Papier zu Patientenverfügung ist "überflüssig"     
02.06.05

Hubert Hüppe MdB
Pressemitteilung - Berlin, 2. Juni 2005

Papier des „Nationalen Ethikrates" zu Patientenverfügungen ist überflüssig

Anlässlich der heutigen Vorstellung einer Stellungnahme des „Nationalen Etikrates" zu Patientenverfügungen erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertetende Vorsitzende der  Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" Hubert Hüppe:

Die heute vorgelegte Stellungnahme des Ethikrats ist ein Tendenz-Votum, das hinter der mittlerweile  geführten Debatte weit zurück bleibt, für niemanden repräsentativ und für eine qualifizierte Diskussion  wenig hilfreich ist. Im wesentlichen stellt sich der Ethikrat auf die Seite der Befürworter einer Gesetzgebung, wie sie der zurückgezogene Entwurf von Justizministerin Zypries beabsichtigt hatte und  die eine Gruppe von SPD-Abgeordneten wieder aufgreifen will.

Im Gegensatz zur Rechtsprechung des BGH will der Ethikrat das tödliche Unterlassen von Maßnahmen  wie etwa der künstlichen Ernährung nicht an die Voraussetzungen eines irreversiblen Grundleidens und  des tödlichen Verlaufs binden. Damit wäre der Abbruch der Ernährung auch in frühen Stadien eines  Wachkomas oder einer Demenzerkrankung zulässig, sogar Schmerzlinderung könnte unterlassen  werden.

Nach den Vorstellungen des Ethikrates soll die frühere Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen in einer  Patientenverfügung sogar dann verbindlich sein, wenn der Patient in der konkreten Situation Anzeichen  von Lebenswillen zeigt. Eine derartige Selbstbindung gesetzlich abzusichern wäre eine Ungeheuerlichkeit. 

Pflegende müssten tatenlos zusehen, wie der ihnen anvertraute Patient trotz seiner erkennbaren Zeichen  von Lebenswillen langsam stirbt. Dies wäre eine Vergewaltigung des Berufsethos der Pflegeberufe. 

Das kurze Papier des Ethikrates ist keine fundierte Zusammenfassung des gegenwärtigen Standes der  fachlichen und politischen Debatte. Sie bietet der Forführung der notwendigen Diskussion keine Stütze.  Sie ist überflüssig.

Die heutige Stellungnahme gibt erneut Anlass zu der Frage, ob die Steuerzahler diesen Ethikrat, der  jährlich 2,15 Millionen Euro verschlingt, tatsächlich braucht, oder ob ein an den Bundestag angebundenes  Gremium auf gesetzlicher Grundlage sachgerechter arbeiten könnte. 

Hierüber wird der neue Bundestag zu entscheiden haben. Die Neukonstituierung des „Nationalen  Ethikrates" mit von Bundeskanzler Gerhard Schröder berufenen Mitgliedern im Juni sollte deshalb von der Tagesordnung genommen werden.
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