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19.10.2016

Keinen Türöffner für fremdnützige Forschung an Menschen mit geistiger Behinderung zulassen

Anlässlich der heutigen Anhörung zur fremdnützigen Forschung an nichteinwilligungsfähigen Personen erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe (CDU), Berichterstatter für medizinische Ethik und klinische Prüfungen der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Gesundheit, der auch Mitglied im Bundesvorstand der Lebenshilfe ist:

Die schriftlichen Stellungnahmen einiger geladener Sachverständiger, die die gruppennützige Forschung an Nichteinwilligungsfähigen befürworten, gehen erschreckend viel weiter als der strittige Gesetzentwurf. Sie sprechen sich nur wenig verklausuliert für alles an fremdnütziger Forschung aus, was mit der EU-Verordnung möglich ist, bis hin zu fremdnütziger Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen und Kindern mit geistiger Behinderung.

Bereits im Juni hatte die Psychiatrie-Fachgesellschaft DGPPN kritisiert, dass die geplante Regelung zur fremdnützigen Forschung an nichteinwilligungsfähigen Personen eine solche Forschung an Menschen mit geistigen Behinderungen unmöglich macht.

An den heutigen Stellungnahmen wird erneut erkennbar, wohin die Reise führen könnte. Insbesondere, wenn die komplizierte Regelung mit Vorausverfügung nach Aufklärung zu wenige Probanden für die Forschung hervorbringt, ist die Forderung zu erwarten, auch die hinderliche Vorausverfügung abzuschaffen und die Tür ganz zu öffnen.

Die heute diskutierte Absenkung des Schutzniveaus für nicht einwilligungsfähige Erwachsene mit Patientenverfügung ist ein bioethischer Türöffner für fremdnützige Forschung auch an Personen, die – wie z.B. Kinder mit geistiger Behinderung – nie in der Lage waren, eine Verfügung zu verfassen.

Es ist daher konsequent, dass die Bundesvereinigung Lebenshilfe sich mit einstimmigen Beschlüssen von Bundesvorstand und Mitgliederversammlung gegen die Einführung gruppennützer Forschung an Nichteinwilligungsfähigen und vor die Menschen mit geistiger Behinderung gestellt hat.

Ergänzende Informationen:

Experten bewerten gruppennützige Forschung an Demenzkranken
Im Streit über die Forschung an Demenzkranken haben Ethiker, Mediziner und Juristen als Sachverständige im Bundestag ihre Argumente ausgetauscht. Bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Vorsitz von Dr. Edgar Franke (SPD) am Mittwoch, 19. Oktober 2016, stand die Streitfrage im Mittelpunkt, ob Arzneimittelstudien an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen (zum Beispiel Demenzkranken) auch dann zulässig sein sollen, wenn sie nur gruppennützig sind, den Betroffenen selbst also keine Vorteile bringen.
MITTEILUNG Deutscher Bundestag 19.10.16