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CDL - News
Europäische Kommission präsentiert EU-Agenda für die Rechte des
Kindes
Wie kann die EU die Rechte des Kindes vor Gericht schützen? Was
kann sie tun, damit Entscheidungen in grenzübergreifenden
Sorgerechtsfällen so schnell wie möglich vollstreckt werden? Wie
kann verhindert werden, dass unsere Kinder online drangsaliert
werden? Die Europäische Kommission hat heute eine EU-Agenda zur
Stärkung der Rechte des Kindes vorgelegt. Dieses Ziel soll durch
die Umsetzung der Prinzipien der EU-Charta für Grundrechte erreicht
werden. Eine Reihe der in der Agenda enthaltenen konkreten
Maßnahmen, z. B. die Förderung einer kindgerechten Justiz,
verständlichere Informationen für Kinder über ihre Rechte und ein
besserer Schutz für Kinder im Internet, betreffen das Wohlergehen
und die Sicherheit von Kindern, also Bereiche, in denen ein
Tätigwerden der Union einen echten Mehrwert bewirken kann.
„Die Rechte des Kindes sind Grundrechte“, erklärte Viviane Reding,
die in der Kommission für das Ressort Justiz verantwortlich ist.
„Die EU und ihre 27 Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass
Kinder geschützt werden und das Wohl des Kindes der Maßstab unseres
Handelns ist. Kindgerechte Justiz bedeutet insbesondere, dass die
Rechte des Kindes berücksichtigt werden, wenn Kinder mit dem
Justizwesen in Kontakt kommen, sei es als Opfer oder Verdächtige
oder wenn ihre Eltern sich scheiden lassen oder über das Sorgerecht
streiten.“
Vizepräsident Antonio Tajani betonte, dass es wichtig sei, sexuelle
Ausbeutung von Kindern im Bereich Tourismus zu bekämpfen. „Sexuelle
Ausbeutung ist ein Verbrechen, eine schwerwiegende Verletzung der
Menschenwürde und der physischen und psychischen Integrität von
Kindern. Auf diesem Gebiet brauchen wir gemeinsame Strategien, die
Zusammenarbeit auf internationaler Ebene sowie Sensibilisierung und
entschlossenes Handeln. Die von der Kommission kürzlich angenommene
Mitteilung über Tourismus sieht spezielle Maßnahmen zur Bekämpfung
der Ausbeutung von Kindern vor“, fügte er hinzu.
Die heute vorgestellte EU-Agenda sieht elf Aktionen vor, die die
Kommission in den nächsten Jahren durchführen wird. Ziel ist es,
dass sich die EU-Organe und die Mitgliedstaaten erneut
verpflichten, die Rechte des Kindes in allen relevanten
Politikbereichen der EU zu stärken, zu schützen und in konkrete
Ergebnisse umzumünzen. Künftig sollten Maßnahmen der EU, die Kinder
mittelbar oder unmittelbar betreffen, in einer Weise konzipiert,
umgesetzt und überwacht werden, die dem Grundsatz des Kindeswohls
Rechnung trägt.
Kinder können sich beim Kontakt mit der Justiz mehreren
Schwierigkeiten gegenübersehen. Ist das System nicht auf Kinder
ausgerichtet, können schlimmstenfalls ihre Rechte verletzt werden.
Darüber hinaus benötigen insbesondere benachteiligte Kinder, die in
Armut aufwachsen, sozial ausgegrenzt werden oder behindert sind,
besonderen Schutz. Die Kommission wird im Rahmen eines Vorschlags
zum Opferschutz Kinder besonders berücksichtigen und spezielle
rechtliche Garantien für Kinder, die einer Straftat verdächtigt
werden, vorsehen und die Vorschriften für grenzübergreifende
Sorgerechtsfälle überarbeiten.
Die Kommission wird Kinder im Umgang mit dem Internet schützen und
sich bemühen, sie zu kompetenteren Nutzern zu machen und sie vor
Cyber-Bullying und -Grooming, schädlichen Inhalten und sonstigen
negativen Erfahrungen bei der Nutzung von Online-Technologien zu
bewahren suchen. Sie will die Kinder sensibilisieren und bei ihnen
ein aktives staatsbürgerliches Verhalten fördern. Deshalb wird sie
auf dem Webportal EUROPA eine gesonderte Einstiegsseite für Kinder
mit leicht zugänglichen Informationen über die Rechte von Kindern
und einschlägigen EU-Maßnahmen einrichten.
Das Engagement der Kommission für die Rechte von Kindern ist im
Rahmen ihrer Bemühungen zur Umsetzung der Grundrechtecharta zu
sehen, die für die EU-Organe rechtsverbindlich ist, wenn sie
Gesetze vorschlagen, und die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von
EU-Recht bindet. Im Oktober 2010 nahm die Kommission eine Strategie
für die wirksame Umsetzung der EU-Grundrechtecharta an
(IP/10/1348). Im nächsten Monat wird sie den ersten Jahresbericht
zum Thema Grundrechte vorstellen, in dem auch die Fortschritte bei
der Anwendung der Rechte des Kindes beobachtet werden.
Überblick über die elf Maßnahmen
Die Kommission wird insbesondere durch Folgendes zu kindgerechteren
Justizsystemen in der EU und zum Wohlergehen der Kinder beitragen:
1. Annahme eines Vorschlags für eine Richtlinie zum Opferschutz,
durch die das Schutzniveau für besonders schutzlose Opfer wie
Kinder erhöht werden soll (2011);
2. Vorlage eines Vorschlags für eine Richtlinie über spezielle
rechtliche Garantien für schutzwürdige Tatverdächtige oder
Angeklagte, einschließlich Kinder (2012);
3. Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften zur Erleichterung der
Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen der
elterlichen Verantwortung mit dem Ziel, im Interesse des Kindes
dafür zu sorgen, dass die Entscheidungen so schnell wie möglich
anerkannt und vollstreckt werden, und gegebenenfalls gemeinsame
Mindeststandards festzulegen (bis 2013);
4. Förderung der Publizität der Leitlinien des Europarates vom 17.
November 2010 für eine kinderfreundliche Justiz, die in künftigen
Rechtsinstrumenten im Bereich Zivil- und Strafjustiz berücksichtigt
werden sollen;
5. Unterstützung und Förderung von Fortbildungsmaßnahmen auf
europäischer Ebene für Richter und Angehörige anderer einschlägiger
Berufsgruppen im Hinblick auf die bestmögliche Partizipation von
Kindern im Rahmen der Justiz.
6. Die Kommission wird den Austausch bewährter Verfahren und die
Verbesserung der Ausbildung von Betreuern und Behörden, die engen
Kontakt zu unbegleiteten Kindern haben, fördern (2011-2014).
7. Die Kommission wird innerhalb des EU-Rahmens für nationale
Strategien zur Integration der Roma, der im Frühjahr 2011
angenommen werden soll, den Kindern einen besonderen Stellenwert
einräumen und vor allem auf eine intensivere Nutzung der
Strukturfonds zur Integration der Roma hinwirken.
8. Die Kommission wird alle Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu zu
bewegen suchen, für die rasche Einführung und Betriebsbereitschaft
der Hotline 116 000 für vermisste Kinder und der Systeme zur
Alarmierung der Öffentlichkeit zu sorgen, und sie dabei
unterstützen (2011-2012).
9. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten und sonstigen Akteure
dabei unterstützen, noch mehr vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der
Kinder gegen Drangsalierungen und Cyber-Bullying, schädliche
Inhalte und sonstige negative Erfahrungen bei der Nutzung von
Online-Technologien zu ergreifen, wobei sie vor allem auf das
Programm für mehr Sicherheit im Internet zurückgreifen und bei der
einschlägigen Industrie auf eine Selbstregulierung hinwirken wird
(2009-2014).
10. Die Umsetzung der EU-Leitlinien für die Förderung und den
Schutz der Rechte des Kindes, in deren Mittelpunkt die Bekämpfung
jeglicher Art von Gewalt gegen Kinder steht. Die EU wird deren
Umsetzung evaluieren und die Leitlinien zum Thema Kinder und
bewaffnete Konflikte umsetzen, die auf der überarbeiteten
Umsetzungsstrategie von 2010 basieren.
11. Die Kommission wird im Laufe des Jahres 2011 auf dem Webportal
EUROPA eine gesonderte Einstiegsseite mit Informationen für Kinder
und über die Rechte von Kindern einrichten. Sie wird die übrigen
EU-Organe dazu ermuntern, sich der Initiative anzuschließen.
Hintergrund
Gemäß dem Vertrag von Lissabon ist die EU verpflichtet, den Schutz
der Rechte des Kindes zu fördern. Die Rechte des Kindes gehören zu
den Grundrechten, die die EU nach Artikel 24 der
EU-Grundrechtecharta achten muss. Außerdem haben alle 27
EU-Mitgliedstaaten das Übereinkommen der Vereinten Nationen über
die Rechte des Kindes ratifiziert.
Die Strategie Europa 2020 (IP/10/225) und der Aktionsplan der
Kommission zur Umsetzung des Stockholmer Programms (IP/10/447)
haben für das 21. Jahrhundert die Vision eines Europa entwickelt,
in dem die Kinder bessere Bildungschancen und einen besseren Zugang
zu den Leistungen und Ressourcen erhalten, die sie benötigen, um
erwachsen zu werden, und in dem ein wirksamerer Schutz ihrer Rechte
gewährleistet ist.
Weitere Informationen:
Die Rechte des Kindes in der EU:
http://ec.europa.eu/justice/policies/children/policies_children_intro_en.htm.
Presseraum der Generaldirektion Justiz:
http://ec.europa.eu/justice/news/intro/news_intro_en.htm
Homepage von Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission und
EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft:
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/reding/index_de.htm
**********************
Europäisches Parlament
Arbeitsgruppe "Familie, Kinderrechte und Solidarität zwischen den
Generationen"
Dr. med. Anna Záborská MdEP, Vorsitzende
Tobias Teuscher, Pers. Referent
Büro ASP 3 F 357
B-1047 Brüssel
Tel +32.475.86.40.64
tobias.teuscher@europarl.europa.eu
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