| Schiavo - Kein Sterben in
Würde
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| 28.03.05 http://www.a-zieger.de/ Privatdozent Dr. med. Andreas Zieger Facharzt für Neurochirurgie - Rehabilitationswesen - Eingeladener Gastkommentar für "Die Presse" in Wien: Oldenburg (DE), 28. März 2005 KEIN STERBEN IN WÜRDE In der Auseinandersetzung geht es schon lange nicht mehr nur um das Leben und Sterben von Frau Schiavo. Die Prozessgegner haben ihre Statements vorgetragen, die Richter Recht gesprochen und die amerikanische Gesellschaft sich politisch und ethisch-moralisch gespalten. Bleibt die offene Frage wie es der Betroffenen dabei ergangen sein mag? Zur Vorgeschichte: Frau Schiavo soll in jungen Ehejahren ihrem Mann Michael gesagt haben, dass sie „nicht künstlich am Leben gehalten werden will". So hat es der Mann bei Gericht vorgetragen. Für welchen Fall genau hat sie das gemeint? Eine schriftlich abgefasste „Patientenverfügung" gibt es jedenfalls nicht. Nachdem seine Frau dann nach einer Herzattacke und Reanimation im Wachkoma überlebt, kümmern sich er und die Eltern seiner Frau zunächst jahrelang gemeinsam um ihr Wohlergehen. Über die Aufteilung des im Schadensersatzprozess eingeklagten Pflegegeldes kommt es 1993 zum Streit. Die Eltern versuchen vergeblich, ihrem Schwiegersohn des Sorgerecht zu entziehen. Nachdem seine Frau Jahre im Wachkoma verbracht hat, erinnert sich der Ehemann jetzt an den „Willen" seiner Frau. Was hat diese „Erinnerung" ausgelöst? Die steigenden Pflegekosten? Oder die neue Lebenspartnerin, mit der er zwei Kinder haben wird? Seit 1998 kämpfen die Eltern vor Gericht gegen Schiavos Pläne, seine Frau durch Nahrungsentzug sterben zu lassen. Mit den Gerichten, Medien und Politiker wird der Familienkonflikt zur öffentlichen Schau. Das anfängliche Sterbenlassen wird immer mehr zum Gezerre um Macht über Leben und Tod, zum Sterbenmachen. zum Medienspektakel. Es erscheint notwendig, einige Fakten zu nennen - soweit dies aus der Ferne zu beurteilen ist – die den medizinischen und ethisch-moralischen Kern dieses Debakels ausmachen: 1.) Ein neurologisches Fachgutachten der letzten Wochen kommt zu dem Ergebnis, dass Frau Schiavo nicht mehr im Wachkoma liegt. Auch der prominente Wiener Professor Franz Gerstenbrand und andere Experten bestätigen, dass Frau Schiavo als „minimal bewusst" und schwerstbehindert" einzuschätzen ist. Frau Schiavo hat am 18.3., bevor der Ehemann die Magensonde herausziehen ließ, auf die Frage, "Willst Du leben?" unter Zeugen mehrfach unter Einsatz mimischer Äußerungen laut und hörbar geantwortet "Ahhhhhhh" und „Waaaaaa" (zwei eidesstattliche Bekundungen). Im Sinne der Beweisführung, dass sich Frau Schiavo nicht mehr im Wachkoma befindet, ist dieser Befund ein wichtiges Indiz. Doch was gilt in juristisch eskalierten Konflikten um Leben und Tod heute noch das Urteil von Ärzten? Die gleichen Richter, die die daran festhalten, dass sie im Recht sind und Frau Schiavo im Wachkoma, erlauben es nicht, dass die Diagnose überprüft und die Aktivität ihres Großhirns mit neuer Bildgebung gemessen wird. 2.) Zwar sagt das neurologische Dogma, dass ein Mensch im Wachkoma „nichts mitbekommt", keine bewussten Empfindungen besitzt, doch ist inzwischen nachgewiesen worden, dass im Wachkoma Schmerzen empfunden werden können! Dies konnte klinisch wie durch Messung entsprechender Hirnaktivität nachgewiesen werden. 3.) Obwohl sich der Zustand von Frau Schiavo in den letzten Monaten verbessert hat (Lächeln, Kopfwendungen, Blickkontakt, mimisches Spiel, Reaktionen auf Ansprache, Lautäußerungen, Artikulationsversuche), wird eine Rehabilitation verwehrt. Das ist medizinisch unverständlich, denn auch im Zustand des Wachkomas kann die Lebensqualität für die Betroffenen und Angehörigen durch Frührehabilitation und Gestaltung individueller Lebenswirklichkeiten positiv beeinflusst werden! 4.) Mit dem Entzug von Flüssigkeit und Nahrung wird ein schmerzhafter Prozess des Hungers und Durstens eingeleitet, der erst nach Tagen oder Wochen zum Tod führt. Hierzu sei festgehalten, dass die Definition von „künstlicher" Ernährung, d.h. das Beschicken einer Magensonde mit Flüssigkeit und Nahrung, nach überwiegender ärztlicher Auffassung in diesen Fällen keine „Therapie" ist, die zum Zwecke aktiver oder passiver Sterbehilfe „abgebrochen" werden kann, sondern der Befriedigung von Grundbedürfnissen dient und als pflegerische Basisleistung anzusehen ist. 5.) Zwar gilt, dass ein Mensch nicht gegen seinen Willen ernährt werden darf, doch ist der Wille von Frau Schiavo nicht bekannt. Folglich kann es fürsorglich und solidarisch nur um ihr Wohlergehen gehen, nicht um ihren Tod: Im Zweifel für das Leben! Doch der Richter untersagt auch, dass Frau Schiavo durch Gabe von oralen Flüssigkeits- und Nahrungsangeboten eine eigene Stellungnahme zum eingeleiteten Sterbevorgang abgeben kann. Auch eine Patientenverfügung hat in Deutschland und Österreich nur bei Sterbenskranken eine Reichweite, nicht bei Schwerstbehinderten, Demenzkranken oder Menschen im Wachkoma. Nach langen juristischen Kämpfen wird Theresa Maria Schiavo unter den Augen der Weltpresse durch Richterspruch und Nahrungsentzug dem Hungertod ausgeliefert. Die Entfernung der Magensonde, über die sie 15 Jahre lang Nahrung und Flüssigkeit erhalten hat, wird für Freitag, den 18.3. um 1:00 Uhr nachmittags richterlich angeordnet. Wer hat die Magensonde gezogen? Der Richter selber wird es nicht gewesen sein. Frau Schiavo hatte jedoch zuvor auf die Frage, "Willst Du leben?" unter Zeugen mehrfach unter Einsatz mimischer Äußerungen laut und hörbar geantwortet "Ahhhhhhh" und „Waaaaaa" (zwei eidesstattliche Bekundungen). Doch auch dies bedeutet den Richtern nichts. Die „Totgesagte" soll sterben. Das langsame Verhungern und Verdursten dürfte Frau Schiavo in den letzten Tagen sehr wahrscheinlich noch gespürt haben. Niemand weiß, wie sie dabei gelitten hat. Mit der letzten Ölung und dem Morphin-Tropf an Ostern ist ihr Schicksal besiegelt. Niemand weiß, ob sie so einen Tod gewollt hat. Dr. Andreas Zieger, Oldenburg (DE), 28. März 2005 (unter Mitarbeit von Dr. Helmut Hildebrandt) |