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Herzlich Willkommen!

 „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ (Art. 1) und „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ (Art.2.) So steht es bis heute im Grundgesetz. In der Realität sieht es leider oft anders aus! Das erste aller Menschenrechte, das Recht auf Leben, wird in wachsendem Maße in Frage gestellt und bestritten.

Als Christdemokraten für das Leben e.V. stellen wir den Einsatz für den Schutz jedes menschlichen Lebens in allen Lebensphasen in den Mittelpunkt unserer Aufklärungsarbeit. Jeder Mensch hat das Recht leben zu dürfen, ob erwünscht oder unerwünscht, ob krank oder gesund, ob ungeboren oder alt. Dieses Menschenrecht ist heute besonders am frühen Lebensanfang, d.h. ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzellen, und zunehmend auch am Lebensende gefährdet. Beispiele sind die wachsende Akzeptanz und Förderung der Selektion von menschlichen Embryonen, Millionen von Abtreibungen in den letzten Jahrzehnten und deren Finanzierung durch Steuergelder, und die Zulassung von aktiver Sterbehilfe durch straffreie Suizidbeihilfe.

Mehr zu uns und unserer Arbeit erfahren Sie in der Rubrik "Über uns". Dort finden Sie auch unsere Grundsätze und Positionspapiere.

 
22.03.2024

Wochenkommentar zum Lebensschutz

Im Wochenkommentar auf radio horeb in der Sendung vom 16.03.24 spricht die CDL-Bundesvorsitzende, Susanne Wenzel, über das Thema Lebensschutz. Dabei beleuchtet sie noch einmal kritisch die jüngste Abstimmung in Frankreich und Abtreibung als angebliches "Menschenrecht".

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20.03.2024

Deutschland: Geburtenrate fällt auf den tiefsten Stand seit 2009

Die Geburtenrate in Deutschland ist in den letzten beiden Jahren deutlich gesunken und erreichte im Herbst 2023 mit etwa 1,36 Kindern pro Frau den niedrigsten Stand seit über einem Jahrzehnt. Dies teilte das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) in einer Presseaussendung vom 20.03.24 mit.

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20.03.2024

CDL: Bundesregierung muss ideologische Scheuklappen ablegen

Zu den neuen Geburtenzahlen, die das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung veröffentlicht hat, nimmt Odila Carbanje, die stellvertretende Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), wie folgt Stellung:

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18.03.2024

Organspende-Register gestartet

Am 18. März 2024 hat mit etlicher Verzögerung das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende unter www.organspende-register.de seinen Betrieb schrittweise aufgenommen.

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17.03.2024

Eilt: Bitte unterstützen Sie den CDL-Antrag an den CDU-Bundesparteitag

Fristablauf am 25.03.24

Liebe Freunde und Mitglieder der CDL,

für den kommenden Bundesparteitag der CDU in Berlin haben CDU-Mitglieder die Möglichkeit, durch Änderungsanträge am neuen Grundsatzprogramm mitzuwirken. Voraussetzung hierfür ist, dass der Antrag die Zustimmung von 500 weiteren CDU-Mitgliedern auf der Internetplattform CDUplus (www.cduplus.cdu.de/antragstool) findet.

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14.03.2024

Bundesregierung legt zehnten Erfahrungsbericht zum Stammzellgesetz vor

Die Bundesregierung  hat am 04.03.2024 ihren zehnten Erfahrungsbericht über die Durchführung des Stammzellgesetzes als Unterrichtung vorgelegt. Demnach wurden im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 19 inhaltlich eigenständige Anträge auf Genehmigung der Einfuhr und Verwendung bzw. Genehmigung der Verwendung von hES-Zellen gemäß § 6 StZG an das Robert Koch-Institut (RKI) als zuständige Genehmigungsbehörde gestellt. Bis zum Ende des Berichtszeitraums wurden insgesamt 22 Genehmigungen erteilt.  

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11.03.2024

BVL-Fachtagung am 20.04.24: Grenzbereiche des Lebens – zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Am 20. April 2024 veranstaltet der Bundesverband Lebensrecht (BVL) in Köln in Kooperation mit dem Katholischen Bildungswerk Köln eine Fachtagung im Rahmen der "Woche für das Leben" zum Thema: "Grenzbereiche des Lebens - zwischen Anspruch und Wirklichkeit".

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07.03.2024

BVL: „Für die Grundrechte von Frauen und vorgeburtlichen Kindern ist es ein schwarzer Tag.“

Zum Internationalen Frauentag am 08. März und zur Ergänzung der französischen Verfassung, Art. 34, um eine „garantierte Freiheit“ der Frau auf Abtreibung erklärte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V., in einem Pressestatement vom 07.03.24:

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06.03.2024

PM CDL: Frankreich tritt christliche und humanistische Werte mit Füßen

Den Beschluss beider Kammern des französischen Parlaments „Abtreibung“ in die Verfassung aufzunehmen kommentiert die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Susanne Wenzel, wie folgt:

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05.03.2024

Frankreich verankert Recht auf Abtreibung in der Verfassung

In Frankreich wird ein Recht auf Abtreibung in der Verfassung verankert. Bei einer Sitzung beider Parlamentskammern in Versailles am 04.03.24 wurde die dafür nötige Drei-Fünftel-Mehrheit erzielt.

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