Kurs der Bundesregierung in der Gentechnik 

Antwort (inkl. Fragen) der Bundesregierung auf die 
Kleine Anfrage 
der Abgeordneten Annette Widmann-Mauz, Hubert Hüppe, Dr. Maria Böhmer, u. a. und der Fraktion der CDU/CSU

betr.: "Künftiger Kurs der Bundesregierung in der Gentechnik"

BT-Drs. 14/5169

In der rot-grünen Regierungskoalition gibt es nach einem Bericht des Handelsblattes vom 18. Januar 2001 Meinungsverschiedenheiten über den künftigen Kurs in der Gentechnik-Politik. Sowohl der Bundeskanzler Gerhard Schröder, als auch die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Gudrun Schaich-Walch, hatten den Meldungen zufolge unmittelbar nach dem Leitungswechsel im Bundesministerium für Gesundheit erklärt, für das von der zurückgetretenen Bundesgesundheitsministerin, Andrea Fischer, geplante Fortpflanzungsmedizingesetz bestehe kein Handlungsbedarf. 

Am 18. Januar 2001 hat die neu ins Amt der Bundesministerin für Gesundheit berufene Ulla Schmidt nach Angaben von ddp die Haltung der Parlamentarischen Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch unterstützt und betont, dass auch sie keinen "aktuellen gesetzlichen Handlungsbedarf" sehe. Die neue Bundesministerin für Gesundheit hat ferner die Einrichtung eines nationalen Ethikrates für Fragen der Gentechnik angekündigt. 

In einem Interview des "Stern" vom 11. Januar 2001 distanziert sich Bundeskanzler Gerhard Schröder von der "Kritik derer, die (ihm) jetzt mit hehrer Moral kommen" und warnt vor "einem Bündnis zwischen Fortschrittsfeindlichkeit in unserer Gesellschaft und konservativem Fundamentalismus".

Am 17. Januar 2001 hat der Bundeskanzler in einer Rede in der Evangelischen Akademie in Tutzing gefordert, die Gentechnik-Debatte müsse "ohne ideologische Scheuklappen" und Denkverbote geführt werden. Der Bundeskanzler weiter: Themen, "die uns alle angehen", dürften nicht stellvertretend an ein "Gremium von besonders klugen" oder "besonders moralischen Menschen" delegiert werden. 

Der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und Medien, Staatsminister Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin, hat in einem Beitrag für den "TAGESSPIEGEL" am 3. Januar 2001 ausgeführt, Menschenwürde sei "dort angebracht, wo die Voraussetzungen erfüllt sind, dass ein menschliches Wesen entwürdigt werde, ihm seine Selbstachtung genommen werden kann. Daher lässt sich das Kriterium der Menschenwürde nicht auf Embryonen ausweiten."

Die Bundesministerin der Justiz, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, hat sich laut Agenturmeldungen vom 18. Januar 2001 gegen einen Kurswechsel bei der Biopatentierung und des Embryonenschutzes ausgesprochen. Über mögliche Lücken beim derzeitigen Embryonenschutz, etwa beim Import von Stammzellen, müsse eine breit angelegte Diskussion geführt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen 1 bis 6:

1. Aus welchen Gründen distanziert sich die Bundesregierung von dem von der ehemaligen Bundesministerin für Gesundheit, Andrea Fischer, vorgelegten Eckpunktepapier für ein Fortpflanzungsmedizingesetz?

2. Warum hat die Bundesregierung ein aufwendiges und teueres Fortpflanzungsmedizinsymposium ausgerichtet, wenn sie keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf erkennt? Was geschieht mit den dort gefundenen Ergebnissen?

3. Wird das vom Robert Koch-Institut bearbeitete Projekt der Kongressdokumentation über das Fortpflanzungsmedizinsymposium weiter verfolgt? Wann ist mit der Veröffentlichung der Dokumentation zu rechnen?

4. Rückt die Bundesregierung, wie von der Parlamentarischen Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch in einem Interview mit der "Financial Times Deutschland" angekündigt, von der strikten Ablehnung der Präimplantationsdiagnostik ab? Wenn ja, in welchem Umfang? Nach welchen Kriterien sind künftig Regelungen bei der Präimplantationsdiagnostik geplant?

5. Wie will die Bundesregierung künftig mit Stammzellen, insbesondere mit der Gewinnung embryonaler Stammzellen einschließlich des sog. therapeutischen Klonens erfahren? Welche rechtlichen Regelungen erwägt sie hier?

6. Wie steht die Bundesregierung zur Frage des Imports von embryonalen Stammzellen?

Antwort:
Das Bundesministerium für Gesundheit hat durch das im Mai 2000 in Berlin durchgeführte Symposium den notwendigen breiten Dialog zu den aktuellen medizinischen, ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Fragen der Fortpflanzungsmedizin und der damit in Zusammenhang stehenden Fragen des Embryonenschutzes eröffnet. Die Veranstaltung diente der Vorbereitung der Entscheidungsfindung, ob und inwieweit der Bund von der seit 1994 bestehenden Gesetzgebungskompetenz zu Regelungen auf dem Gebiet der Fortpflanzungsmedizin Gebrauch machen soll. Auf dem Symposium wurde der derzeitige Meinungsstand der medizinischen Wissenschaft und Praxis, der Forschung, Ethik, Rechtswissenschaft und Sozialwissenschaft zum Thema von den unterschiedlichen Standpunkten aus dargestellt und kontrovers diskutiert. Das Symposium war der Öffentlichkeit zugänglich. Die Diskussion hat in einer insgesamt sehr sachlichen Atmosphäre stattgefunden und eine bemerkenswerte öffentliche Reaktion hervorgerufen, die zeigt, dass in diesem Bereich viele Probleme angesprochen sind, die in unserer Gesellschaft die Menschen bewegen. Dabei geht es teilweise um gesellschaftliche Wertentscheidungen und relevante Grundrechtspositionen. Der umfangreiche Tagungsband über das Symposium befindet sich zur Zeit im Druck; er erscheint in der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit. Vor der Entscheidung über gesetzliche Regelungen in diesem Bereich, insbesondere auch zu den in den Fragen 4 bis 6 angesprochenen Punkten, sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Debatte nunmehr im Bundestag intensiv fortgesetzt werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Diskussionsprozess interdisziplinär und fraktionsübergreifend erfolgt und angesichts der grundlegenden Bedeutung der zu treffenden Entscheidungen für verschiedene Grundrechtspositionen der Betroffenen, wie z. B. Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit, Menschenwürde und Freiheit der Forschung, aber auch für die Gesellschaft insgesamt, eine sorgfältige und eingehende Diskussion geboten ist. Die Bundesregierung will den Ergebnissen dieser Diskussion nicht vorgreifen. Die Einbringung eines Gesetzentwurfs kann erst am Ende dieser Diskussion stehen. Bei dem in Frage 1 angesprochenen Eckpunktepapier handelte es sich nicht um ein innerhalb der Bundesregierung abgestimmtes Konzept für ein mögliches Fortpflanzungsmedizingesetz, sondern um ein Positionspapier - als solches war es auch bezeichnet worden -, das die Meinung der damaligen Bundesministerin für Gesundheit wiedergab und das die fraktionsübergreifende überparteiliche Diskussion einleiten sollte.

Frage 7: Wie beurteilt die Bundesregierung die therapeutischen Möglichkeiten aus Nabelschnurblut und Plazenta isolierter Stammzellen? Beabsichtigt die Bundesregierung die Förderung von individuellen Plazenta-Zellbanken für Neugeborene?

Antwort:
Die Plastizität von Vorläuferzellen aus Nabelschnurblut und Plazenta ist im Vergleich zum Potential von Vorläuferzellen aus adulten bzw. fötalen Geweben bisher nicht eindeutig geklärt. Zu diesen Fragestellungen werden weltweit einschlägige Forschungsarbeiten durchgeführt. Die Bundesregierung beurteilt die Perspektiven, die sich aus einem erhofften breiten Einsatz von Stammzellen aus Nabelschnurblut ergeben, als positiv. Bereits seit 1988 werden Stammzellen aus Nabelschnurblut bei der Behandlung maligner Erkrankungen des blutbildenden Systems oder angeborener Defizienzen der blutbildenden Zellen eingesetzt und zwar alternativ zu Stammzellen, die aus dem Knochenmark oder - nach Mobilisierung aus dem Knochenmark - aus dem peripheren Blut gewonnen werden. Die Menge an kernhaltigen Zellen bzw. Stammzellen in einer Nabelschnurblutpräparation reicht in der Regel nur aus, Kinder zu behandeln. Für den Einsatz bei erwachsenen Patienten müssten die relevanten Zellen im Laboratorium vermehrt werden, um die notwendige Menge zuführen zu können. Diese Möglichkeit wird derzeit von verschiedenen Forschungseinrichtungen erprobt. Die Vorteile des Nabelschnurblutes werden gegenüber den vorgenannten Alternativen Knochenmark oder periphere Stammzellen darin gesehen, dass die Gewinnung ohne Belastungen für den Spender erfolgt, die tiefgefrorenen Nabelschnurpräparate weltweit aus einem Verbund von Zell- bzw. Blutbanken abgerufen und versandt werden können, und schließlich die Stammzellen im Nabelschnurblut eine relative immunologische Unreife aufweisen. Letzteres dürfte zu einer besseren Akzeptanz der Zellen im Empfänger führen. Eine weitere Verbesserung der immunologischen Verträglichkeit ergibt sich bei der Verwendung von Stammzellen aus Nabelschnurblut bei Geschwisterkindern. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Daten wurden seit 1988 weltweit ca. 1.500 unverwandte Nabelschnurblut-Stammzelltransplantationen durchgeführt sowie ca. 500 Transplantationen bei Geschwisterkindern. Die am häufigsten behandelte Erkrankung ist die akute Leukämie. In Deutschland sind bisher 18 unverwandte Nabelschnurblut-Stammzelltransplantationen bekannt geworden. In den vergangenen Jahren haben sich viele Nabelschnurblutbanken europaweit und auch weltweit zu Verbundsystemen zusammengeschlossen, um untereinander Präparate auszutauschen und gemeinsame Standards zur Herstellung und Aufbewahrung von Nabelschnurblut-Stammzellpräparaten festzulegen. Die Herstellung und die Abgabe der Präparate aus den Nabelschnurblutbanken unterliegen in Deutschland den Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen des Arzneimittelgesetzes. Dem Paul-Ehrlich-Institut, der zuständigen Bundesoberbehörde, sind acht derartige Einrichtungen bekannt, sechs von ihnen haben Zulassungsanträge gestellt. Über die Gewinnung anderer Stammzellen aus Nabelschnurblut als der der blutbildenden Zellreihen, wie z. B. neuronale Stammzellen oder Vorläuferzellen der Inselzellen der Bauchspeicheldrüse, wird weltweit geforscht. Veröffentlichungen sind dazu bisher nicht bekannt geworden. Über die Anwesenheit von sog. mesenchymalen Stammzellen beispielsweise für die Entwicklung von Muskulatur oder Bindegewebe ist publiziert worden. Der Stellenwert dieser Projekte wird hoch eingeschätzt, zumal es sich dabei um einen ethisch unbedenklichen Zugang zu pluripotenten Stammzellen handelt. Zellbanken der genannten Art werden bereits von Unternehmen bzw. im Universitätsbereich an einzelnen Standorten aufgebaut.

Frage 8: Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele aus In-vitro-Fertilisation entstandene überzählige Embryonen in Deutschland vorhanden sind? Wie gedenkt die Bundesregierung mit diesen Embryonen zu verfahren?

Antwort:
Der Bundesregierung liegen keine aktuellen Informationen über das Vorhandensein sog. überzähliger Embryonen vor. Eine Anfrage bei den zuständigen Landesbehörden und den entsprechenden Fachverbänden ist veranlasst. Eine zuletzt 1996 durchgeführte entsprechende Anfrage sowie immer wieder durchgeführte Gespräche mit auf diesem Gebiet tätigen Ärzten geben keinen Anlass für die Annahme, dass in Deutschland eine Kryokonservierung von Embryonen in nennenswerter Zahl stattfindet. Im Rahmen einer In-vitro-Fertilisation ist sie nach dem Embryonenschutzgesetz nur in Einzelfällen erlaubt, wenn es zu Übertragungshindernissen auf die zu behandelnde Frau, etwa infolge einer Erkrankung, kommt. Die betroffenen Embryonen können dann später übertragen werden, so dass sie nicht "überzählig" bleiben.

Frage 9: Welche Haltung nimmt die Bundesregierung bezüglich der Zulässigkeit von Gentests ein? Wie steht sie zu ihrer Verwertung durch Sozialversicherungsträger und Versicherungen?

Antwort:
Für die Verwertung von aus genetischen Tests gewonnenen Erkenntnissen beim Zugang zu Sozialversicherungen sieht die Bundesregierung keinen Raum. Die Feststellung der Versicherungspflicht und die ggf. bestehende Berechtigung zur Sozialversicherung ist unabhängig von derartigen Erkenntnissen. In der privaten Kranken-, Unfall- und Lebensversicherung werden Gentests gegenwärtig nicht als Voraussetzung für den Abschluss von Versicherungsverträgen verlangt; hierauf haben sich die deutschen Versicherer untereinander verständigt. Dies bewertet die Bundesregierung positiv.

Fragen 10 und 11:

10. Welche gesellschaftlichen Gruppen meint der Bundeskanzler, wenn er vor "einem Bündnis zwischen Fortschrittsfeindlichkeit in unserer Gesellschaft und konservativem Fundamentalismus" warnt? 

11. Was meint der Bundeskanzler, wenn er eine Diskussion "ohne ideologische Scheuklappen" fordert?

Antwort:
Die Bundesregierung hält es für erforderlich, einen umfassenden und kritischen gesellschaftlichen Dialog über die Chancen, Risiken und ethischen Grenzen gen- und biotechnologischer Verfahren in Gang zu setzen. Dieser Dialog ist Voraussetzung dafür, in einem breiten gesellschaftlichen Konsens tragfähige Entscheidungen zu den Zukunftsfragen, die sich mit diesen Verfahren verbinden, treffen zu können. Deshalb hat der Bundeskanzler eine intensive Diskussion dieser Thematik im Deutschen Bundestag angeregt. Die Absicht ist, unter Hinzuziehung von Sachverständigen aus den Bereichen Religion, Kultur und Wissenschaft sowie Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen eine vorurteilsfreie, von gegenseitigem Respekt vor den verschiedenen vertretenen Positionen geprägte Auseinandersetzung über die Fraktionsgrenzen hinweg zu ermöglichen.

Fragen 12 bis 18:

12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, und ihrer Parlamentarischen Staatssekretärin, Gudrun Schaich-Walch, dass die Einrichtung eines nationalen Ethikrates für Fragen der Gentechnik sinnvoll ist? 

13. Wenn ja, wie ist das mit der Aussage des Bundeskanzlers zu vereinbaren, Themen, "die uns alle angehen", dürften nicht stellvertretend an ein "Gremium von besonders klugen" oder "besonders moralischen Menschen" delegiert werden?

14. Wenn man die in Frage 13 gemachte Aussage des Bundeskanzlers zugrundelegt, wer soll dann in den nationalen Ethikrat berufen werden? 

15. Wann will die Bundesregierung einen nationalen Ethikrat für Fragen der Gentechnik einrichten? Was soll dieses Gremium leisten?

16. Wie sieht das Gesamtkonzept aus, in das der Ethikrat eingebunden ist?

17. Welche Kompetenzen soll der Ethikrat haben?

18. Wem soll der Ethikrat zuarbeiten? 

Antwort:
Die rapiden Fortschritte in der Gen- und Biotechnologie wie auch in den Lebenswissenschaften insgesamt bieten unserer Gesellschaft auf der einen Seite große Chancen. Insbesondere im medizinischen Bereich nähren sie die Hoffnung auf verbesserte Diagnostik und Therapie bis hin zur Heilung bislang als unheilbar geltender Krankheiten. Nicht zuletzt verbinden sich mit der Nutzung dieser neuen Möglichkeiten und Ansätze Hoffnungen auf wirtschaftliches Wachstum und zukunftsfähige Arbeitsplätze. Auf der anderen Seite bestehen Befürchtungen, dass die neuen Technologien nicht beherrschbar sind und ihr Missbrauch zu Reproduktion und Selektion von Menschen sowie zur Diskriminierung Einzelner aufgrund ihrer genetischen Disposition führen könnte. In diesem Spannungsfeld rücken ethische Fragen in den Vordergrund, die Politik nur in möglichst großer Übereinstimmung mit der Gesellschaft beantworten kann und darf. Voraussetzung für langfristig tragfähige Entscheidungen ist ein freier öffentlicher Diskurs. Dieser setzt einen hohen Sachverstand der Experten und ein breites Wissen in der Bevölkerung voraus. Die umfassende Information der Bürger soll ihre Teilhabe an diesem Prozess ermöglichen. Zur Förderung dieses Diskurses wird Bundeskanzler Gerhard Schröder einen Deutschen Ethikrat berufen. Der Ethikrat soll das nationale Forum des Dialogs über ethische Fragen werden, die sich durch den Fortschritt in den Lebenswissenschaften stellen. Er soll die verschiedenen gesellschaftlichen Positionen widerspiegeln und Impulse in die breite Öffentlichkeit geben. Mit der Berufung des Rates verbindet sich die Absicht, die bisher segmentierte Diskussion von Expertenkreisen und gesellschaftlichen Gruppen zusammenzuführen. Der Deutsche Ethikrat soll den wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs zu Fragen der Lebenswissenschaften vernetzen und Bürgerinnen und Bürger zum Dialog einladen. Zu seinen Aufgaben wird die Bündelung des interdisziplinären Diskurses von Naturwissenschaften, Theologie, Ethik und Philosophie, Sozial- und Rechtswissenschaften und die Organisation einer gesellschaftlichen und politischen Debatte unter Einbeziehung der verschiedenen Gruppen gehören. Er wird Stellung nehmen zu ethischen Aspekten neuer Entwicklungen auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften sowie zu deren Folgen für Individuum und Gesellschaft. Ihm werden Expertinnen und Experten der verschiedenen relevanten Wissenschaftsdisziplinen und Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlicher Gruppen im Willensbildungsprozess angehören.

Fragen 19 bis 23:

19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Staatsminister Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin, dass sich "das Kriterium der Menschenwürde nicht auf Embryonen ausweiten" lässt?

20. Wenn ja, wie begründet sie dann die Notwendigkeit eines Embryonenschutzgesetzes?

21. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Position von Staatsminister Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin mit dem Grundgesetz vereinbar ist? Wenn ja, wie begründet sie das?

22. Wenn die Bundesregierung nicht die Auffassung des Staatsministers Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin teilt, warum hat sie sich nicht öffentlich von seiner Meinung distanziert angesichts eines - nach den Worten des Bundeskanzlers - für die gesamte Gesellschaft bedeutsamen Themas?

23. Wird der Staatsminister Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin auch in Zukunft Einfluss auf die Gentechnik-Debatte nehmen? Wenn ja, in welcher Form?

Antwort:
Die Bundesregierung sieht in den Äußerungen des Staatsministers beim Bundeskanzler, Herrn Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin, einen persönlichen Beitrag zu der erforderlichen intensiven Debatte der Bio- und Gentechnologie. Herr Prof. Dr. Nida-Rümelin hat sich seit Anfang der 90er Jahre und zuletzt kurz vor seinem Amtsantritt als Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien als Philosoph zu ethischen Fragen der Bio- und Gentechnologie geäußert. Ethische Argumente sind keine rechtlichen Argumente. In der internationalen Philosophie werden Begriffe wie z. B. der der Menschenwürde gelegentlich anders verwendet als im verbindlichen deutschen Verfassungsrecht. Die Bundesregierung sieht sich in ihrem Handeln auch künftig in der verfassungsrechtlichen Verpflichtung, die Würde des Menschen, wie sie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ihren Ausdruck gefunden hat (vgl. etwa BVerfGE 87, 209, 228; 88, 203, 251), zu achten und zu schützen (Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG).

Frage 24: Wird der Bundeskanzler in Fragen der Gentechnik, insbesondere in der Humangenetik von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch machen? Wenn ja, in welche Richtung soll die Entwicklung gehen? Welches Konzept liegt den Überlegungen des Kanzlers zugrunde? 

Antwort:
Der Bundeskanzler ist der Auffassung, dass tragfähige Entscheidungen zum Umgang mit Chancen und Risiken der Gen- und Biotechnologie eine breite öffentliche Debatte voraussetzen. Auf die Antworten zu den Fragen 10 bis 18 wird verwiesen.

Pressemitteilung der Abgeordneten Hubert Hüppe MdB und Anette Widmann-Mauz MdB zu dieser Antwort