Patent zur Menschenzüchtung      
08.07.2005 
ALfA-Newsletter 25/05

Wie lange noch?
Europäisches Patentamt erteilt Patent zur Menschenzüchtung

München/Brüssel (ALfA) Das Europäische Patentamt (EPA) hat im Februar 2005 ein Patent erteilt, das zur Auswahl des Geschlechts von Kindern dient, die aus künstlicher Befruchtung hervorgehen. Patentinhaber ist die US-Firma XY Inc, USA. Dies belegt laut einer Pressemitteilung vom 7.Juni von Greenpeace eine aktuelle Recherche der Organisation. Laut Patentschrift mit der Nummer EP 1257 168 B werden Samenzellen tiefgekuehlt und nach den Geschlechts-Chromosomen getrennt. Das Patent umfasse das technische Verfahren und die Samenzellen selbst. Menschen würden damit auf eine Ebene mit Verfahren in der Tierzucht gestellt, so Greenpeace.

"Durch Patente wie dieses wird menschliches Leben zum technisch optimierten Produkt. Demnächst gibt es Patente für die Selektion von Intelligenz und Körpergrösse", sagte Christoph Then, Greenpeace-Patentexperte. Das EPA könne im Moment Patente fast nach Belieben erteilen, da die europäischen Regelungen lückenhaft und zum Teil widersprüchlich seien. Das aktuelle Patent verletze mehrere Gesetze. So sei die Patentierung menschlicher Keimzellen (Samen und Eizellen) in Europa nicht erlaubt, auch Verfahren zur Auswahl des Geschlechts seien in den meisten Ländern verboten. Selbst die Biomedizin-Konvention des Europarates verbiete Geschlechtswahl mit der Ausnahme etwa geschlechtsspezifischer schwerer Erbkrankheiten, so die Umweltschutzorganisation.

Greenpeace zufolge warnte Professor Dietmar Mieth, Ethikexperte der Universität Tübingen, davor, dass das Patent sogar über die Methode der Geschlechtswahl hinausgehen könnte. "Der Patentantrag schliesst die Verfügung über selektiertes, manipuliertes und konserviertes menschliches Sperma mit bestimmten Charakteristika ein, von welchen die Wahl des Geschlechts nur ein Beispiel ist. Damit ist die Methode für Verwendungen zur nicht medizinisch begründeten Geschlechtswahl bis hin zur Menschenzüchtung offen", so der Experte.

Laut Greenpeace wurden in den letzten Jahren vom Europäischen Patentamt mindestens in drei Fällen Patente auf menschliche Samen- und Eizellen vergeben. Die Organisation hatte in diesem Zusammenhang dem EPA bereits mehrfach vorgeworfen, einer Kommerzialisierung des menschlichen Körpers den Weg zu bereiten. Greenpeace präsentierte den aktuellen Fall am 7. Juni in der Arbeitsgruppe für Bioethik des Europäischen Parlamentes und forderte dabei eine Neuordnung des europäischen Patentrechts. Am EPA würden zurzeit in grossem Stil Patente auf Saatgut, Pflanzen, Tiere sowie menschliche Gene vergeben. 2005 seien bereits etwa 100 Patente auf Gene, 50 Patente auf Saatgut und Pflanzen sowie 20 Patente auf Tiere erteilt worden. Greenpeace fordert daher ein generelles Verbot der Patentierung von Saatgut, von Lebewesen und deren Erbgut.

Weitere Informationen:
Informationen von Greenpeace zu „Patenten auf Leben"
http://www.greenpeace.de/themen/patente/patente_auf_leben/