Töten muß Tabu bleiben      
14.10.05

Leben und Sterben in Würde
„Töten muß Tabu bleiben“
 
Münster, 14.10.2005 – Zu den aktuellen Äußerungen des Hamburger Justizsenators Kusch erklärt Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL): „Kusch stellt sich mit seiner Forderung nach der Legalisierung der Sterbehilfe gegen das Grundgesetz. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Dem Artikel 1 des Grundgesetzes sind alle Bürger, und erst recht der Justizminister von Hamburg verpflichtet“, so Löhr.

Daß Kusch den fundamentalen Unterschied zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe nicht erkenne, läßt wie seine gesamte Argumentation vermuten, daß er nur über sehr oberflächlich Kenntnisse zu dem gesamten Themenbereich verfügt. „Im Zuge des demographischen Wandels ist es äußerst gefährlich, den gesetzlichen Schutz des alten oder kranken Menschen aufzugeben. Studien zeigen, alleinstehende Menschen sind eher bereit, auf lebenserhaltende Maßnahmen zu verzichten als Menschen, die in einem sozialen Umfeld leben. Die Hospizbewegung macht immer wieder die Erfahrung, daß todkranke einsame Menschen, die zunächst den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe äußern, ihre Meinung ändern, wenn sie die liebevolle Betreuung in einem Hospiz erfahren“, betont Löhr. „Wir unterstützen Bundespräsident Köhler, der er auf der Fachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz sagte: ‚Nicht durch die Hand eines anderen sollen die Menschen sterben, sondern an der Hand eines anderen.“
Die CDL-Vorsitzende hat gemeinsam mit anderen Autoren 2004 eine interdisziplinäre Analyse unter dem Titel „Sterben in Würde“ im SINUS-Verlag in Krefeld veröffentlicht, in dem renommierte Wissenschaftler wesentliche Argumente gegen aktive Sterbehilfe dokumentieren.

CDL ist eine Lebensrechtsinitiative innerhalb der CDU/CSU und Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).