Gesetzgeber gefordert - 129.600 Schwangerschaftsabbrüche - 

10.03.05 
„Abtreibungszahlen dokumentieren Handlungsbedarf"
Christdemokraten für das Leben (CDL) fordern Gesetzgeber zur Nachbesserung der Abtreibungsregelung auf  
(dazu: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes

(Meschede - 10.03.05) - Den Anstieg der erfaßten Abtreibungszahlen im Jahr 2004 um ca. 1,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr, den das Statistische Bundesamt am 9.3.2005 bekanntgegeben hat, wertet die hessische Landesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL) Astrid Mannes als Beweis dafür, daß die derzeitige Abtreibungsregelung das ungeborene Leben nicht ausreichend schützt. Anläßlich der konstant hohen bzw. weiter steigenden Abtreibungszahlen verweist Mannes auf die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts von 1993, wonach die derzeitige Regelung nach einer Reihe von Jahren unter dem Aspekt des Lebensschutzes überprüft werden soll. Ebenso wie die evangelische und die katholische Kirche fordern auch die Christdemokraten für das Leben die Politik auf, die Regelung nun zu prüfen und zu einer Neuregelung zu kommen, die das ungeborene Leben schützt.

Man müsse sich vergegenwärtigen, daß die Zahl der offiziell erfaßten Zahl getöteter Kinder ungefähr einer Bevölkerungszahl von Städten wie Darmstadt, Potsdam oder Heidelberg entspräche. Angesichts der dramatischen demographischen Entwicklung in Deutschland sei dies nicht nur für die Kinder, die getötet würden, sondern auch für die Zukunft der ganzen Gesellschaft fatal. 

Nach Angabe des Statistischen Bundesamtes wurden 6 Prozent der Abtreibungen von Minderjährigen vorgenommen. Astrid Mannes - Landesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL) Hessen - forderte angesichts der zunehmenden Schwangerschaften und Abtreibungen bei Minderjährigen die Schulen auf, im Sexualkundeunterricht zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Sexualität zu erziehen und Abtreibungen nicht als gleichwertige Alternative zur Geburt eines Kindes darzustellen. Mannes kritisierte, daß in Zusammenhang mit Abtreibungen zu wenig über die Gefahren und Risiken, vor allem über die Folgeerscheinungen (Post-Abortion-Syndrom) aufgeklärt werde. Die CDU-Politikerin forderte die Bundestagsabgeordneten auf, sich dieser Problematik dringend anzunehmen.

„Abtreibungszahlen dokumentieren Handlungsbedarf", kommentierte auch der Bundesgeschäftsführer der CDL, Manfred Libner. "Bei fast 130.000 offiziell getöteten ungeborenen Kindern im vergangenen Jahr, wundert es einen, daß die verantwortlichen Politiker noch ruhig schlafen können". 

Besonders alarmierend sei die Zunahme der durchgeführten Abtreibungen bei Minderjährigen um mehr als ein Drittel auf 7.854 in den vergangenen fünf Jahren. Der Staat komme seinem Auftrag in keiner Weise nach, den Schutz des menschlichen Lebens jungen Menschen zu vermitteln und ein Leben mit Kind zu ermöglichen. Daß der größte Teil der gemeldeten Abtreibungen staatlich finanziert werde, mache ihn zum Komplizen rechtswidriger Tötungen. 

"Das ausdrückliche Recht auf Leben wurde 1949 im Grundgesetz verankert wegen der Erfahrungen willkürlicher Tötungen im Dritten Reich. Daß das Töten ungeborener Kinder aber seit dreißig Jahren millionenfach mit gesetzlicher Duldung geschieht, ohne die politisch Verantwortlichen zum Gegenhandeln zu veranlassen, ist ein Skandal erster Ordnung."

CDL ist eine Lebensrechtsinitiative innerhalb der CDU/CSU und Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL) 



Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes 
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Nr.108 vom 9. März 2005 
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129.600 Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2004 

WIESBADEN - Im Jahr 2004 wurden dem Statistischen Bundesamt 129.600 Schwangerschaftsabbrüche  in Deutschland gemeldet und damit etwa 1,3% (+ 1 600) mehr als 2003. 

Die Hälfte der Frauen (50%) war zum Zeitpunkt des Eingriffs ledig, verheiratet waren 44%. Knapp drei Viertel (71%) der Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34  Jahren alt, 16% zwischen 35 und 39 Jahren. Rund 7% der Frauen waren 40 Jahre und älter und 6%  minderjährig. Gut 40% der Schwangeren hatten vor dem Eingriff noch keine Lebendgeburt. 

Über 97% der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Medizinische und kriminologische Indikationen waren in weniger als 3% der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (81%) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt. Bei rund 9 100 Schwangerschaftsabbrüchen (7%) wurde das Mittel Mifegyne(R) verwendet. 

Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant (96%), und zwar zu 78% in gynäkologischen Praxen und  18% ambulant im Krankenhaus. Knapp 5% der Frauen ließen den Eingriff in einem Bundesland vornehmen, in dem sie nicht wohnten. 

Im vierten Quartal 2004 wurden rund 31 600 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet, etwa 4% mehr als im  vierten Quartal 2003. 

Diese und viele weitere gesundheitsbezogene Daten finden sich auch unter der Adresse: 
www.gbe-bund.de 

Weitere Auskünfte gibt: 
Zweigstelle Bonn, 
Jutta Steidl, 
Telefon: (01888) 644-8154, 
E-Mail: schwangerschaftsabbrueche@destatis.de 
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