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03.06.2011

Christdemokraten für das Leben begrüßen klares Votum des Ärztetages gegen Zulassung ärztlicher Suizidbeihilfe

Mit deutlicher Mehrheit hat der Ärztetag in Kiel für ein Verbot der Beihilfe zum Suizid gestimmt.

Münster, den 03.06.2011. Christdemokraten für das Leben (CDL) begrüßen klares Votum des Ärztetages in Kiel gegen die Zulassung einer ärztliche Suizidbeihilfe, erklärt die Bundesvorsitzende Mechthild Löhr:

"Mit deutlicher Mehrheit hat der Ärztetag in Kiel für ein Verbot der Beihilfe zum Suizid gestimmt. In der Berufsordnung - dem verbindlichen Standesrecht der Ärzte – heißt es künftig: "Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten." Mit dieser klaren Formulierung, die über das deutsche Strafrecht, welches die Suizidbeihilfe straffrei stellt, hinausgeht, hat der Ärztetag auch die Irritationen beseitigt, die der scheidende BÄK-Präsident Prof. Hoppe in den vergangenen Monaten durch seine Andeutungen einer Liberalisierung der ärztlichen Sterbehilfe hervorgerufen hatte. Es ist vor allem den Landesärztekammern aus Hessen und Westfalen-Lippe zu danken, dass sie sich für ein solch klares Verbot ausgesprochen haben. Jetzt ist klargestellt, dass sich kein Arzt sich an der Tötung von Menschen beteiligen darf, auch dann nicht, wenn er den Kittel ablegt und als Privatperson auftritt.

Ärzte haben den verbindlichen Auftrag, Sterbenden zu helfen, und nicht, ihnen eine "Todesspritze" zu setzten. Sie sollen weiterhin Sterbebegleitung geben, etwa durch die Ausweitung der Palliativmedizin, die aus diesem Grunde auch eine breiten Raum auf dem Ärztetag eingenommen hat. Nachdem sich die Ärzte in Deutschland dankenswerterweise hier sehr eindeutig für den Lebensschutz positioniert haben, ist nun die Politik gefordert. Zum einen muss sie die Palliativmedizin und die Hospizbetreuung weiter fördern und ausbauen, zum anderen muss jetzt jede Form von Sterbebeihilfe in Deutschland unmissverständlich unterbunden werden. Eine humane Gesellschaft darf den Selbsttötungswunsch des Einzeln nur als dass verstehen, was er tatsächlich ist: als Ausdruck der Hilflosigkeit, seine eigenen unerträglich erscheinenden Lebensumstände zu ändern. Eine menschliche Gesellschaft muss helfen, diese Umstände zu verbessern und darf nicht statt dessen die Selbsttötung erleichtern."

Unter dem Titel: "Mitwirkung am Suizid und 'Autonomie' am Lebensende" legen die Christdemokraten für das Leben (CDL) jetzt ein aktuelles Positionspapier vor, in dem sie ein gesetzliches Verbot jeder Beihilfe zur Selbsttötung fordert und dies aus ethisch und rechtlich begründet. Das Positionspapier kann in gedruckter Form auch bei der Geschäftstelle der CDL angefordert werden.

 

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