Bioethik-Deklaration der UNESCO angenommen      
25.10.05

Bioethik-Deklaration der UNESCO angenommen
In einer Meldung vom 22.10. 2005 berichtet ALfA-Newsletter über die Annahme der umstrittenen UNESCO-Deklaration zur Bioethik. Meldung mit Hinweisen zu ergänzenden Infrmationen finden sie im folgenden.

Fragwürdige „Mindeststandards" für die Forschung:
Umstrittene UNESCO-Deklaration zur Bioethik endgültig angenommen

Paris (ALfA) Die umstrittene Bioethik-Erklärung der UNESCO ist nach Passieren in der zuständigen Kommission der Weltkulturorganisation am 10. Oktober in der UNESCO-Generalversammlung am 19. Oktober endgültig gebilligt worden. Dies geht aus einer Pressemitteilung der UNESCO vom selben Tag hervor. Die UNESCO-Bioethik-Erklärung soll weltweite Mindeststandards für ethische Fragen in der Medizin setzen, ist jedoch rechtlich nicht bindend. Den Unterzeichner-Staaten bleibt offen, weiter reichende Schutzvorschriften einzuführen oder beizubehalten.

In Deutschland hatten sich zahlreiche kirchliche Organsiationen, Behinderten- und Sozialverbände gegen die UNESCO-Deklaration gewandt, weil sie die medizinische Forschung an nicht-einwilligungsfähigen Menschen unter bestimmten Voraussetzungen auch zu fremdnützigen Zwecken zulässt (siehe dazu ALfA-Newsletter 32/05 vom 02.09.2005). Aus diesem Grund hat Deutschland auch die umstrittene Bioethik-Konvention des Europarates von 1997 noch nicht unterzeichnet. Darin wird ebenfalls Forschung zugelassen, deren Ergebnisse für die Gesundheit der betroffenen Person nicht von unmittelbarem Nutzen sind. (Siehe http://www.bioethik-konvention.de mit umfangreichen Materialien)

Laut einem Bericht im Deutschlandradio am 19. Oktober begrüsste die Bundesregierung die Deklaration, habe aber zugleich angekündigt, sie werde an den strengeren deutschen Rechtsvorschriften festhalten. Dies betreffe vor allem die Forschung an Menschen, die ihr Einverständnis nicht geben könnten, wie Kinder und geistig Behinderte. Einer Meldung auf dem Internetportal der Aktion Mensch unter www.1000fragen.de am 10.Oktober 2005 zufolge teilte die UNESCO mit, Deutschland habe in der vorherigen Debatte in der zuständigen Kommission am 10. Oktober Bedenken gegenüber dem entsprechenden Passus vorgetragen. Auch andere Staaten hätten zuvor erklärt, in Einzelpunkten Nachbesserungen zu wünschen.

Zum Hauptprinzip erklärte die UNESCO in der jetzt verabschiedeten Deklaration: "Das Interesse und das Wohlergehen des einzelnen soll Vorrang vor dem alleinigen Interesse der Wissenschaft oder der Gesellschaft haben." Nur auf der Basis von Gesetzen, zum Beispiel zur öffentlichen Sicherheit und Gesundheit oder zum Schutz der Rechte anderer Menschen, soll eine Einschränkung dieses Prinzips möglich sein. Die Entscheidungsprozesse müssen transparent sein, persönliche Daten und Intimsphäre geschützt werden und die Umwelt darf nicht zu Schaden kommen. Die Deklaration ist damit die dritte richtungsweisende Erklärung zur Bioethik, die von der UNESCO erarbeitet und angenommen wurde.

Weitere Informationen:

Universal Declaration on Bioethics and Human Rights
The General Conference, at its 33rd session, adopted by acclamation the Universal Declaration on Bioethics and Human Rights, on 19 October 2005.
http://www.kritischebioethik.de/unesco-declaration-bioethics-19-10-05_EN_fin.pdf

UNESCO’s General Conference adopts Universal Declaration on Bioethics and Human Rights
UNESCO’s General Conference, gathered in Paris for its 33rd session, adopted on 19 October 2005 the Universal Declaration on Bioethics and Human Rights. The text, adopted by acclamation, "addresses ethical issues related to medicine, life sciences and associated technologies as applied to human beings, taking into account their social, legal and environmental dimensions."
PRESSEMITTEILUNG UNESCO 19.10.05
http://portal.unesco.org/en/ev.php-URL_ID=30275&URL_DO=DO_TOPIC&URL_SECTION=201.html 

Die Haltung der CDL können sie in unserem Grunsatzprogramm nachlesen.