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Christdemokraten für das Leben
Selbstverständnis
Wir sind eine Initiative in der CDU/CSU, gegründet von Mitgliedern
der Unionsparteien, die den Lebensschutz in Deutschland durch
politisches Handeln und Bewußtseinsbildung verstärken wollen. Als
einzige auch politisch und parlamentarisch verankerte Initiative
für das Lebensrecht in Deutschland arbeiten wir mit vielen
Organisationen in Deutschland und in Europa zusammen.
Selbstverständnis - Wir Christdemokraten für das Leben ...
• sind die einzige auch politisch und parlamentarisch verankerte
Initiative für das Lebensrecht in Deutschland,
• haben uns 1985 auf Bundesebene innerhalb der CDU/ CSU gegründet,
• setzen uns vor allem für das hilflose und ungeborene Leben ein,
• engagieren uns für ein kinderfreundliches gesellschaftliches
Klima,
• treten ein für die Menschenwürde des Embryos und gegen Klonen und
Selektion,
• sind für die Achtung des Lebens bis zu seinem natürlichen Ende
und lehnen deshalb aktive Sterbehilfe ab,
• fordern Ausbau der Hospizbegleitung und Palliativmedizin sowie
verstärkte Aus- und Weiterbildung auf diesen Gebieten
• sind dem christlichen Menschenbild verpflichtet,
• wollen den Lebensschutz in Deutschland durch politisches Handeln
und Bewusstseinsbildung verstärken,
• sind Mitglied im Bundesverband Lebensrecht,
• wollen als Christen bewusst Verantwortung in unserer Gesellschaft
übernehmen.
… und wofür wir stehen
Diese Wertvorstellungen begründen Ansprüche und setzten zugleich
Maßstäbe, an denen wir politisches Handeln messen.
Insbesondere der mangelhafte Schutz der ungeborenen Kinder ist mit
diesen Maßstäben unvereinbar. Er gefährdet die Glaubwürdigkeit des
Staates und der ihn tragenden Parteien. Wir setzen uns deshalb für
eine Politik ein, die den Widerspruch zwischen Menschenwürde
(Grundgesetz, Artikel 1) und derzeitiger Praxis aufhebt.
Jeder Mensch hat Anspruch auf Achtung seiner Würde und seines
unveräußerlichen Rechts auf Leben, ob er stark ist oder schwach,
reich oder arm, gesund oder krank, geboren oder noch ungeboren. Die
Menschenwürde und das Recht auf Leben sind Grundlage und
Voraussetzung aller anderen Rechte.
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