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Grünbuch der EU-Kommission: EU-Initiativen zur Durchsetzung der EU-Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer"

Die EU-Kommission führt bis zum 12. August 2011 eine Befragung über "EU-Initiativen zur Durchsetzung der EU-Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer" durch.

Zielgruppe: Alle Bürgerinnen und Bürger, die nationalen, regionalen und lokalen Behörden, Gewerkschaften, Arbeitgebern, NROs, Akademikern, anderen Beteiligten, die sich für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer interessieren. Jeder kann mitmachen. 

Das Ziel der Konsultation ist es, zu beurteilen, wie am besten die Durchsetzung des Rechts auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu gewährleisten und die Hindernisse zu beseitigen sind. Die Europäische Kommission möchte die Beiträge der relevanten Akteure und Bürger zu möglichen künftigen Initiativen und Aktionen in diesem Bereich erhalten.

Politischer Sensibilitätsfaktor : Subsidiaritätsprinzip und Kompetenz der Mitgliedsstaaten. Die mitgliedsstaatliche Definitionshoheit des Begriffs "Ehe" als Bund zwischen Mann und Frau wird oft als "Hindernis" bei der Umsetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für gleichgeschlechtliche Paare bezeichnet. Deswegen sollte im Rahmen dieser Konsultation hingewirkt werden, dass die kumulative Anwendung der Prinzipien der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Nichtdiskriminierung weder mittelbar noch unmittelbar zur Neutralisierung dieser Definitionshoheit der Mitgliedsstaaten führt.

Beteiligen Sie sich an der Befragung im Rahmen des Grünbuchs

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