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Höchstes Europäisches Gericht liefert Argumente gegen PID - Generalanwalt: Nach Europarecht kommt dem Embryo ab der Befruchtung Menschenwürde zu
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Yves Bot hat in
einem aktuellen Schlussantrag bekräftigt, dass nach Europarecht dem
menschlichen Embryo ab dem Zeitpunkt der Befruchtung Menschenwürde
zukommt.
Auf diesen Sachverhalt wies der gesundheitspolitische Sprecher der
größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP/Christdemokraten)
Dr. Peter Liese im Vorfeld zur Abstimmung zur
Präimplantationsdiagnostik im Deutschen Bundestag hin.
Bei dem Verfahren am Europäischen Gerichtshof geht es um die Frage,
ob menschliche Embryonen patentierbar sind. Der deutsche Forscher
Brüstle vertritt mit seinen Anwälten die Position, dass ein
Ausschluss von der Patentierbarkeit erst ab dem 14. Tage d. h. nach
der Einnistung in die Gebärmuter gilt. Der Generalanwalt hat aber
in seinem Plädoyer das Gegenteil festgestellt.
"In der überwiegenden Mehrheit der Fälle folgt das Gericht den
Schlussanträgen des Generalanwalts. Bei dem Urteil geht es zwar
nicht um Präimplantationsdiagnostik. Trotzdem bedeutet das Dokument
des Generalanwaltes einen wichtigen Einschnitt in der Europäischen
Rechtsgeschichte.
Entgegen der Behauptung von einigen Befürworter der PID ist die
Position, dass der menschliche Embryo ab der Befruchtung
schutzwürdig ist, keineswegs absurd. Der Generalanwalt des höchsten
Europäischen Gerichtes vertritt diese Position und ich bin
optimistisch, dass der Gerichtshof dieser Argumentation folgen
wird. Dies ist ein wichtiges Argument für die Debatte am Donnerstag
im Bundestag", so Liese, der am Institut für Humangenetik in Bonn
promoviert hat.
Liese wies außerdem darauf hin, dass der Antrag, der im Bundestag
bisher die meisten Unterstützer hat (Flach-Hintze) PID in
Deutschland auch für Krankheiten zulassen würde, bei denen
Pränataldiagnostik erst vor kurzem verboten wurde.
"Aus guten Gründen hat der Bundestag nach langer Debatte mit großer
Mehrheit vor kurzem beschlossen, dass eine vorgeburtliche
Diagnostik nicht möglich ist, wenn die Krankheit nach ärztlicher
Erkenntnis erst nach dem 18. Lebensjahr auftritt (spätmanifeste
Erkrankung genannt). Für diese Anwendung soll PID aber nach dem
Antrag Flach-Hintze möglich sein. Ich hoffe, dass auch diejenigen,
die PID nicht für grundsätzlich inakzeptabel halten über diesen
Punkt noch einmal nachdenken und sich daher einem anderen Antrag
anschließend, so Peter Liese abschließend."
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