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Aktuell in NRW
Drei von vier Frauen (74 Prozent) waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 22 Prozent waren älter als 35 Jahre. Der Anteil der Minderjährigen, die einen Abbruch vornehmen ließ, betrug vier Prozent.
In 97 Prozent der Fälle erfolgte der Eingriff nach der Beratungsregelung. Bei drei Prozent der Frauen lag eine medizinische oder kriminologische Indikation vor. weiter
http://www.telegraph.co.uk/health/8734378/Abortion-increases-risk-of-mental-health-problems-new-research-finds.html weiter
Nach Angaben des Guttmacher Instituts, einer Familienplanungs-Organisation, haben neunzehn Bundesstaaten in den ersten sechs Monaten dieses Jahres den Schwangerschaftsabbruch mit insgesamt 80 neuen Gesetzen erschwert.
Noch nie seit dem Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahr 1973 zur Legalisierung der Abtreibung seien so viele Restriktionen verhängt worden, heißt es in der neuesten Guttmacher-Studie. In Indiana, Kansas, Nord-Dakota, Texas und Süd-Dakota wurden Gesetze beschlossen, die abtreibungswilligen Frauen nach ihrem ersten Besuch beim Gynäkologen eine Wartezeit auferlegen.
In Texas müssen Frauen ab September vor der Abtreibung eine Ultrasschalluntersuchung machen lassen; der behandelnde Arzt muss die Ultraschallbilder vom Fötus im Detail beschreiben. Danach muss die Frau 24 Stunden warten. Wenn schwangere Frauen sähen, wie das ungeborene Kind lächelt und winkt, dann würden sie «Leben wählen und die Abtreibungsindustrie wird ... Profite verlieren», sagte eine Sprecherin von «Texas Recht auf Leben», Rachel Bohannon, im Informationsdienst lifenews.com.
Fünf Staaten schreiben den Angaben des Guttmacher Instituts zufolge vor, dass Abtreibungen nur mehr bis zur zwanzigsten Schwangerschaftswoche ausgeführt werden dürfen. Zuvor waren Abtreibungen bis zur unabhängigen Lebensfähigkeit des Fötus erlaubt, also mehrere Wochen später.
Neue Gesetze befassen sich auch mit der Finanzierung der Abtreibung. Acht Staaten legten fest, dass Krankenversicherungen nicht für Abtreibungen zahlen dürfen, wollen sie an den bei der nationalen Gesundheitsreform entstehenden Versicherungsvermittlungsstellen teilnehmen. Fünf Staaten haben dem Familienplanungsverband «Planned Parenthood» die Finanzierungshilfe ganz oder teilweise gestrichen. «Planned Parenthood» ist oft die einzige Anlaufsstelle für finanziell schlecht gestellte Frauen bei Fragen der Verhütung und Krebsvorsorge sowie bei Abtreibungen. Die gemeinnützige Einrichtung wird von Spenden und Patientengebühren und vom Staat finanziert.
Auf Grund des Urteils von 1973 kann der Schwangerschaftsabbruch nicht verboten werden. Die 50 Bundesstaaten dürfen aber ärztliche Eingriffe und Therapien regulieren. Die gegenwärtigen Erfolge der Abtreibungsgegner resultierten vor allem von den Landtags- und Gouverneurswahlen im November. In 29 Staaten regieren seitdem Anti-Abtreibungs-Gouverneure, in 15 Staaten stehen diesen Gouverneuren Parlamente mit «Pro-Life»-Mehrheiten zur Seite.
Familienplanungsverbände setzen sich gerichtlich zur Wehr gegen die neuen Restriktionen, mit denen das Recht auf Schwangerschaftsabbruch ausgehöhlt werden solle. Das Gesetz in Texas verstoße gegen die Rechte der Ärzte, und Frauen würden behandelt, als seien sie unfähig, selbstständig Entscheidungen zu treffen, sagte die Leiterin des «Zentrums für reproduktive Rechte», Nancy Northup.
In mehreren Staaten sind jedoch noch weiter reichende Gesetzentwürfe in Vorbereitung. In Ohio hat eine Kammer des Parlaments Mitte Juli für ein Gesetz gestimmt, Abtreibungen zu verbieten, wenn beim Fötus ein Herzschlag festgestellt werden kann. Das wäre in der sechsten oder siebten Schwangerschaftswoche.
In den USA werden jährlich rund 1,2 Millionen Abtreibungen vorgenommen. Laut Guttmacher Institut ist knapp die Hälfte der Schwangerschaften nicht geplant. Etwa vierzig Prozent dieser Schwangerschaften endeten mit einem Abbruch. weiter
Wie die Webseite www.turtlebayandbeyond.org berichtet, startete die ungarische Regierung vor einigen Wochen eine Kampagne zum Schutz des Embryo vom Moment der Empfängnis an. Auf eindrucksvollen Postern ist in der Budapester U-Bahn ein Embryo im Mutterleib zu sehen - Adoption statt Abtreibung.
Hier der Bericht (Englisch): M. Viktor Orban’s government, just few weeks after the promulgation of the new Constitution protecting “the life of the foetus […] from the moment of conception”, started a consciousness-raising campaign in favor of adoption aimed at pregnant women in distress. Here is a poster. This picture was taken (by Sakari Huttunen for the Hu-lala website) at the beginning of May in a subway station in Budapest. This is a positive and comprehensible message, which invites to prefer adoption to abortion:
“I understand well that you are not ready to welcome me in your life, but give me to the adoption service, let me live”, entreats the unborn child.
Hungary’s pro-life policy can not only be explained by the government’s commitment to fundamental moral values, but also by the demographic crisis the country undergoes. Its birth rate is one of the lowest in Europe: 1.3 children per woman. The Junior Minister for Social Policy, Miklos Soltesz, explains the approach:
“the Hungarian society is not ready for the ban on abortion, as in Poland for example. Besides, it is not what we are looking for; we want to insist on the importance of life”.
Article II of the new Hungarian Constitution protects a foetus’ right to life, which begins at conception:
“Human dignity shall be inviolable. Everyone shall have the right to life and human dignity; the life of the foetus shall be protected from the moment of conception.”
www.turtlebayandbeyond.org/2011/abortion/hungary-a-governmental-pro-life-campaign/ weiter
Aktuell in Baden-Württemberg
Aktuell in Hessen
Aktuell in Rheinland-Pfalz
Aktuell in Berlin
Aktuell in Sachsen
Aktuell in Bayern
Aktuell im Saarland
Die angeschlossenen Landesverbände und ihre Vorsitzenden
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Landesverband Rheinland-Pfalz
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Im Pechen 14
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10119 Berlin
Tel.: 0173 - 30 02 978
E-mail: friedrich@cdl-online.de
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CDL Sachsen
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Manfred Libner
via
Stiftung Ja zum Leben
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59872 Meschede
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Fax: 0291-6191
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