MdB Reichard tritt Christdemokraten für das Leben bei     
04.03.05
Dresdner Bundestagsabgeordnete
Christa Reichard (CDU) tritt den CHRISTDEMOKRATEN FÜR DAS LEBEN bei

Die CHRISTDEMOKRATEN FÜR DAS LEBEN (CDL) sind dem christlichen Menschenbild verpflichtet und setzen sich bundesweit für eine Verbesserung des Lebensrechts und Lebensschutzes ein. Es handelt sich hierbei um eine Initiative von Mitgliedern der Unionsparteien, die den Lebensschutz in Deutschland durch politisches Handeln und Bewusstseinsbildung verstärken wollen.

Christa Reichard betont die Bedeutung der Initiative: "Jeder Mensch hat Anspruch auf Achtung seiner Würde und seines unveräußerlichen Rechts auf Leben, ob er stark ist oder schwach, reich oder arm, gesund oder krank, geboren oder noch ungeboren. " Christa Reichard setzt sich seit Jahren für Themen in diesem Zusammenhang ein und gründete vor 4 Jahren "Papillon-Die Dresdner Hospizstiftung". Dazu erklärt sie: "Auch im Leiden und Sterben haben die Unantastbarkeit des Lebens und die unbeschränkte Achtung vor dem menschlichen Leben absoluten Vorrang. Es ist ein Gebot der Nächstenliebe, Leiden und Schmerzen Sterbender zu lindern. Kein Mensch darf sich zum Herrn über Leben und Tod machen. Auch das Sterben ist ein wesentlicher Bestandteil des Lebens."

In unserer Gesellschaft schwindet das Bewusstsein vom außerordentlichen Wert und der Schutzbedürftigkeit des menschlichen Lebens. Das Wissen um Recht und Unrecht im Umgang mit dem Leben nimmt in unserer Bevölkerung verstärkt ab. Deshalb wollen die CHRISTDEMOKRATEN FÜR DAS LEBEN (CDL) die grundsätzliche Diskussion über den Wert und die Achtung der menschlichen Würde in allen Bereichen führen.

Laut den Zahlen des Statistischen Bundesamtes kommt heute in Deutschland auf sechs Geburten eine Abtreibung. Die Lebensrechtsbewegung geht davon aus, dass die Dunkelziffer der Abtreibungen noch einmal so hoch ist. Demnach würde in Deutschland inzwischen jedes 4. gezeugte Kind im Mutterleib getötet.

Mehrere hundert Kinder fallen pro Jahr der Spätabtreibung zum Opfer. Dabei handelt es sich um bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähige Kinder, die im Rahmen der seit 1995 geltenden medizinischen Indikation abgetrieben werden dürfen. Die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht zwar die Finanzierung der Abtreibung als Regelleistung der öffentlichen Krankenkassen dem Grundsatz nach für verfassungswidrig erklärt hat, letztlich aber doch zu einer Regelung beiträgt, die eine große Zahl von Abtreibungen über öffentliche Kassen finanziert und abrechnet, trägt zu einem Bewusstsein der Normalität und der Zulässigkeit beziehungsweise Rechtmäßigkeit der Abtreibung bei. Mit rund 45 Millionen Euro subventionieren die Bundesländer Jahr für Jahr die Abtreibungen.

Viel spricht dafür, dass Abtreibung in Deutschland als ein Mittel der Familienplanung betrachtet wird. So entscheiden sich nach 2 Kindern viele Frauen bei einer 3. Schwangerschaft gegen das Kind.

Eine Abtreibung fordert meist zwei Opfer: neben dem Tod des ungeborenen Kindes kann es bei Frauen zu gravierenden körperlichen Schäden kommen, unter denen sie lebenslang leiden. Die häufig auftretenden psychischen Folgen, wie Depressionen und Stimmungsschwankungen beherrschen das Leben vieler Frauen und werden in der Öffentlichkeit oft verschwiegen.

Christa Reichard: "Deutschland befindet sich in einer demographischen Krise. Seit Jahrzehnten werden zu wenige Kinder geboren. Eine Trendwende in der Familienpolitik ist dringend notwendig. Daher ist eine neue Besinnung auf die Familie und ihre Stellung in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik dringend erforderlich."