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10.08.2016

PM: Besserer Schutz für Kinder mit Behinderung vor freiheits-beschränkenden Maßnahmen

Hubert Hüppe, MdB, fragt Bundesregierung nach strengeren Regularien

Berlin. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums wird ein Reformbedarf der Regelungen zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe geprüft. Das geht aus einer Anfrage des Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Behindertenbeauftragten Hubert Hüppe (CDU) an die Bundesregierung hervor.

Anlass für seine Anfrage, waren unter anderem ein Fernsehbericht des Bayerischen Rundfunks über systematisches Fixieren und Einsperren von Kindern mit geistiger Behinderung in Wohnheimen in Bayern wie auch ein konkreter Fall, der an ihn herangetragen wurde. Die Bundesregierung wies darauf hin, dass die Entscheidung über eine vorübergehende Fixierung zum Selbstschutz des Kindes zurzeit den Eltern im Rahmen der Personensorge zustehe. Eine gerichtliche Genehmigung, ähnlich der bei Erwachsen, sei nicht erforderlich.

„Angesichts der bekannt gewordenen Fälle müssen die Regelungen und Anwendung überprüft werden. Eltern geraten offenbar unter Druck, Einrichtungen pauschale Genehmigungen zu erteilen, “ so Hüppe. „Isolation und auch Fixierungen können bei Kindern und Jugendlichen zu Traumatisierungen und schweren seelischen Schäden führen. In meinen Augen müssen gerade Kinder und Jugendliche mit Behinderung besonderen Schutz genießen.“

In der Antwort räumte das Justizministerium ein, dass solche Maßnahmen in besonderem Maße in die Grundrechte des betroffenen Minderjährigen auf Freiheit, allgemeine Handlungsfreiheit und Ausübung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eingreife. Zudem seien die Eltern bei einer solchen Entscheidung oft selbst in einer besonderen Belastungssituation. Das Bundesjustizministerium prüfe bereits seit letztem Jahr einen Reformbedarf im Zusammenhang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, um das Kindeswohl weiter zu schützen.

„Freiheitsbeschränkende Maßnahmen dürfen nur in absoluten Ausnahmefällen zur Anwendung kommen. Es wäre sinnvoll, wenn sich neben der Bundesregierung auch der Bundestag diesem Thema widmen würde, um gegebenenfalls einen ähnlichen Schutz wie bei Erwachsenen herzustellen, “ so Hüppe abschließend.