Gesetzentwurf zur Patientenverfügung zurückgenommen 

28.02.05 
Verfassungswidriger Gesetzentwurf!
Rücknahme des Gesetzentwurfes zur Änderung des Betreuungsrechts durch das Bundesjustizministerium war längst überfällig

Meschede - 28. Februar 2005 - Dazu erklärt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e.V. Mechthild Löhr: Die Rücknahme des Gesetzentwurfes zur Patientenverfügung durch Frau Zypries war längst überfällig. 

Der Entwurfsinhalt ist verfassungswidrig und nicht vereinbar mit dem Recht auf Leben und der Menschenwürde. Er ermöglicht das Verhungern- und Verdurstenlassen oder einen Be-handlungsabbruch bei einwilligungsunfähigen Patienten allein aufgrund des mutmaßlichen Willens des Patienten. Voraussetzung ist weder eine ärztlichen Prognose noch eine entspre-chende Patientenverfügung. Bei Einvernehmen zwischen Betreuer und Arzt wäre auch die Prüfung durch das Vormundschaftsgericht entfallen. 

Der Entwurf berücksichtigt in keiner Weise, daß die Behandlungswünsche der Patienten niemals statisch sind, sondern sich im Verlauf der Erkrankung ändern. Jeder von uns könnte im Fall von Einwilligungsunfähigkeit nur hoffen, daß Angehörige und Ärzte versuchen, den wirklichen Patientenwillen zu ermitteln und sich am Wohl des Patienten orientieren, denn da-zu besteht nach dem Entwurf keine Pflicht. 

Die von Frau Zypries im Gesetzentwurf propagierte absolute Selbstbestimmung des Patien-ten hätte in Wirklichkeit zur Fremdbestimmung geführt.

Ein neuer Entwurf muß nun aus der Mitte des Bundestags kommen und den Lebensschutz gewährleisten. Beunruhigend bleibt, daß von Seiten der SPD-Fraktion angekündigt wurde, den zurückgezogenen Gesetzentwurf zur Grundlage eines Gruppenantrags zu machen.

CDL ist eine Lebensrechtsinitiative innerhalb der CDU/CSU und Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).