeit mehr sieht, in der ihm die Wahlfreiheit gerade fehlt. Es liegt an uns, das von Gunter Sachs gesetzte Zeichen richtig zu interpretieren, nämlich als den verzweifelten Hilferuf eines Menschen, der die Kontrolle über das eigene Leben zum ultimativen Daseinszweck erhoben hatte. Es ist an der Zeit, diesen höchsten Wert der Postmoderne angesichts seiner tödlichen Konsequenzen in Frage zu stellen. " weiter
Die große Sympathie, die Gunter Sachs als unabhängiger und eigenwilliger Persönlichkeit zu Lebzeiten genossen hat, darf nicht posthum in eine emotionale Zustimmung zu den Umständen seines Todes umgedeutet werden.
Das selbst bestimmte Lebensende ist eine derzeit in unserer Gesellschaft sich ausbreitende und systematisch propagierte Vorstellung, die teilweise illusionären Charakter angenommen hat. Der „Freitod“ bedeutet in Wahrheit das Gegenteil von Freiheit. Er findet in einer Situation statt, in welcher der Mensch keine andere Möglichkeit mehr sieht, in der ihm die Wahlfreiheit gerade fehlt. Es liegt an uns, das von Gunter Sachs gesetzte Zeichen richtig zu interpretieren, nämlich als den verzweifelten Hilferuf eines Menschen, der die Kontrolle über das eigene Leben zum ultimativen Daseinszweck erhoben hatte. Es ist an der Zeit, diesen höchsten Wert der Postmoderne angesichts seiner tödlichen Konsequenzen in Frage zu stellen. " weiter
Für ihr Engagement in Kirche und Gesellschaft wurde die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, mit dem Titel „Dame des Silvesterordens“ geehrt. Der Silvesterorden ist eine der höchsten päpstlichen Auszeichnungen für Laien, die sich in besonderer Weise für die katholische Kirche engagieren. Auf den im vierten Jahrhundert amtierenden Papst Silvester I. geht der Silvesterorden zurück.
Mechthild Löhr wurde für ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement für den Lebensschutz und ihr engagiertes Wirken in katholischen Verbänden von Papst Benedikt XVI. zur „Dame des Silvesterordens“ ernannt. Die Auszeichnung überreichte Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst am Montag, 18. April, im Bischöflichen Ordinariat Limburg.
Die neue Ordensträgerin sieht mit großer Dankbarkeit in der hohen Auszeichnung vor allem eine besondere Anerkennung ihrer Arbeit für das Lebensrecht aller Menschen , aber zugleich auch eine Verpflichtung, sich vor allem auf diesem Gebiet weiter zu engagieren.
Mechthild Löhr wurde 1960 in Tönisvorst (NRW) geboren. Ihr Abitur legte sie am Gymnasium der Schwestern unserer Lieben Frau am Niederrhein ab. Anschließend studierte sie an der Friedrich-Wilhelm-Universität in Bonn Politische Wissenschaft, Philosophie und Staatsrecht. Schon als Schülersprecherin und während der Studienzeit war sie Mitorganisatorin zahlreicher philosophischer und theologischer Seminare für junge Menschen. Von 1993 bis 1996 stand Mechthild Löhr, die beruflich als Personal- und Unternehmensberaterin tätig ist, als erste Frau dem Bund Katholischer Unternehmer (BKU) vor, zu dessen Bundesvorstand sie bis 2001 gehörte. Auch in anderen gesellschaftspolitischen Bereichen ist sie im Sinne der katholischen Soziallehre engagiert: u.a. unterstützt sie seit 1996 die Romano Guardini Stiftung, Berlin, zunächst im Präsidium, zeitweise als Schatzmeisterin und als Kuratoriumsmitglied. Im 2002 gegründeten Ethikbeirat der Pax-Bank e.G. hat sie seither den stellv. Vorsitz inne. Von 2000 bis 2006 leitete sie für den Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) den Arbeitskreis "Allgemeinbildendes Schulwesen" und war langjähig Mitglied im Ausschuss "Bildung/Berufliche Bildung".
Sie engagierte sich maßgeblich beim Aufbau des katholischen Fernsehsenders EWTN, Eternal World Television Network, der im Jahr 2000 in Deutschland an den Start ging und derzeit mehr als 13 Millionen TV-Haushalte erreicht und ist bis heute Mitglied des Programmkomitees.
Der besondere Einsatz Löhrs gilt dem Lebensschutz. 1996 trat sie den Christdemokraten für das Leben, einer poltisch ausgerichteten Vereinigung von Lebensschützern, bei. Von 2000 bis 2004 hatte sie den Landesvorsitz der Vereinigung in Hessen inne. Zwischen 2000 und 2002 vertrat sie die CDL als Pressesprecherin auf Bundesebene; seit November 2002 ist Löhr Bundesvorsitzende der CDL und beteiligt sich mit Stellungnahmen. Publikationen und Kommentaren in Zeitungen sowie Auftritten in Fernsehen und Hörfunk am gesellschaftlichen Diskurs um den Lebensschutz. Große Beachtung fanden die von Mechthild Löhr organisierten Berliner Symposien: "Status des Embryos", "Sterben in Würde" und "Kinder - Wunsch und Wirklichkeit". Sie ist seit einigen Jahren Vorstandsmitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).
Im engen Kontakt mit Journalisten, Wissenschaftlern, Politikern und Geistlichen hat sie besonders dazu beigetragen, das Bewusstsein für den Lebensschutz und für bioethische Fragen zu schärfen. Die CDL freut sich mit Mechthild Löhr über den päpstlichen Orden und gratuliert ihrer Bundesvorsitzenden ganz herzlich. weiter
Mechthild Löhr wurde für ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement für den Lebensschutz und ihr engagiertes Wirken in katholischen Verbänden von Papst Benedikt XVI. zur „Dame des Silvesterordens“ ernannt. Die Auszeichnung überreichte Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst am Montag, 18. April, im Bischöflichen Ordinariat Limburg.
Die neue Ordensträgerin sieht mit großer Dankbarkeit in der hohen Auszeichnung vor allem eine besondere Anerkennung ihrer Arbeit für das Lebensrecht aller Menschen , aber zugleich auch eine Verpflichtung, sich vor allem auf diesem Gebiet weiter zu engagieren.
Mechthild Löhr wurde 1960 in Tönisvorst (NRW) geboren. Ihr Abitur legte sie am Gymnasium der Schwestern unserer Lieben Frau am Niederrhein ab. Anschließend studierte sie an der Friedrich-Wilhelm-Universität in Bonn Politische Wissenschaft, Philosophie und Staatsrecht. Schon als Schülersprecherin und während der Studienzeit war sie Mitorganisatorin zahlreicher philosophischer und theologischer Seminare für junge Menschen. Von 1993 bis 1996 stand Mechthild Löhr, die beruflich als Personal- und Unternehmensberaterin tätig ist, als erste Frau dem Bund Katholischer Unternehmer (BKU) vor, zu dessen Bundesvorstand sie bis 2001 gehörte. Auch in anderen gesellschaftspolitischen Bereichen ist sie im Sinne der katholischen Soziallehre engagiert: u.a. unterstützt sie seit 1996 die Romano Guardini Stiftung, Berlin, zunächst im Präsidium, zeitweise als Schatzmeisterin und als Kuratoriumsmitglied. Im 2002 gegründeten Ethikbeirat der Pax-Bank e.G. hat sie seither den stellv. Vorsitz inne. Von 2000 bis 2006 leitete sie für den Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) den Arbeitskreis "Allgemeinbildendes Schulwesen" und war langjähig Mitglied im Ausschuss "Bildung/Berufliche Bildung".
Sie engagierte sich maßgeblich beim Aufbau des katholischen Fernsehsenders EWTN, Eternal World Television Network, der im Jahr 2000 in Deutschland an den Start ging und derzeit mehr als 13 Millionen TV-Haushalte erreicht und ist bis heute Mitglied des Programmkomitees.
Der besondere Einsatz Löhrs gilt dem Lebensschutz. 1996 trat sie den Christdemokraten für das Leben, einer poltisch ausgerichteten Vereinigung von Lebensschützern, bei. Von 2000 bis 2004 hatte sie den Landesvorsitz der Vereinigung in Hessen inne. Zwischen 2000 und 2002 vertrat sie die CDL als Pressesprecherin auf Bundesebene; seit November 2002 ist Löhr Bundesvorsitzende der CDL und beteiligt sich mit Stellungnahmen. Publikationen und Kommentaren in Zeitungen sowie Auftritten in Fernsehen und Hörfunk am gesellschaftlichen Diskurs um den Lebensschutz. Große Beachtung fanden die von Mechthild Löhr organisierten Berliner Symposien: "Status des Embryos", "Sterben in Würde" und "Kinder - Wunsch und Wirklichkeit". Sie ist seit einigen Jahren Vorstandsmitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).
Im engen Kontakt mit Journalisten, Wissenschaftlern, Politikern und Geistlichen hat sie besonders dazu beigetragen, das Bewusstsein für den Lebensschutz und für bioethische Fragen zu schärfen. Die CDL freut sich mit Mechthild Löhr über den päpstlichen Orden und gratuliert ihrer Bundesvorsitzenden ganz herzlich. weiter
Zu der Debatte im Deutschen Bundestag zur Präimplantationsdiagnostik (PID) erklärt die
Bundesvorsitzende der Christdemorekaten für das Leben (CDL):
„Über drei Stunden hat der Bundestag kontrovers und ohne Fraktionszwang über die Zukunft der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland diskutiert. Da die PID seit Juli 2010 durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes praktisch in Deutschland möglich ist, ist dringend eine zügige Klärung durch den Gesetzgeber erforderlich.
215 Abgeordnete wollen die PID zwar nicht in allen Fällen erlauben, betrachten sie aber in einem sehr weiten Ausmaß generell als gerechtfertigt, wenn schwerwiegende Behinderungen möglich wären. Dies läßt ein weites Feld möglicherweise betroffener Eltern zu. Was "schwerwiegend" ist und was nicht, dürften dann neu zu bildende Ethikkommissionen entscheiden. Welche Konsequenzen dies hat, läßt sich
an denen Erfahrungen anderen Ländern sofort ablesen: in England ist der Katalog inzwischen auf über 130 mögliche Erkrankungen erweitert worden. Sogar die gezielte Erzeugung von Geschwisterkindern nach genetischen Merkmalen gilt dort inzwischen als akzeptiert. 38 Abgeordnete halten PID bisher für
gerechtfertigt, wenn der Verdacht auf einen sehr frühen Kindstod (als Fötus oder im ersten Lebensjahr) besteht. Beide Gesetzentwürfe akzeptieren und fordern damit faktisch die Zulassung der PID. Dies wird, sofern eine solche Position Gesetz wird, dazu führen, daß eine professionelle und kommerzielle
Angebotsstruktur für die PID in ganz Deutschland entsteht. Allen Eltern wird es dann zukünftig prinzipiell möglich sein, ihre im Labor erzeugte Embryonen auf Lebensfähigkeit und mögliche genetische Defekte hin prüfen und dann selektieren zu lassen.
Bereits in der Bundestagsdebatte deutete sich vage eine mögliche Allianz der beiden Gruppen von PID-Befürwortern an. Über 160 Abgeordnete haben sich allerdings noch nicht festgelegt.
Bisher treten aber immerhin 193 Abgeordnete aus allen Parteien aus höchst unterschiedlichen Gründen für ein generelles gesetzgeberisches Verbot der PID ein. Übereinstimmend haben sie in der Bundestagsdebatte herausgearbeitet, daß diese angebliche Diagnose keinesfalls dem Leben, sondern ausschließlich der Selektion der Embryonen gilt. Zu Recht wollen sie es nicht neuen Ethikkommissionen überlassen, menschliches Leben nach Qualitätskriterien zu bewerten. Nach den jetzt folgenden
Anhörungen hat der Bundestag es in der Hand, ob zukünftig in Deutschland Menschen bereits im frühsten Stadium nach lebenswert und lebensunwert unterschieden werden. Der Widerspruch auch der Behindertenverbände zeigt, daß es bei dieser Auseinandersetzung nicht nur um das Leben der Ungeborenen, sondern auch der Geborenen geht. Nur wer Embryonen in der Petri-Schale die
Menschenwürde abspricht, kann sie wie eine Sache behandeln und bewerten. Genau dies droht, wenn PID flächendeckend als "Qualitätskontrollsystem" für Embryonen angeboten und eingeführt wird. weiter
Bundesvorsitzende der Christdemorekaten für das Leben (CDL):
„Über drei Stunden hat der Bundestag kontrovers und ohne Fraktionszwang über die Zukunft der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland diskutiert. Da die PID seit Juli 2010 durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes praktisch in Deutschland möglich ist, ist dringend eine zügige Klärung durch den Gesetzgeber erforderlich.
215 Abgeordnete wollen die PID zwar nicht in allen Fällen erlauben, betrachten sie aber in einem sehr weiten Ausmaß generell als gerechtfertigt, wenn schwerwiegende Behinderungen möglich wären. Dies läßt ein weites Feld möglicherweise betroffener Eltern zu. Was "schwerwiegend" ist und was nicht, dürften dann neu zu bildende Ethikkommissionen entscheiden. Welche Konsequenzen dies hat, läßt sich
an denen Erfahrungen anderen Ländern sofort ablesen: in England ist der Katalog inzwischen auf über 130 mögliche Erkrankungen erweitert worden. Sogar die gezielte Erzeugung von Geschwisterkindern nach genetischen Merkmalen gilt dort inzwischen als akzeptiert. 38 Abgeordnete halten PID bisher für
gerechtfertigt, wenn der Verdacht auf einen sehr frühen Kindstod (als Fötus oder im ersten Lebensjahr) besteht. Beide Gesetzentwürfe akzeptieren und fordern damit faktisch die Zulassung der PID. Dies wird, sofern eine solche Position Gesetz wird, dazu führen, daß eine professionelle und kommerzielle
Angebotsstruktur für die PID in ganz Deutschland entsteht. Allen Eltern wird es dann zukünftig prinzipiell möglich sein, ihre im Labor erzeugte Embryonen auf Lebensfähigkeit und mögliche genetische Defekte hin prüfen und dann selektieren zu lassen.
Bereits in der Bundestagsdebatte deutete sich vage eine mögliche Allianz der beiden Gruppen von PID-Befürwortern an. Über 160 Abgeordnete haben sich allerdings noch nicht festgelegt.
Bisher treten aber immerhin 193 Abgeordnete aus allen Parteien aus höchst unterschiedlichen Gründen für ein generelles gesetzgeberisches Verbot der PID ein. Übereinstimmend haben sie in der Bundestagsdebatte herausgearbeitet, daß diese angebliche Diagnose keinesfalls dem Leben, sondern ausschließlich der Selektion der Embryonen gilt. Zu Recht wollen sie es nicht neuen Ethikkommissionen überlassen, menschliches Leben nach Qualitätskriterien zu bewerten. Nach den jetzt folgenden
Anhörungen hat der Bundestag es in der Hand, ob zukünftig in Deutschland Menschen bereits im frühsten Stadium nach lebenswert und lebensunwert unterschieden werden. Der Widerspruch auch der Behindertenverbände zeigt, daß es bei dieser Auseinandersetzung nicht nur um das Leben der Ungeborenen, sondern auch der Geborenen geht. Nur wer Embryonen in der Petri-Schale die
Menschenwürde abspricht, kann sie wie eine Sache behandeln und bewerten. Genau dies droht, wenn PID flächendeckend als "Qualitätskontrollsystem" für Embryonen angeboten und eingeführt wird. weiter
Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), erklärt zum heute vorgestellten Gruppenantrag für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) durch die Abgeordneten Birgitt Bender, Pascal Kober, Dr. Günter Krings, Ulla Schmidt und Johannes Singhammer:
Wir Christdemokraten für das Leben begrüßen den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf für ein Verbot der PID. Mit ihrem heute vorgestellten Entwurf, ein PID-Verbot im Gendiagnostikgesetz zu verankern, haben die Abgeordneten genau den richtigen Weg aufgezeigt, denn
* PID führt direkt zu verwaisten, "überzähligen" Embryonen, denn PID setzt die Befruchtung von mehr Embryonen voraus, als später geboren werden sollen.
* PID zielt immer auf eine Selektionsentscheidung. Alle vermeintlich möglichen gesetzlichen Einschränkungen durch Indikationen, Generalklauseln oder Verfahren (etwa Ethikkommissionen) können dies nicht verhindern.
* PID setzt eine künstliche Befruchtung voraus, mit geringen Erfolgsraten und hohen Risiken: Künstliche Befruchtung schließt ein höheres Fehlbildungsrisiko und eine höhere Wahrscheinlichkeit von Mehrlingsschwangerschaften ein: 37 Prozent der nach PID geborenen Kinder sind einer Studie der ESHRE (Europäische Gesellschaft für menschliche Fortpflanzung und Embryologie) zufolge Mehrlingskinder, viele davon mit erhöhter Gefahr gesundheitlicher Komplikationen. PID schafft also neues Leid.
* PID diskriminiert eindeutig Menschen mit Behinderungen, denn sie führt dazu, daß Menschen mit bestimmten Anlagen nicht weiterleben sollen, indem sie bereits als Embryonen selektiert und getötet werden. Dies stellt eine Diskriminierung aller Menschen dar, die mit solchen Behinderungen und Krankheiten leben. Eine Zulassung der PID hätte zur Folge, daß zukünftig Krankheiten und Behinderungen in lebenswerte und lebensunwerte Kategorien eingeteilt würden.
* PID verändert unsere Gesellschaft zum Schlechten: Sie verstärkt Tendenzen, den Menschen zu optimieren und ihn ganz und gar zum Objekt von Leistungs- und Nützlichkeitsanforderungen zu machen. Nach Zulassung der PID werden Kranke und Menschen mit Behinderungen, aber auch deren Eltern, immer stärker unter sozialen und ökonomischen Rechtfertigungsdruck geraten. Bereits heute leiden Eltern von Kindern mit Behinderungen unter zunehmender Diskriminierung. Diese Entwicklung muß gestoppt und darf nicht durch PID weiter verschärft werden.
Deshalb ist Gesetzgeber aufgefordert, das menschliche Leben auch in der Petrischale uneingeschränkt zu schützen und PID ausnahmslos zu verbieten.
Jetzt sind die alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages aufgerufen, diesen Gesetzentwurf mit ihrer Unterschrift zu unterstützen und ihm im Gesetzgebungsverfahren ihre Stimme zu geben: Ja zum Leben - PID ausnahmslos verbieten! weiter
Wir Christdemokraten für das Leben begrüßen den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf für ein Verbot der PID. Mit ihrem heute vorgestellten Entwurf, ein PID-Verbot im Gendiagnostikgesetz zu verankern, haben die Abgeordneten genau den richtigen Weg aufgezeigt, denn
* PID führt direkt zu verwaisten, "überzähligen" Embryonen, denn PID setzt die Befruchtung von mehr Embryonen voraus, als später geboren werden sollen.
* PID zielt immer auf eine Selektionsentscheidung. Alle vermeintlich möglichen gesetzlichen Einschränkungen durch Indikationen, Generalklauseln oder Verfahren (etwa Ethikkommissionen) können dies nicht verhindern.
* PID setzt eine künstliche Befruchtung voraus, mit geringen Erfolgsraten und hohen Risiken: Künstliche Befruchtung schließt ein höheres Fehlbildungsrisiko und eine höhere Wahrscheinlichkeit von Mehrlingsschwangerschaften ein: 37 Prozent der nach PID geborenen Kinder sind einer Studie der ESHRE (Europäische Gesellschaft für menschliche Fortpflanzung und Embryologie) zufolge Mehrlingskinder, viele davon mit erhöhter Gefahr gesundheitlicher Komplikationen. PID schafft also neues Leid.
* PID diskriminiert eindeutig Menschen mit Behinderungen, denn sie führt dazu, daß Menschen mit bestimmten Anlagen nicht weiterleben sollen, indem sie bereits als Embryonen selektiert und getötet werden. Dies stellt eine Diskriminierung aller Menschen dar, die mit solchen Behinderungen und Krankheiten leben. Eine Zulassung der PID hätte zur Folge, daß zukünftig Krankheiten und Behinderungen in lebenswerte und lebensunwerte Kategorien eingeteilt würden.
* PID verändert unsere Gesellschaft zum Schlechten: Sie verstärkt Tendenzen, den Menschen zu optimieren und ihn ganz und gar zum Objekt von Leistungs- und Nützlichkeitsanforderungen zu machen. Nach Zulassung der PID werden Kranke und Menschen mit Behinderungen, aber auch deren Eltern, immer stärker unter sozialen und ökonomischen Rechtfertigungsdruck geraten. Bereits heute leiden Eltern von Kindern mit Behinderungen unter zunehmender Diskriminierung. Diese Entwicklung muß gestoppt und darf nicht durch PID weiter verschärft werden.
Deshalb ist Gesetzgeber aufgefordert, das menschliche Leben auch in der Petrischale uneingeschränkt zu schützen und PID ausnahmslos zu verbieten.
Jetzt sind die alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages aufgerufen, diesen Gesetzentwurf mit ihrer Unterschrift zu unterstützen und ihm im Gesetzgebungsverfahren ihre Stimme zu geben: Ja zum Leben - PID ausnahmslos verbieten! weiter

