| Koalition
versagt bei Gentest-Gesetz
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| 01.07.05 Widmann-Mauz / Hüppe / Grübel: Koalition versagt bei Gentest-Gesetz Vorab Anmerkung: Im folgenden geht es um den CDU/CSU-Antrag "Gentests in Medizin, Arbeitsleben und Versicherungen" (15/543) vom 11.03.2003 verbunden mit der Beschlußempfehlung (15/5866) des federführenden Gesundheitsausschusses vom 29.06.2005. Hier noch die Passage aus dem Koalitionsvertrag vom 16.10.2002 (http://www.spd.de/servlet/PB/menu/1023283/index.html): „Wegen der möglichen weitreichenden Ausweitung der
Gentechnik bzw. der Biomedizin müssen in diesen Bereichen
Sicherheitsfragen und Folgewirkungen intensiv untersucht und Grenzen
gesetzt werden. Wir werden den Umgang mit genetischen Untersuchungen in
einem Gentestgesetz regeln, um die Persönlichkeitsrechte der
Bürgerinnen und Bürger zu schützen, das Recht auf
Nichtwissen zu gewährleisten, sie vor genetischer Diskriminierung
zu bewahren sowie klare Grenzen für die Weitergabe genetischer
Daten an Dritte (z. B. Arbeitergeber und Versicherungen) zu ziehen."
(S. 35)
„Diskriminierung aufgrund der genetischen Konstitution gilt es zu verhindern und das Recht auf Nichtwissen sicherzustellen. Im Rahmen eines Gentestgesetzes werden wir gewährleisten, dass Versicherungen oder Arbeitgeber nicht auf genetische Daten zugreifen können." (S. 68) Was lange währt, braucht nix zu werden. 30.06.2005 http://www.presseportal.de/story.htx?nr=696842&ressort=2 Widmann-Mauz / Hüppe / Grübel: Koalition versagt bei Gentest-Gesetz 30.06.2005 - 15:40 Uhr Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Ablehnung des Antrags der CDU/CSU zu Gentests in Medizin, Arbeitsleben und Versicherungen erklären die gesundheitpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, und die zuständigen Berichterstatter Hubert Hüppe MdB und Markus Grübel MdB: Der Antrag der CDU/CSU stützt sich auf Vorarbeiten der Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin" und fordert die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten. Einen solchen Gesetzentwurf hatte die rot-grüne Koalition bereits in der vergangenen Legislaturperiode und dann im Koalitionsvertrag 2002 angekündigt, sie hat es jetzt aber über mehrere Jahre nicht geschafft, dem Bundestag einen Entwurf zur Beratung vorzulegen. Dennoch besteht weitgehende Einigkeit, dass wir vor dem Hintergrund einer Zunahme sowohl der Anbieter als auch der Inanspruchnahme genetischer Diagnostik eine gesetzliche Regelung brauchen, gerade auch um die positiven Chancen genetischer Diagnostik nutzen zu können. Qualitätsanforderungen sowie Schutz vor Missbrauch und sozialer, ethnischer und eugenischer Diskriminierung müssen gesetzlich sichergestellt sein. Schließlich stellen genetische Daten besonders sensible Gesundheitsdaten dar. Genetische Diagnostik beruht auf Freiwilligkeit nach umfassender und sachgerechter ärztlicher Aufklärung. Ein Gendiagnostikgesetz hat das Recht jedes Menschen abzusichern, die eigenen genetischen Befunde zu kennen, genauso wie das Recht auf Nichtwissen. Der heutige Tag dokumentiert den vorläufigen Abschluss einer nicht- stattgefundenen Gesetzgebungsarbeit der rot-grünen Koalition in einem Thema, bei dem Rot-Grün wiederholt die Dringlichkeit gesetzgeberischen Handelns beschworen und Initiativen angekündigt hatte. Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846 Pressemappe via RSS: feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2 CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de |