Antwort (inkl. Fragen)
der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Annette
Widmann-Mauz, Hubert Hüppe, Dr. Maria Böhmer, u. a. und der Fraktion
der CDU/CSU
betr.: "Künftiger
Kurs der Bundesregierung in der Gentechnik"
BT-Drs. 14/5169
In der rot-grünen Regierungskoalition
gibt es nach einem Bericht des Handelsblattes vom 18. Januar 2001 Meinungsverschiedenheiten
über den künftigen Kurs in der Gentechnik-Politik. Sowohl der
Bundeskanzler Gerhard Schröder, als auch die Parlamentarische Staatssekretärin
im Bundesministerium für Gesundheit, Gudrun Schaich-Walch, hatten
den Meldungen zufolge unmittelbar nach dem Leitungswechsel im Bundesministerium
für Gesundheit erklärt, für das von der zurückgetretenen
Bundesgesundheitsministerin, Andrea Fischer, geplante Fortpflanzungsmedizingesetz
bestehe kein Handlungsbedarf.
Am 18. Januar 2001 hat die
neu ins Amt der Bundesministerin für Gesundheit berufene Ulla Schmidt
nach Angaben von ddp die Haltung der Parlamentarischen Staatssekretärin
Gudrun Schaich-Walch unterstützt und betont, dass auch sie keinen
"aktuellen gesetzlichen Handlungsbedarf" sehe. Die neue Bundesministerin
für Gesundheit hat ferner die Einrichtung eines nationalen Ethikrates
für Fragen der Gentechnik angekündigt.
In einem Interview des "Stern"
vom 11. Januar 2001 distanziert sich Bundeskanzler Gerhard Schröder
von der "Kritik derer, die (ihm) jetzt mit hehrer Moral kommen" und warnt
vor "einem Bündnis zwischen Fortschrittsfeindlichkeit in unserer Gesellschaft
und konservativem Fundamentalismus".
Am 17. Januar 2001 hat der
Bundeskanzler in einer Rede in der Evangelischen Akademie in Tutzing gefordert,
die Gentechnik-Debatte müsse "ohne ideologische Scheuklappen" und
Denkverbote geführt werden. Der Bundeskanzler weiter: Themen, "die
uns alle angehen", dürften nicht stellvertretend an ein "Gremium von
besonders klugen" oder "besonders moralischen Menschen" delegiert werden.
Der Beauftragte der Bundesregierung
für Angelegenheiten der Kultur und Medien, Staatsminister Prof. Dr.
Julian Nida-Rümelin, hat in einem Beitrag für den "TAGESSPIEGEL"
am 3. Januar 2001 ausgeführt, Menschenwürde sei "dort angebracht,
wo die Voraussetzungen erfüllt sind, dass ein menschliches Wesen entwürdigt
werde, ihm seine Selbstachtung genommen werden kann. Daher lässt sich
das Kriterium der Menschenwürde nicht auf Embryonen ausweiten."
Die Bundesministerin der
Justiz, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, hat sich laut Agenturmeldungen
vom 18. Januar 2001 gegen einen Kurswechsel bei der Biopatentierung und
des Embryonenschutzes ausgesprochen. Über mögliche Lücken
beim derzeitigen Embryonenschutz, etwa beim Import von Stammzellen, müsse
eine breit angelegte Diskussion geführt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen
wir die Bundesregierung:
Fragen 1 bis 6:
1. Aus welchen Gründen
distanziert sich die Bundesregierung von dem von der ehemaligen Bundesministerin
für Gesundheit, Andrea Fischer, vorgelegten Eckpunktepapier für
ein Fortpflanzungsmedizingesetz?
2. Warum hat die Bundesregierung
ein aufwendiges und teueres Fortpflanzungsmedizinsymposium ausgerichtet,
wenn sie keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf erkennt? Was geschieht
mit den dort gefundenen Ergebnissen?
3. Wird das vom Robert Koch-Institut
bearbeitete Projekt der Kongressdokumentation über das Fortpflanzungsmedizinsymposium
weiter verfolgt? Wann ist mit der Veröffentlichung der Dokumentation
zu rechnen?
4. Rückt die Bundesregierung,
wie von der Parlamentarischen Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch
in einem Interview mit der "Financial Times Deutschland" angekündigt,
von der strikten Ablehnung der Präimplantationsdiagnostik ab? Wenn
ja, in welchem Umfang? Nach welchen Kriterien sind künftig Regelungen
bei der Präimplantationsdiagnostik geplant?
5. Wie will die Bundesregierung
künftig mit Stammzellen, insbesondere mit der Gewinnung embryonaler
Stammzellen einschließlich des sog. therapeutischen Klonens erfahren?
Welche rechtlichen Regelungen erwägt sie hier?
6. Wie steht die Bundesregierung
zur Frage des Imports von embryonalen Stammzellen?
Antwort:
Das Bundesministerium für
Gesundheit hat durch das im Mai 2000 in Berlin durchgeführte Symposium
den notwendigen breiten Dialog zu den aktuellen medizinischen, ethischen,
rechtlichen und gesellschaftlichen Fragen der Fortpflanzungsmedizin und
der damit in Zusammenhang stehenden Fragen des Embryonenschutzes eröffnet.
Die Veranstaltung diente der Vorbereitung der Entscheidungsfindung, ob
und inwieweit der Bund von der seit 1994 bestehenden Gesetzgebungskompetenz
zu Regelungen auf dem Gebiet der Fortpflanzungsmedizin Gebrauch machen
soll. Auf dem Symposium wurde der derzeitige Meinungsstand der medizinischen
Wissenschaft und Praxis, der Forschung, Ethik, Rechtswissenschaft und Sozialwissenschaft
zum Thema von den unterschiedlichen Standpunkten aus dargestellt und kontrovers
diskutiert. Das Symposium war der Öffentlichkeit zugänglich.
Die Diskussion hat in einer insgesamt sehr sachlichen Atmosphäre stattgefunden
und eine bemerkenswerte öffentliche Reaktion hervorgerufen, die zeigt,
dass in diesem Bereich viele Probleme angesprochen sind, die in unserer
Gesellschaft die Menschen bewegen. Dabei geht es teilweise um gesellschaftliche
Wertentscheidungen und relevante Grundrechtspositionen. Der umfangreiche
Tagungsband über das Symposium befindet sich zur Zeit im Druck; er
erscheint in der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit.
Vor der Entscheidung über gesetzliche Regelungen in diesem Bereich,
insbesondere auch zu den in den Fragen 4 bis 6 angesprochenen Punkten,
sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Debatte nunmehr im Bundestag
intensiv fortgesetzt werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass der
Diskussionsprozess interdisziplinär und fraktionsübergreifend
erfolgt und angesichts der grundlegenden Bedeutung der zu treffenden Entscheidungen
für verschiedene Grundrechtspositionen der Betroffenen, wie z. B.
Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit, Menschenwürde
und Freiheit der Forschung, aber auch für die Gesellschaft insgesamt,
eine sorgfältige und eingehende Diskussion geboten ist. Die Bundesregierung
will den Ergebnissen dieser Diskussion nicht vorgreifen. Die Einbringung
eines Gesetzentwurfs kann erst am Ende dieser Diskussion stehen. Bei dem
in Frage 1 angesprochenen Eckpunktepapier handelte es sich nicht um ein
innerhalb der Bundesregierung abgestimmtes Konzept für ein mögliches
Fortpflanzungsmedizingesetz, sondern um ein Positionspapier - als solches
war es auch bezeichnet worden -, das die Meinung der damaligen Bundesministerin
für Gesundheit wiedergab und das die fraktionsübergreifende überparteiliche
Diskussion einleiten sollte.
Frage 7: Wie beurteilt
die Bundesregierung die therapeutischen Möglichkeiten aus Nabelschnurblut
und Plazenta isolierter Stammzellen? Beabsichtigt die Bundesregierung die
Förderung von individuellen Plazenta-Zellbanken für Neugeborene?
Antwort:
Die Plastizität von
Vorläuferzellen aus Nabelschnurblut und Plazenta ist im Vergleich
zum Potential von Vorläuferzellen aus adulten bzw. fötalen Geweben
bisher nicht eindeutig geklärt. Zu diesen Fragestellungen werden weltweit
einschlägige Forschungsarbeiten durchgeführt. Die Bundesregierung
beurteilt die Perspektiven, die sich aus einem erhofften breiten Einsatz
von Stammzellen aus Nabelschnurblut ergeben, als positiv. Bereits seit
1988 werden Stammzellen aus Nabelschnurblut bei der Behandlung maligner
Erkrankungen des blutbildenden Systems oder angeborener Defizienzen der
blutbildenden Zellen eingesetzt und zwar alternativ zu Stammzellen, die
aus dem Knochenmark oder - nach Mobilisierung aus dem Knochenmark - aus
dem peripheren Blut gewonnen werden. Die Menge an kernhaltigen Zellen bzw.
Stammzellen in einer Nabelschnurblutpräparation reicht in der Regel
nur aus, Kinder zu behandeln. Für den Einsatz bei erwachsenen Patienten
müssten die relevanten Zellen im Laboratorium vermehrt werden, um
die notwendige Menge zuführen zu können. Diese Möglichkeit
wird derzeit von verschiedenen Forschungseinrichtungen erprobt. Die Vorteile
des Nabelschnurblutes werden gegenüber den vorgenannten Alternativen
Knochenmark oder periphere Stammzellen darin gesehen, dass die Gewinnung
ohne Belastungen für den Spender erfolgt, die tiefgefrorenen Nabelschnurpräparate
weltweit aus einem Verbund von Zell- bzw. Blutbanken abgerufen und versandt
werden können, und schließlich die Stammzellen im Nabelschnurblut
eine relative immunologische Unreife aufweisen. Letzteres dürfte zu
einer besseren Akzeptanz der Zellen im Empfänger führen. Eine
weitere Verbesserung der immunologischen Verträglichkeit ergibt sich
bei der Verwendung von Stammzellen aus Nabelschnurblut bei Geschwisterkindern.
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Daten wurden seit 1988 weltweit
ca. 1.500 unverwandte Nabelschnurblut-Stammzelltransplantationen durchgeführt
sowie ca. 500 Transplantationen bei Geschwisterkindern. Die am häufigsten
behandelte Erkrankung ist die akute Leukämie. In Deutschland sind
bisher 18 unverwandte Nabelschnurblut-Stammzelltransplantationen bekannt
geworden. In den vergangenen Jahren haben sich viele Nabelschnurblutbanken
europaweit und auch weltweit zu Verbundsystemen zusammengeschlossen, um
untereinander Präparate auszutauschen und gemeinsame Standards zur
Herstellung und Aufbewahrung von Nabelschnurblut-Stammzellpräparaten
festzulegen. Die Herstellung und die Abgabe der Präparate aus den
Nabelschnurblutbanken unterliegen in Deutschland den Qualitäts- und
Sicherheitsanforderungen des Arzneimittelgesetzes. Dem Paul-Ehrlich-Institut,
der zuständigen Bundesoberbehörde, sind acht derartige Einrichtungen
bekannt, sechs von ihnen haben Zulassungsanträge gestellt. Über
die Gewinnung anderer Stammzellen aus Nabelschnurblut als der der blutbildenden
Zellreihen, wie z. B. neuronale Stammzellen oder Vorläuferzellen der
Inselzellen der Bauchspeicheldrüse, wird weltweit geforscht. Veröffentlichungen
sind dazu bisher nicht bekannt geworden. Über die Anwesenheit von
sog. mesenchymalen Stammzellen beispielsweise für die Entwicklung
von Muskulatur oder Bindegewebe ist publiziert worden. Der Stellenwert
dieser Projekte wird hoch eingeschätzt, zumal es sich dabei um einen
ethisch unbedenklichen Zugang zu pluripotenten Stammzellen handelt. Zellbanken
der genannten Art werden bereits von Unternehmen bzw. im Universitätsbereich
an einzelnen Standorten aufgebaut.
Frage 8: Ist der Bundesregierung
bekannt, wie viele aus In-vitro-Fertilisation entstandene überzählige
Embryonen in Deutschland vorhanden sind? Wie gedenkt die Bundesregierung
mit diesen Embryonen zu verfahren?
Antwort:
Der Bundesregierung liegen
keine aktuellen Informationen über das Vorhandensein sog. überzähliger
Embryonen vor. Eine Anfrage bei den zuständigen Landesbehörden
und den entsprechenden Fachverbänden ist veranlasst. Eine zuletzt
1996 durchgeführte entsprechende Anfrage sowie immer wieder durchgeführte
Gespräche mit auf diesem Gebiet tätigen Ärzten geben keinen
Anlass für die Annahme, dass in Deutschland eine Kryokonservierung
von Embryonen in nennenswerter Zahl stattfindet. Im Rahmen einer In-vitro-Fertilisation
ist sie nach dem Embryonenschutzgesetz nur in Einzelfällen erlaubt,
wenn es zu Übertragungshindernissen auf die zu behandelnde Frau, etwa
infolge einer Erkrankung, kommt. Die betroffenen Embryonen können
dann später übertragen werden, so dass sie nicht "überzählig"
bleiben.
Frage 9: Welche Haltung
nimmt die Bundesregierung bezüglich der Zulässigkeit von Gentests
ein? Wie steht sie zu ihrer Verwertung durch Sozialversicherungsträger
und Versicherungen?
Antwort:
Für die Verwertung
von aus genetischen Tests gewonnenen Erkenntnissen beim Zugang zu Sozialversicherungen
sieht die Bundesregierung keinen Raum. Die Feststellung der Versicherungspflicht
und die ggf. bestehende Berechtigung zur Sozialversicherung ist unabhängig
von derartigen Erkenntnissen. In der privaten Kranken-, Unfall- und Lebensversicherung
werden Gentests gegenwärtig nicht als Voraussetzung für den Abschluss
von Versicherungsverträgen verlangt; hierauf haben sich die deutschen
Versicherer untereinander verständigt. Dies bewertet die Bundesregierung
positiv.
Fragen 10 und 11:
10. Welche gesellschaftlichen
Gruppen meint der Bundeskanzler, wenn er vor "einem Bündnis zwischen
Fortschrittsfeindlichkeit in unserer Gesellschaft und konservativem Fundamentalismus"
warnt?
11. Was meint der Bundeskanzler,
wenn er eine Diskussion "ohne ideologische Scheuklappen" fordert?
Antwort:
Die Bundesregierung hält
es für erforderlich, einen umfassenden und kritischen gesellschaftlichen
Dialog über die Chancen, Risiken und ethischen Grenzen gen- und biotechnologischer
Verfahren in Gang zu setzen. Dieser Dialog ist Voraussetzung dafür,
in einem breiten gesellschaftlichen Konsens tragfähige Entscheidungen
zu den Zukunftsfragen, die sich mit diesen Verfahren verbinden, treffen
zu können. Deshalb hat der Bundeskanzler eine intensive Diskussion
dieser Thematik im Deutschen Bundestag angeregt. Die Absicht ist, unter
Hinzuziehung von Sachverständigen aus den Bereichen Religion, Kultur
und Wissenschaft sowie Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen
eine vorurteilsfreie, von gegenseitigem Respekt vor den verschiedenen vertretenen
Positionen geprägte Auseinandersetzung über die Fraktionsgrenzen
hinweg zu ermöglichen.
Fragen 12 bis 18:
12. Teilt die Bundesregierung
die Auffassung der Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt,
und ihrer Parlamentarischen Staatssekretärin, Gudrun Schaich-Walch,
dass die Einrichtung eines nationalen Ethikrates für Fragen der Gentechnik
sinnvoll ist?
13. Wenn ja, wie ist das
mit der Aussage des Bundeskanzlers zu vereinbaren, Themen, "die uns alle
angehen", dürften nicht stellvertretend an ein "Gremium von besonders
klugen" oder "besonders moralischen Menschen" delegiert werden?
14. Wenn man die in Frage
13 gemachte Aussage des Bundeskanzlers zugrundelegt, wer soll dann in den
nationalen Ethikrat berufen werden?
15. Wann will die Bundesregierung
einen nationalen Ethikrat für Fragen der Gentechnik einrichten? Was
soll dieses Gremium leisten?
16. Wie sieht das Gesamtkonzept
aus, in das der Ethikrat eingebunden ist?
17. Welche Kompetenzen soll
der Ethikrat haben?
18. Wem soll der Ethikrat
zuarbeiten?
Antwort:
Die rapiden Fortschritte
in der Gen- und Biotechnologie wie auch in den Lebenswissenschaften insgesamt
bieten unserer Gesellschaft auf der einen Seite große Chancen. Insbesondere
im medizinischen Bereich nähren sie die Hoffnung auf verbesserte Diagnostik
und Therapie bis hin zur Heilung bislang als unheilbar geltender Krankheiten.
Nicht zuletzt verbinden sich mit der Nutzung dieser neuen Möglichkeiten
und Ansätze Hoffnungen auf wirtschaftliches Wachstum und zukunftsfähige
Arbeitsplätze. Auf der anderen Seite bestehen Befürchtungen,
dass die neuen Technologien nicht beherrschbar sind und ihr Missbrauch
zu Reproduktion und Selektion von Menschen sowie zur Diskriminierung Einzelner
aufgrund ihrer genetischen Disposition führen könnte. In diesem
Spannungsfeld rücken ethische Fragen in den Vordergrund, die Politik
nur in möglichst großer Übereinstimmung mit der Gesellschaft
beantworten kann und darf. Voraussetzung für langfristig tragfähige
Entscheidungen ist ein freier öffentlicher Diskurs. Dieser setzt einen
hohen Sachverstand der Experten und ein breites Wissen in der Bevölkerung
voraus. Die umfassende Information der Bürger soll ihre Teilhabe an
diesem Prozess ermöglichen. Zur Förderung dieses Diskurses wird
Bundeskanzler Gerhard Schröder einen Deutschen Ethikrat berufen. Der
Ethikrat soll das nationale Forum des Dialogs über ethische Fragen
werden, die sich durch den Fortschritt in den Lebenswissenschaften stellen.
Er soll die verschiedenen gesellschaftlichen Positionen widerspiegeln und
Impulse in die breite Öffentlichkeit geben. Mit der Berufung des Rates
verbindet sich die Absicht, die bisher segmentierte Diskussion von Expertenkreisen
und gesellschaftlichen Gruppen zusammenzuführen. Der Deutsche Ethikrat
soll den wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs zu Fragen der
Lebenswissenschaften vernetzen und Bürgerinnen und Bürger zum
Dialog einladen. Zu seinen Aufgaben wird die Bündelung des interdisziplinären
Diskurses von Naturwissenschaften, Theologie, Ethik und Philosophie, Sozial-
und Rechtswissenschaften und die Organisation einer gesellschaftlichen
und politischen Debatte unter Einbeziehung der verschiedenen Gruppen gehören.
Er wird Stellung nehmen zu ethischen Aspekten neuer Entwicklungen auf dem
Gebiet der Lebenswissenschaften sowie zu deren Folgen für Individuum
und Gesellschaft. Ihm werden Expertinnen und Experten der verschiedenen
relevanten Wissenschaftsdisziplinen und Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlicher
Gruppen im Willensbildungsprozess angehören.
Fragen 19 bis 23:
19. Teilt die Bundesregierung
die Auffassung von Staatsminister Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin, dass
sich "das Kriterium der Menschenwürde nicht auf Embryonen ausweiten"
lässt?
20. Wenn ja, wie begründet
sie dann die Notwendigkeit eines Embryonenschutzgesetzes?
21. Ist die Bundesregierung
der Meinung, dass die Position von Staatsminister Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin
mit dem Grundgesetz vereinbar ist? Wenn ja, wie begründet sie das?
22. Wenn die Bundesregierung
nicht die Auffassung des Staatsministers Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin
teilt, warum hat sie sich nicht öffentlich von seiner Meinung distanziert
angesichts eines - nach den Worten des Bundeskanzlers - für die gesamte
Gesellschaft bedeutsamen Themas?
23. Wird der Staatsminister
Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin auch in Zukunft Einfluss auf die Gentechnik-Debatte
nehmen? Wenn ja, in welcher Form?
Antwort:
Die Bundesregierung sieht
in den Äußerungen des Staatsministers beim Bundeskanzler, Herrn
Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin, einen persönlichen Beitrag zu
der erforderlichen intensiven Debatte der Bio- und Gentechnologie. Herr
Prof. Dr. Nida-Rümelin hat sich seit Anfang der 90er Jahre und zuletzt
kurz vor seinem Amtsantritt als Beauftragter der Bundesregierung für
Angelegenheiten der Kultur und der Medien als Philosoph zu ethischen Fragen
der Bio- und Gentechnologie geäußert. Ethische Argumente sind
keine rechtlichen Argumente. In der internationalen Philosophie werden
Begriffe wie z. B. der der Menschenwürde gelegentlich anders verwendet
als im verbindlichen deutschen Verfassungsrecht. Die Bundesregierung sieht
sich in ihrem Handeln auch künftig in der verfassungsrechtlichen Verpflichtung,
die Würde des Menschen, wie sie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
ihren Ausdruck gefunden hat (vgl. etwa BVerfGE 87, 209, 228; 88, 203, 251),
zu achten und zu schützen (Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG).
Frage 24: Wird der
Bundeskanzler in Fragen der Gentechnik, insbesondere in der Humangenetik
von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch machen? Wenn ja, in welche Richtung
soll die Entwicklung gehen? Welches Konzept liegt den Überlegungen
des Kanzlers zugrunde?
Antwort:
Der Bundeskanzler ist der
Auffassung, dass tragfähige Entscheidungen zum Umgang mit Chancen
und Risiken der Gen- und Biotechnologie eine breite öffentliche Debatte
voraussetzen. Auf die Antworten zu den Fragen 10 bis 18 wird verwiesen.
Pressemitteilung
der Abgeordneten Hubert Hüppe MdB und Anette Widmann-Mauz MdB zu dieser
Antwort |