Kritik an BGH-Entscheidung zur Bannmeile um Abtreibungspraxis 

27.01.05 
CDL kritisiert Entscheidung des BGH zur Bannmeile um Abtreibungspraxis

Meschede - 27. Januar 2005 - Auf deutliche Kritik bei den Christdemokraten für das Leben (CDL) stößt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe, daß Lebensschützer nicht vor Abtreibungseinrichtungen protestieren dürfen. „Das Urteil bedeutet eine inakzeptable Einschränkung des Demonstrationsrechts bzw. des Rechts auf freie Meinungsäußerung“, betonte der CDL-Bundesgeschäftsführer, Manfred Libner.

Die Richter des BGH bestätigten damit ein Urteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart, das dem Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen verboten hatte, in bestimmten Straßen wörtlich oder sinngemäß darauf hinzuweisen, daß ein benachbarter Arzt Abtreibungen vornehme. Mit einem Plakat mit der Aufschrift „Abtreibung tötet ungeborene Kinder“, „Du sollst nicht töten. Gilt auch für Ärzte“ hatte Annen vor einer Praxis demonstriert.

„Wenn der BGH in seiner Begründung davon spricht, daß ein abtreibender Arzt seine Fachkompetenz „in den Dienst einer von Verantwortung getragenen Elternschaft“ stellt, muß man fragen, wie der BGH zur Auffassung gelangen kann, das Tötenlassen des eigenen Nachwuchses sei Merkmal einer von "Verantwortung getragenen Elternschaft.“ 
Libner macht dafür das seit 1995 geltende Abtreibungsgesetz verantwortlich. Durch seine vordergründige Lebensschutzrhetorik und die Bestimmung, daß eine Abtreibung innerhalb der ersten 12. Wochen der Schwangerschaft nach einer bescheinigten Beratung zwar rechtswidrig, aber straffrei bleibe, trage das Gesetz zur Aushöhlung des Lebensschutzes und zur ethischen und rechtlichen Desorientierung bei.

„Daß der Lebensschutz durch das seit 1995 geltende Gesetz nachweislich nicht gestärkt, sondern massiv beschädigt wurde, geht nicht nur aus den jährlich 130.000 offiziell registrierten Abtreibungen hervor, sondern auch aus der Argumentationsweise des BGH“, betonte der Bundesgeschäftsführer der CDL. „Die Reform des Abtreibungsgesetzes ist nach diesem Urteil dringender denn je. Der Widerstand der politisch Verantwortlichen gegen einen besseren Schutz der ungeborenen Kinder ist symptomatisch für die fortgesetzte und akzeptierte Mißachtung des Grundrechts auf Leben,“ kritisierte Libner. Seit Jahren komme der Gesetzgeber der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Nachbesserungspflicht nicht nach.

CDL ist eine Lebensrechtsinitiative innerhalb der CDU/CSU und Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).